Erschliessungsplan Landschriber

Plan d'utilisaziun spezial · Obersiggenthal

Document

Numer
1965-003007
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Obersiggenthal
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
02-11-1965
En vigur dapi
02-11-1965

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Obersiggenthal mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

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Text

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I

Kommunaler Ueberbau-

Dieses Aktenstück gehört

@

Teilueberbauungsplan „ Landschriber "

SITUATION 1:500

iDotum Entw. Gez. 16.0.1964 |_Se | _St/Se_

Verfasser:

Ganzen Text zeigen

BAUVERWALTUNG OBERSIGGENTHAL

a.

Änderung

Öffentliche Planauflage vom 19. 0kt64 _ bis_2 Nau64___ Genehmigt von der Gemeindeversammlung am _26.Nov. 64 __ Der Gemeindeammann DernGpheinde

Genehmiqgungsvermerk:

Vom Grossen Rat genehmigt Aarau, den =2, Nov 1965

Im Auftrage des Grossen Rates iber:

2

ahren bezieht sich nur auf die Far

GR_21.5.60 Dir & Fee enmerge U Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien.

UNO - 6, Zu genehmigende Buulinien.

GR 419.25 blau

Aufzuhebende Baulinien,

rot Projektierte Buulinien, die noch“nicht genehmigt we sollen.

rot Zu genehmigende Weg- ünd Sockellinien,

Rush ur ee Pro jektierte Weglinien, dle nochnicht genehmigt werden

sollen.

rn mn Sichtlinien uls, Begrenzung der. Sichtzonen.

In DIT] hellblau Sichtzone. = Die hellblau angelegten Flächen sind st!

ig als Sicht-

ehen. Das Sichtfel&d der Fahrer mı 3.00 m über Fahrbann frei bleiben. Vereinzelte stämmige Bäume können unter jer Bedingung, dass sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit uf mindestens 3.00 m uufgeschnitten wir, zugelassen werden,

Austritts- und Ausfahrverbot.

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugmu sowohl für Fussgänger a nur bei den im Veberbauungsplun festgeleg 2 5 sen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestshende Ausfahrten bleiben für die rige Ueberbauung und Nutzung auf Zuseben hin aufrechterhalten.

a — 72 grın

braun Ausfahrverbot.

Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrunistü

für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueber 87 3 Ih 5 festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die di Legende | | \ ! H

schränkung unterworfenen Strecken sind nien braun gekennzeichnet. Bestehends H für die bisherige UVeberbauung und Nutzung : aufrechterhalten.

grau bestehende Wege

orange Hauptstrasse

gelb Nebenstrusse violett Gehweg lila Radweg hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Bushaltestelle, Verzügerungs- und Beschleuni-

kplätze

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3% STRASSENRAND FR 0Q_ GEHWEGBAND

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NUN

6.R.24.1.1936

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates h des Kantons Aargau Nr. Gegenstand:

Sieung:

2. November 1965

uemeinde Obersiggenthal; feilnerbauungsplan "Landschriber" (Jtraasen- und Baulinienplan über Feldweg, Nr. 33, Schulstrasse und reldstrasse) und Aufhebung der Erschliessungastrasee Nr. 40; Genehmigung. Es wird diu ontsprechende Vorlage des Regierungsrates vom 4. Juni 1965 behandelt. .ieferent der Arassenbaukommission ist deren Präsident, Herr Marin Frey, Mollingen.

Die Kommission empfiehlt, im Anne des regierungsrätlichen trages Beschluss au fassen, Die Diskussion wird nicht benützt. Gemäss ,tntrag von Regierung und Kommission wird beschlossen: Der Teilüberbauungsplan dLandschriberm der Gemeinde Obersiggenthal (Strassen- und Baulinienplan über veldweg Nr, 33, :chulstrasse und Feldstrasse) sowie diu Aufhebung der brschliessungsstrasse Nr. 40 werden genehmigt.

Protoko lauszug an d en Reci rungsrat

ur Präsident: In Vertetung!

Der Staatsschreiber: