Gestaltungsplan Breitfeld
Plan d'utilisaziun spezial · Lenzburg
Document
- Numer
- 2002-001470
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Lenzburg
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 25-09-2002
- En vigur dapi
- 25-09-2002
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Text
SNP-4201-2002-E-2.pdf
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STADT LENZBURG KANTON AARGAU |
GESTALTUNGSPLAN BREITFELD
GEMÄSS $ 21 BAUG
SITUATIONSPLAN 1:500
BAUDEPARTEMENT DES KANTONS AARGAU ERSETZT DEN GESTALTUNGSPLAN BREITFELD we BESCHLOSSEN AM 3.3.1994, GENEHMIGT AM 17.8.1994 RS Abteilung Verkehr
WEITERE BESTANDTEILE DES GESTALTUNGSPLANES: SONDERNUTZUNGSVORSCHRIFTEN
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VORPRÜFUNGSBERICHT VOM: 14. FEBRUAR 2002
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ÖFFENTLICHE AUFLAGE VOM: 12. MÄRZ BIS 10. APRIL 2002 BESCHLOSSEN VOM GEMEINDERAT AM: 8. MAI 2002
DER GEMEINDEAMMANN: DER GEMEINDESCHREIBER:
| dumm PS”
GENEHMIGUNG: Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den 2S. Septenbeı 2002
Der Staatsschreiber:
BAUMANN & WASER DIPL. ARCHITEKTEN ETH/HTL 5600 LENZBURG TEL. 062 891 77 00
MARTI PARTNER ARCHITEKTEN UND PLANER AG 5600 LENZBURG TEL. 062 891 68 88
17.10.00/sk 1 [issawi 29.10.01/k | FORMAT: 84/60
B+W-O01-C
GENEHMIGUNGSINHALT
_— PERIMETER
GRENZ- UND STRASSENABSTANDSLINIE BAUFELD
ZU-/WEGFAHRT
BEREICH FÜR PARKIERUNGSANLAGEN MIT BESEITIGUNGSREVERS
ORIENTIERUNGSINHALT
nn) VORGESEHENE LÄRMSANIERUNG
WG 8.5 BAUZONE GEMÄSS BAUZONENPLAN
VOM 22. MAI 1997
a BAULINIE EDI VOM 28.10.1962
VORBEHALTEN BLEIBT DIE BEWILLIGUNG DES BUNDESAMTES FÜR STRASSENBAU IM RAHMEN DES BAUBEWILLIGUNGSVERFAHRENS
2311
°
242600
b
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
25. September 2002
Art. Nr. 2002-001470
Gemeinde Lenzburg; Gestaltungsplan "Breitfeld"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
April 2002 14. Februar 2002 12. März bis 10. April 2002 8. Mai 2002 16. Juli 2002 10. Juni 2002
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 22. Mai 1997, die am 3. März 1998 vom Grossen Rat genehmigt worden ist. Das Areal des Gestaltungsplans liegt gemäss Bauzonenplan in der Zone WG 8.5 mit Gestaltungsplanpflicht. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Für das Gebiet zwischen Hardstrasse, Ringstrasse Nord und Autobahn A1 hat der Einwohnerrat am 3. März 1994 einen Gestaltungsplan Breitfeld erlassen, der am 17. August 1994 vom Regierungsrat genehmigt worden ist. Der Gestaltungsplan war projektbezogen. Die vorgesehene Überbauung wurde bisher nicht realisiert. Der bisherige Gestaltungsplan wird nun ersetzt durch einen neuen, weniger projektbezogen "Rahmen"Gestaltungsplan, der einen grösseren Spielraum für die Projektierung konkreter Bauvorhaben offen lässt. 3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen sind die verbindlichen Inhalte folgender Planungsmittel: − Gestaltungsplan − Sondernutzungsvorschriften
Versand:
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Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Das Areal des Gestaltungsplans ist von der Autobahn her stark lärmvorbelastet. Die Abteilung Tiefbau plant hier eine Lärmsanierung zugunsten der anstossenden Gebiete. Zur Zeit ist über die bisher vorgesehene Halbüberdachung oder über denkbaren anderen Lärmschutzmassnahmen noch nicht abschliessend entschieden Die Realisierung dieser Massnahmen ist nicht vor 2005 zu erwarten. Der Gestaltungsplan sieht daher verschiedene bauliche Lärmschutzmassnahmen für den Fall vor, dass das Areal des Gestaltungsplans überbaut wird, bevor die Massnahmen an der A1 realisiert sind. Für den Bereich Parkierungsanlagen zwischen der EDI-Baulinie und der A1 besteht eine Ausnahmebewilligung des Bundesamtes für Strassenbau vom 20. November 1991. Der Bereich für Parkierungsanlagen ist zudem mit einem Beseitigungsrevers belegt. Für die Baubewilligung bleibt die Zustimmung des Bundesamtes für Strassenbau vorbehalten. Der Gestaltungsplan berücksichtigt somit die Anforderungen und Optionen hinsichtlich Lärmschutz und Nationalstrasse korrekt und entspricht den berührten übergeordneten Plänen und Vorschriften. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.
Beschluss 1. Der Gestaltungsplan "Breitfeld" der Gemeinde Lenzburg vom 8. Mai 2002 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2.
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Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, 5600 Lenzburg Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten) Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei Staatsschreiber: