Erschliessungsplan Steigring
Plan d'utilisaziun spezial · Klingnau
Document
- Numer
- 1976-002016
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Klingnau
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 19-10-1976
- En vigur dapi
- 19-10-1976
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4309-1976-E.pdf
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KANTON AARGAU GEMEINDE KLINGNAU
Kommunaler Überbauungsplan
Aarg. Baudepartement Abteilung Tiefbau
Steigring
Dieses Aktenstück gehört
Lageplaon 1:1000
Plan Nr.
Ver fosser F. SCHIFFERLI September 1975| Lg 60/63 Be 07/30 Ersetzt Plan Überholt durch Plan vom August 1975 vom Nr.
Ganzen Text zeigen
Öffentliche Pianaufiage vom I" Z/FPb dis SZ. IF TER ersammlung am: AF. £: FC
= A
Aarau, den 19. Okt. 1976
Im Auftrage dss Gros &
RRB. Nr: 0/6 Der Ri
Erläuterungen zum Kommunalen 'Überbauungsplian
|. Das Genehmigunsverfahren
Das Genehmigungsverf ahren' bezieht sich nur auf die farbig angelegten
Boulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen. ; 504 z > wi Bl — — Baulini a . iu Bi “ \ ad Fr 55T
_GR 253.62 blau ir ns Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien | — zes: gsı= GR 71054 ' ne — — blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchstreichen ) RO RER u. Bi Aufzuhebende Weglinien (rot durchstreichen) — 10: Zu genehmigende Baulinien N RR Zu genehmigende Weg -und Sockellinien m rot Projektierte Baulinien , die noch nicht genehmigt werden sollen RETTEN ORNELOR ORERBRER rot Projektierie Weglinien , die noch nicht genehmigt werden. sotien range Zu genehmigende Baulinien (Art. IIO der Verordnung über Erstellung,
Betrieb und Unterhalt von elektrischen Starkstromanlagen vom 7. Juli 1933)
Sichtzonen schwarz Sichtlinie als Begrenzung der Sichtzonen hellblau Sichtzonen
Die hellblau angelegten Elachen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.60m -3.00m über Boden frei bleiben. :
Ausfohrtbeschränkungen
Absolute Anliegerfreiheit: braun Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulässig
Ä
Kurzfristige Übergangslösung bis zur Anliegerfreiheit:
2 =b>_ grün Die Anliegerfreiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwärtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung bestehender Ausfahrten sind wie Neubauten
zu behandeln. A : - Langfristige Soergangslasung bis zur Anliegerfreiheit: Be grün Die Anliegerfreiheit soll erst in weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl
bei Neubauten üblichen Umfanges wıe auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwärtigen Erschliessung toleriert
2. Zur Orientierung,
karmin Hochleistungsstrasse „ALS
zinnober Hauptverkehrsstrasse HVS
orange Sammelstrasse 33
gelb Erschliessungsstrasse ES
dunkelgrau Bestehende Wege
violett Gehweg
Iiia Radweg
hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
teidgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs - und Beschleunigungsspur, Parkplätze grün Bepflanzte Flächen „ Grünstreifen , Wald
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
19. Oktober 1976
Gemeinde Klingnau; Ueberbauungsplan "Steigring"; Genehmigung.
Der Rat behandelt die sachbezügliche Vorlage des Regierungsrates vom 9. August 1976. uie Strassenbaukommission, die das Geschäft vorbehandelt hat, stimmt der Vorlage zu. Antragsgemäss wird vom _hat beschlossen: Der deberbauungsplan "Steigring" der Gemeinde Klingnau wird genehmigt.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Der Präsident:
Der Staatsschreiber: