Gestaltungsplan Gartensiedlung Lindenbergstrasse

Plan d'utilisaziun spezial · Sarmenstorf

Document

Numer
1999-001279
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Sarmenstorf
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
30-06-1999
En vigur dapi
30-06-1999

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Text

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Kanton Aargau

Gemeinde Sarmenstorf

Gestaltungsplan Gartensiedlung Lindenbergstrasse gemäss § 21 BauG

Sondernutzungsvorschriften weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: - Situationsplan 1:500 Übersichtsplan - 1: 2 '000

Mitwirkung: keine Begehren Vorprüfungsbericht vom 18. Dezember 1998 Öffentliche Auflage vom 11. Januar bis 9. Februar 1999 Beschlossen vom Gemeinderat am 10. Mai 1999 Gemeindeammann:

Gemeindeschreiber: ung

Josef Stalder

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Genehmigung:

Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den

Zo. -1.4n; Aeci Der St&atss reiber:

Gestaltungsplan Gartensiedlung Lindenbergstrasse in Sarmenstorf / Sondernutzungsvorschriften

Inhaltsverzeichnis 1. § § §

Einleitung 1 Zweck 2 Geltungsbereich, Bestandteile, Grundlagen 3 Ergänzendes Recht

3 3 3 3

2. lleberbauung

Art. 4

Allgemeines; Bauschilder A bis C

Art. 5 Bauschild A

Art. 6 Bauschild B

Art. 7 Bauschild C

3 3 4 4 4 4

3. Aussenraumgestaltung

Art. 8 Grundsatz

Art. 9 Bäume und Hecken

Art. 10 Bodenversiegelung, Regenwasserversickerung

5 5 5 5

4. Erschliessung und Parkierung

Art. 11 Erschliessungsstrasse

Art. 12 öffentliche Fusswege

Art. 13 Unterniveaugarage für das Bauschild B und die angrenzende

Parzelle Kat. Nr. 841

Art. 14 Parkierungsanlagen für das Bauschild C

Art. 15 Besucherparkplätze für die Bauschilder B und C

6 6 6 6 6 7

5. Schlussbestimmungen

16 weitere Artikel

Art. 16 Inkrafttreten, Aenderung

7 7

Bau- und Nutzungsordnung Sarmenstorf BauG Baugesetz ABauV Allgemeine Bauverordnung

Abkürzungen: BNO

Planer

Marti Partner Architekten und Planer AG, Zweigbüro Lenzburg: Augustin Keller-Strasse 22, 5600 Lenzburg Tel. 062-89168 88 / Fax 062 891 77 70 Verantwortlicher Partner: Thomas Meier

2

Gestaltungsplan Gartensiedlung Lindenbergstrasse in Sarmenstorf / Sondernutzungsvorschriften

3

1. Einleitung §1 Zweck

Der Gestaltungsplan bezweckt, dass ein Wohnquartier mit hohem Wohnwert entstehen kann, indem die Siedlung und die Erschliessung aufeinander abgestimmt sind.

Art. 2 Geltungsbereich

1

Der Gestaltungsplan gilt für das im Situationsplan Mst. 1: 500

bezeichnete Gebiet. Bestandteile

2

Bestandteile des Gestaltungsplanes sind der Situationsplan

Mst. 1: 500 und die zugehörigen Söndernutzungsvorschriften. Grundlagen

Planungsbericht und Plan mögliche Überbauung Mst.

3

1: 1000 sind Grundlagen, welche die Planungsabsicht verdeutlichen. Sie dienen der Information.

Art. 3 Ergänzendes Recht

Soweit die nachstehenden Vorschriften nichts abweichendes bestimmen, gilt die Bau- und Nutzungsordnung Sarmenstorf. Vorbehalten bleiben die Vorschriften des eidgenössischen und kantonalen Rechts.

2. Überbauung

Art. 4 Allgemeines

1

Die im Situationsplan hellgelb bezeichneten Parzellen

können gemäss der Bau- und Nutzungsordnung Sarmenstorf überbaut werden. Die übrigen Parzellen liegen in den Bauschildern A - C, in denen die nachfolgenden Vorschriften gelten.

Gestaltungsplan Gartensiedlung Lindenbergstrasse in Sarmenstorf / Sondernutzungsvorschriften

Bauschilder A - C

2

4

Die Gebäude sind innerhalb der Bauschilder zu erstellen. Für

vorspringende Gebäudeteile an der Bauschildgrenze gilt § 2 ABauV analog wie bei Baulinien. Für Klein- und Anbauten sowie Tiefbauten sind die Bauschildgrenzen bedeutungslos. Es gilt § 18 ABauV. Die Überbauung in einem Bauschild hat folgende An-

3

forderungen zu erfüllen: a) gute architektonische Gestaltung der Bauten und Freiräume, sodass ein einheitliches Erscheinungsbild entsteht b) gute Einordnung in das Quartier- und Landschaftsbild 4

Ein Grundstück in einem Bauschild kann parzelliert und in

Einzelbauweise überbaut werden.

Art. 5 Bauschild A

Es gelten die Vorschriften der Wohnzone W2 gemäss den §§ 6 und 12 BNO.

Art. 6 Bauschild B

1

Die Gebäude sind nach Süden bzw. Südwesten auszu-

richten. 2

Die Hauptgebäude haben drei Vollgeschosse aufzuweisen.

3

Der seitliche Gebäudeabstand zwischen den Gebäuden be-

trägt minimum 7 m. 4

Im übrigen gelten die Vorschriften der Wohnzone W3 gemäss

den §§ 6 und 11 BNO.

Art. 7 Bauschild C

1

Die Gebäude sind nach Süden bzw. Südwesten auszu-

richten. 2

Die zulässige Ausnützungsziffer beträgt 0.55.

3

Im übrigen gelten die Vorschriften der Wohnzone W2 gemäss

den §§ 6 und 12 BNO.

Gestaltungsplan Gartensiedlung Lindenbergstrasse in Sarmenstorf / Sondernutzungsvorschriften

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3. Aussenraumgestaltung

Art. 8 Grundsatz

Die Umgebungsflächen sind überwiegend naturnah zu gestalten und zu pflegen.

Art. 9 Bäume und Hecken

Die im Situationsplan eingezeichneten bestehenden Bäume und Hecken sind zu erhalten und natürliche Abgänge mit 1

standortheimischen Arten zu ersetzen. Die bestehende Hecke im Bauschild C kann auf eine Breite von 5 m zurückgeschnitten werden. 2

Die Hecke längs der Dorfkernzone hat verschiedene stand-

ortheimische Sträucher und Bäume und einen Krautsaum zu enthalten. Sie ist mit der Gebäudeerstellung zu pflanzen.

Art. 10 Bodenversiegelung

1

Die Bodenversiegelung ist auf das Notwendige zu be-

schränken. Offene Parkplätze sind mit einem sickerfähigen Belag zu versehen. Für Zufahrten zu Parkierungsanlagen ist ein Hartbelag zulässig. Regenwasserversickerung

Das Regenwasser ist mittels Rückhaltung und Versickerung naturnah abzuleiten. Die entsprechenden Massnahmen wer-

2

den im Baubewilligungsverfahren festgelegt, in den Bauschildern B und C auf der Basis eines Konzeptes über ein ganzes Bauschild.

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4. Erschliessung und Parkierung

Art. 11 Erschliessungsstrasse

Die Erschliessungsstrasse soll den Charakter einer Wohnstrasse erhalten.

Art. 12 Öffentliche Fusswege

Die genaue Lage der im Situationsplan eingetragenen, minimum 1 m breiten Fusswege wird zum Zeitpunkt der Ueberbauung im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Auf der Parzelle Nr. 844 kann der Fussweg statt über den Parkplatz 1

entlang der westlichen Parzellengrenze geführt werden, und auf der Parzelle 845 entlang der Nordgrenze, wenn eine zweckmässige Wegverbindung gewährleistet bleibt. Das Wegnetz muss mindestens provisorisch zur Verfügung stehen, wenn die Erschliessungsstrasse erstellt ist. 2

Die im Privateigentum verbleibenden Fusswege werden mit einem öffentlichen Fusswegrecht im Grundbuch eingetragen.

3

Art. 13 Unterniveaugarage für

das Bauschild B

Die Bewohnerparkplätze im Bauschild B werden in einer Unterniveaugarage angeordnet. Die Zufahrt ist im Situationsplan festgelegt.

Art. 14 Parkierungsanlagen für

das Bauschild C

Die zwei möglichen Zufahrten zu den Parkierungsanlagen sind im Situationsplan ersichtlich.

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Art. 15 Besucherparkplätze für

die Bauschilder B und C

Die Pflichtbesucherparkplätze für die Bauschilder B und C sind an der im Situationsplan bezeichneten Stelle zu errichten und mit Bäumen abzudecken.

5. Schlussbestimmungen

Art. 16 Inkrafttreten,

Änderung

Der Gestaltungsplan tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Die Änderung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass des Gestaltungsplanes.

Genehmigung

,*

lt Sitzung:

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Art. Nr. 1999-001279

30. Juni 1999

Gemeinde Sarmenstorf; Gestaltungsplan "Gartensiedlung Lindenbergstrasse"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei BaudepartementNortrag vom 18. Juni 1999

Beschluss: 1. Der Gestaltungsplan „Gartensiedlung Lindenbergstrasse" der Gemeinde Sarmenstorf vom 10. Mai 1999 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.

Protokollauszug (mit Bericht vom 18. Juni 1999 der Abteilung Raumplanung) - Gemeinderat, 5614 Sarmenstorf — Baudepartement — Rechtsabteilung BD — Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei Staatsschreiber:

Abt. RaumpiansInn Nr

Ganzen Text zeigen

7, Juli 1999 c:sz:

Versand:

07. JU 1999

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