Gestaltungsplan Gartensiedlung Lindenbergstrasse
Plan d'utilisaziun spezial · Sarmenstorf
Document
- Numer
- 1999-001279
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Sarmenstorf
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 30-06-1999
- En vigur dapi
- 30-06-1999
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
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Text
SNP-4076-1999-E-2.pdf
Kanton Aargau
Gemeinde Sarmenstorf
Gestaltungsplan Gartensiedlung Lindenbergstrasse gemäss § 21 BauG
Sondernutzungsvorschriften weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: - Situationsplan 1:500 Übersichtsplan - 1: 2 '000
Mitwirkung: keine Begehren Vorprüfungsbericht vom 18. Dezember 1998 Öffentliche Auflage vom 11. Januar bis 9. Februar 1999 Beschlossen vom Gemeinderat am 10. Mai 1999 Gemeindeammann:
Gemeindeschreiber: ung
Josef Stalder
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Genehmigung:
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den
Zo. -1.4n; Aeci Der St&atss reiber:
Gestaltungsplan Gartensiedlung Lindenbergstrasse in Sarmenstorf / Sondernutzungsvorschriften
Inhaltsverzeichnis 1. § § §
Einleitung 1 Zweck 2 Geltungsbereich, Bestandteile, Grundlagen 3 Ergänzendes Recht
3 3 3 3
2. lleberbauung
Art. 4
Allgemeines; Bauschilder A bis C
Art. 5 Bauschild A
Art. 6 Bauschild B
Art. 7 Bauschild C
3 3 4 4 4 4
3. Aussenraumgestaltung
Art. 8 Grundsatz
Art. 9 Bäume und Hecken
Art. 10 Bodenversiegelung, Regenwasserversickerung
5 5 5 5
4. Erschliessung und Parkierung
Art. 11 Erschliessungsstrasse
Art. 12 öffentliche Fusswege
Art. 13 Unterniveaugarage für das Bauschild B und die angrenzende
Parzelle Kat. Nr. 841
Art. 14 Parkierungsanlagen für das Bauschild C
Art. 15 Besucherparkplätze für die Bauschilder B und C
6 6 6 6 6 7
5. Schlussbestimmungen
16 weitere Artikel
Art. 16 Inkrafttreten, Aenderung
7 7
Bau- und Nutzungsordnung Sarmenstorf BauG Baugesetz ABauV Allgemeine Bauverordnung
Abkürzungen: BNO
Planer
Marti Partner Architekten und Planer AG, Zweigbüro Lenzburg: Augustin Keller-Strasse 22, 5600 Lenzburg Tel. 062-89168 88 / Fax 062 891 77 70 Verantwortlicher Partner: Thomas Meier
2
Gestaltungsplan Gartensiedlung Lindenbergstrasse in Sarmenstorf / Sondernutzungsvorschriften
3
1. Einleitung §1 Zweck
Der Gestaltungsplan bezweckt, dass ein Wohnquartier mit hohem Wohnwert entstehen kann, indem die Siedlung und die Erschliessung aufeinander abgestimmt sind.
Art. 2 Geltungsbereich
1
Der Gestaltungsplan gilt für das im Situationsplan Mst. 1: 500
bezeichnete Gebiet. Bestandteile
2
Bestandteile des Gestaltungsplanes sind der Situationsplan
Mst. 1: 500 und die zugehörigen Söndernutzungsvorschriften. Grundlagen
Planungsbericht und Plan mögliche Überbauung Mst.
3
1: 1000 sind Grundlagen, welche die Planungsabsicht verdeutlichen. Sie dienen der Information.
Art. 3 Ergänzendes Recht
Soweit die nachstehenden Vorschriften nichts abweichendes bestimmen, gilt die Bau- und Nutzungsordnung Sarmenstorf. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts.
2. Überbauung
Art. 4 Allgemeines
1
Die im Situationsplan hellgelb bezeichneten Parzellen
können gemäss der Bau- und Nutzungsordnung Sarmenstorf überbaut werden. Die übrigen Parzellen liegen in den Bauschildern A - C, in denen die nachfolgenden Vorschriften gelten.
Gestaltungsplan Gartensiedlung Lindenbergstrasse in Sarmenstorf / Sondernutzungsvorschriften
Bauschilder A - C
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4
Die Gebäude sind innerhalb der Bauschilder zu erstellen. Für
vorspringende Gebäudeteile an der Bauschildgrenze gilt § 2 ABauV analog wie bei Baulinien. Für Klein- und Anbauten sowie Tiefbauten sind die Bauschildgrenzen bedeutungslos. Es gilt § 18 ABauV. Die Überbauung in einem Bauschild hat folgende An-
3
forderungen zu erfüllen: a) gute architektonische Gestaltung der Bauten und Freiräume, sodass ein einheitliches Erscheinungsbild entsteht b) gute Einordnung in das Quartier- und Landschaftsbild 4
Ein Grundstück in einem Bauschild kann parzelliert und in
Einzelbauweise überbaut werden.
Art. 5 Bauschild A
Es gelten die Vorschriften der Wohnzone W2 gemäss den §§ 6 und 12 BNO.
Art. 6 Bauschild B
1
Die Gebäude sind nach Süden bzw. Südwesten auszu-
richten. 2
Die Hauptgebäude haben drei Vollgeschosse aufzuweisen.
3
Der seitliche Gebäudeabstand zwischen den Gebäuden be-
trägt minimum 7 m. 4
Im übrigen gelten die Vorschriften der Wohnzone W3 gemäss
den §§ 6 und 11 BNO.
Art. 7 Bauschild C
1
Die Gebäude sind nach Süden bzw. Südwesten auszu-
richten. 2
Die zulässige Ausnützungsziffer beträgt 0.55.
3
Im übrigen gelten die Vorschriften der Wohnzone W2 gemäss
den §§ 6 und 12 BNO.
Gestaltungsplan Gartensiedlung Lindenbergstrasse in Sarmenstorf / Sondernutzungsvorschriften
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3. Aussenraumgestaltung
Art. 8 Grundsatz
Die Umgebungsflächen sind überwiegend naturnah zu gestalten und zu pflegen.
Art. 9 Bäume und Hecken
Die im Situationsplan eingezeichneten bestehenden Bäume und Hecken sind zu erhalten und natürliche Abgänge mit 1
standortheimischen Arten zu ersetzen. Die bestehende Hecke im Bauschild C kann auf eine Breite von 5 m zurückgeschnitten werden. 2
Die Hecke längs der Dorfkernzone hat verschiedene stand-
ortheimische Sträucher und Bäume und einen Krautsaum zu enthalten. Sie ist mit der Gebäudeerstellung zu pflanzen.
Art. 10 Bodenversiegelung
1
Die Bodenversiegelung ist auf das Notwendige zu be-
schränken. Offene Parkplätze sind mit einem sickerfähigen Belag zu versehen. Für Zufahrten zu Parkierungsanlagen ist ein Hartbelag zulässig. Regenwasserversickerung
Das Regenwasser ist mittels Rückhaltung und Versickerung naturnah abzuleiten. Die entsprechenden Massnahmen wer-
2
den im Baubewilligungsverfahren festgelegt, in den Bauschildern B und C auf der Basis eines Konzeptes über ein ganzes Bauschild.
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4. Erschliessung und Parkierung
Art. 11 Erschliessungsstrasse
Die Erschliessungsstrasse soll den Charakter einer Wohnstrasse erhalten.
Art. 12 Öffentliche Fusswege
Die genaue Lage der im Situationsplan eingetragenen, minimum 1 m breiten Fusswege wird zum Zeitpunkt der Ueberbauung im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Auf der Parzelle Nr. 844 kann der Fussweg statt über den Parkplatz 1
entlang der westlichen Parzellengrenze geführt werden, und auf der Parzelle 845 entlang der Nordgrenze, wenn eine zweckmässige Wegverbindung gewährleistet bleibt. Das Wegnetz muss mindestens provisorisch zur Verfügung stehen, wenn die Erschliessungsstrasse erstellt ist. 2
Die im Privateigentum verbleibenden Fusswege werden mit einem öffentlichen Fusswegrecht im Grundbuch eingetragen.
3
Art. 13 Unterniveaugarage für
das Bauschild B
Die Bewohnerparkplätze im Bauschild B werden in einer Unterniveaugarage angeordnet. Die Zufahrt ist im Situationsplan festgelegt.
Art. 14 Parkierungsanlagen für
das Bauschild C
Die zwei möglichen Zufahrten zu den Parkierungsanlagen sind im Situationsplan ersichtlich.
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Art. 15 Besucherparkplätze für
die Bauschilder B und C
Die Pflichtbesucherparkplätze für die Bauschilder B und C sind an der im Situationsplan bezeichneten Stelle zu errichten und mit Bäumen abzudecken.
5. Schlussbestimmungen
Art. 16 Inkrafttreten,
Änderung
Der Gestaltungsplan tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Die Änderung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass des Gestaltungsplanes.
Genehmigung
,*
lt Sitzung:
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Art. Nr. 1999-001279
30. Juni 1999
Gemeinde Sarmenstorf; Gestaltungsplan "Gartensiedlung Lindenbergstrasse"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei BaudepartementNortrag vom 18. Juni 1999
Beschluss: 1. Der Gestaltungsplan „Gartensiedlung Lindenbergstrasse" der Gemeinde Sarmenstorf vom 10. Mai 1999 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.
Protokollauszug (mit Bericht vom 18. Juni 1999 der Abteilung Raumplanung) - Gemeinderat, 5614 Sarmenstorf — Baudepartement — Rechtsabteilung BD — Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei Staatsschreiber:
Abt. RaumpiansInn Nr
Ganzen Text zeigen
7, Juli 1999 c:sz:
Versand:
07. JU 1999
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