Erschliessungsplan Hambel - Tafelacker

Plan d'utilisaziun spezial · Niederwil (AG)

Document

Numer
1979-000678
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Niederwil (AG)
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
27-03-1979
En vigur dapi
27-03-1979

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Niederwil (AG) mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

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Text

SNP-4072-1979-E.pdf

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KANTON AARGAU GEMEINDE NIEDERWIL

KOMMUNALER

_ ÜBERBAUUNGSPLAN HAMBEL- TAFELACKER

Lüthi + Häfliger Ing.- Büro = ’ 5610 Wohlen | Öffentliche _Planauflage vom2.5.1978_ bis 31.5.1978 _

/ arzt. s\ G; R i v4 za Genehmigt von der Gemeindeversammlung «a 29.6.1978 __ \ rs 1 \N | : 3% Der Gemeindeammann \ Der Gemeindeschreiber | 21 = 2 ! \ ä steigt 3.59%,

shmigung' durch ‚den Grossen Rat

roesan. Rates

Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan

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Genehmigungsverfahren

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die farbig angelagten Flächen, Baulinien, Sichtfelder und Ausfahrtsbeschränkungen.

a

Ir 7 GE

Baulinien

I/ BER

GR.25.3162: 7; Vom Grossen Rat. oder Regierungsrat genehmigte Baulinien GR 7.10.54 Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen) ; Zu genehmigende Baulinien

Projektierte Baulinien, die noch .nicht genehmigt werden sollen

Sichtfelder

schwarz Sichtlinien als Begrenzung der Sichtfelder

hellblau Sichtfeld i Das Sichtfeld ist innerhalb einer Zone zwischen 0,6 bis 3 m über Boden von.allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee oder parkierte Fahrzeuge.

RR an: — -

Ausfahrtsbeschränkungen

Absolute Anliegerfreiheit: Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig. Kurzfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die,bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln. - grün Langfristige Uebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit: Die An- . gestrichelt liegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen. Umfanges wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der, rückwärtigen Erschliessung toleriert.

dunkelgrau Bestehende Wege

‘orange Hauptstrasse

gelb Nebenstrasse

violett Gehweg

lila Radweg

hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

feldgrau Refugien, Bushaltestelle, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze

grün Bepflanzte Flächen Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeindevorschriften ö

Yo füllt _5.0%

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

27. März 1979

Si/ek

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme.

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihrer Sitzung vom 14. März 1979 gestützt auf 40 Absatz 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Biberstein; Ueberbauungsplan und Zonenplanänderung "Burz" Rüfenach; Revision der Bauordnung Sarmenstorf; Ueberbauungsplan "Schlüsselacker" Magden; Ueberbauungsplan "Wuhrenberg" Niederwil; Ueberbauungsplan "Hambel-Tafelacker" Staffelbach; Ueberbauungsplan "Sandgasse" Eiken; Ueberbauungsplan "Laufenburgerstrasse - im Grendel - auf der Höhe"

Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Präsident:

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Staatsschreiber: