Erschliessungsplan Riedtgraben
Plan d'utilisaziun spezial · Buttwil
Document
- Numer
- 1975-000416
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Buttwil
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 11-03-1975
- En vigur dapi
- 11-03-1975
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
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KANTON AARGAU GEMEINDE BUTTWIL
KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN
Riedtgraben
SITUATION
BAULINIENPLAN
1: 500
gelten
| |
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VERFASSER: GRÖSSE: BERGER +WENGER+PLATTNER 30/105 INGENIEURBÜRO
LAURENZENVORSTADT 119 ERSETZT PLAN’NR: ÜBERHOLT DURCH PLAN NR: PLAN NR:
5000 AARAU.) 4051/ 1a 4051/1b
ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM 2.11. BIS 23. 11. 1973 GENEHMIGT VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 14.12.1973 DER GEMEINDEAMMANN DER GEMEINDESCHREIBER
GENEHMIGUNGSVERMERK :
RRB. Nr.: LA
ERLÄUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN ÜBERBAUUNGSPLAN
schwarz
hellblau
1.GENEHMIGUNGSVERFAHREN
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die farbig angelegten Baulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen. Die eingetragenen Entwürfe für den Ausbau der Kantonsstrassen sind davon ausgenommen.
Baulinien
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Zu genehmigende Baulinien
Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen.
Zu genehmigende Weg- und Sockellinien
Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt
werden sollen.
Sichtzone
Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzone
Bichtzone. Die Sichtzone ist innerhalb einer Zone zwischen 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee oder parkierte Fahrzeuge.
Ausfahrtsbeschränkunzen
Absolute Anliegerfreiheit. Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig.
Kurzfristige Vebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit. Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung tole= riert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln.
© gestrichelt
karmin zinnober orange gelb dunkelgrau violett lila hellgrau
felägrau
grün
9633
Langfristige Vebergangslösung bis zur Anliegerfreihett.
Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft
realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfanges|
wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten \ bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung tole-
riert.
2. ZUR ORIENTIERUNG
Hochleistungsstrasse (mL5) Hauptverkehrsstrasse (mvs) Sammelstrasse (ss) Erschliessungsstrasse (ES) Bestehende Wege
Gelweg
Radweg
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
Bepflanzte Flächen
Zonengrenze und Zonenbezeichnung gemäss Gemeindebau-
vorschriften,
636
Nam Se
Strassenprojekt Ing.- Büro Knoblauch
Strassenprojekt Ing.-Büro Riner &. Süess
649 /
Ried/groben
Wendeplatz nach SNV 643 Nr. 40 243
496 642
nn 641 1
640
639
nach Weissenbach, | E Ü
See geE vol
"—roj. Kantonssirgsse 367
638 | 637
\ | | I j I | 534 | | l I
j
|
|
|
530
531
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
11. März 1975
'Gemeinde Buttwil; Genehmigung des Teilüberbauungsplanes "Riedtgraben".
Der Rat behandelt die entsprechende regierungsrätliche Vorlage vom 18. November 1974. Namens der Strassenbaukommission beantragt deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg, dem Antrag des Regierungsrates zuzustimmen und den Teilüberbauungsplan "Riedtgraben" der Gemeinde Buttwil zu genehmigen. Es wird diskussionslos beschlossen: Der Teilüberbauungsplan "Riedtgrabedl der Gemeinde Buttwil wird genehmigt.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Der Präsident:
Der
„-• taatsschreiber: