Gestaltungsplan Nägelimatte
Plan d'utilisaziun spezial · Klingnau
Document
- Numer
- 1996-001637
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Klingnau
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 07-08-1996
- En vigur dapi
- 07-08-1996
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4309-1996-E-1.pdf
INGENIEURBÜRO FLÜESTRASSE 2
SCHIFFERLI
TEL. 056 / 245 10 32 056 / 245 50 04 FAX. 056 / 245 64 55
FRANZ A. SCHIFFERLI MATTHIAS SCHIFFERLI
INGENIEUR SIA DIPL. ING. ETH / SIA
STADT e* KLINGNAU S
Sondernutzungsplanung
•
AG
5313
PROJEKTIERUNG + BAULEITUNG • • • • •
Wasserwirtschaft Grund Strassenbau Verkehrsanlagen Gemeinde-Ingenieurwesen Stahlbetonbau
Gestaltungsplan Nägelimatte gemäss § 21 BauG
SONDERNUTZUNGSVORSCHRIFTEN Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes: - Situationsplan 1:500, Plan Nr. 313 07 058 - Querprofile 1:200, Plan Nr. 313 07 060 - Technischer Bericht - Orientierend: Modell M. 1:200
Vorprüfungsbericht vom: 5.12.1995 Öffentliche Auflage vom 9.1.1996 bis 7.2.1996 Beschlossen vom Gemeinderat am: 22.4.1996 Der Gemeindeammann:
De Gemeindeschreiber:
( Genehmigung:
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den 4. At-4ejt4..s4 1jq9G Klingnau, im April 1996
Der Staatsschreiber: I ef
KLINGNAU
53' ABTEILUNG RAUMPLANUNG Fe
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Gemeinde Klingnau
Gestaltungsplan Nägelimatte SONDERNUTZUNGSVORSCHRIFTEN
Art. 1 Geltungsbereich des
Sondernutzungsplanes
Die Vorschriften gelten für die Nägelimatte, Parzelle Nr. 1487. Das Gebiet ist im Situationsplan 31307058 1:500 entsprechend gekennzeichnet.
Art. 2 Erschliessungs- und
Überbauungskonzept
Für die Erschliessung und die Baumassenverteilung sowie die Stellung der Bauten ist der Situationsplan 313 07 058 verbindlich. Die Baulinien bezeichnen die zulässigen Maximalgeschossflächen und dürfen auch nicht mit Vorbauten wie Ballcone, Treppen und dergleichen überschritten werden. Vorbehalten bleiben besondere Regelungen im Gestaltungsplan. Die Abstände gegenüber den öffentlichen Strassen werden mittels Baulinien geregelt. Das Planungsgebiet soll mit einer Reihenhauszeile entlang der Flüestrase und zwei Mehrfamilienhäusern überbaut werden. Die Reihenhauszeile ist innerhalb der Maximalgeschossfläche zwei Mal in vertikaler und zwei Mal in horizontaler Richtung abzustufen. Die interne Fusswegerschliessung zu den gemeinsamen Plätzen und Spielplätzen muss im Rahmen des Baubewilligungsverfahren aufgezeigt werden.
Gestaltungsulan Nägelimatte, Sondemutzungsvorschriften
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Art. 3 Parkierung
Bei der Belüftung der gedeckten Parkplätze sind der Wohnhygiene und der Nutzung der Aussenräume besondere Beachtung zu schenken. Für die Reihenhäusern sind entlang der Flüestrasse Parkplätze zulässig. Sie sind nach Möglichkeit mit einer durchlässigen Oberfläche auszubilden. Die Parkplätze entlang dem Achenbergbach können mit einer einfachen Dachkonstruktion überdacht werden (vgl. Querprofile).
Art. 4 Umgebung, Entwässerung
Mit der Baueingabe ist ein Umgebungsplan mit verbindlicher Terraingestaltung zur Bewilligung einzureichen. Auf versiegelte Flächen ist nach Möglichkeit zu verzichten. Dach- und Oberflächenwasser soll wo möglich einer oberflächlichen Versickerung zugeführt werden (Versickerung über eine humöse Schicht) oder aber im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten dem Achenbergbach zugeleitet werden.
Art. 5 Geschosszahl, Gebäudehöhen
Für die beiden Mehrfamilienhäuser sind drei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zulässig. Für die Reihenhäuser sind zwei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss zulässig, wobei das Erdgeschoss talseitig überhöht sein kann. Für die zulässige Geschosszahl, die Geschossausbildung und die Gebäudehöhe sind die Querprofile verbindlich.
Gestaltungsplan Nägelimatte, Sondemutzungsvorschriften
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Die im Situationsplan vermerkten Erdgeschosskoten und die in den Querprofilen vermerkten Koten dürfen nicht überschritten werden.
Art. 6 Dachgeschosse
Gestaltung der Dächer
Die Dachgeschosse der Mehrfamilienhäuser sind mit einem Satteldach zu erstellen. Die Dachneigung muss zwischen 100 und 30° liegen. Das Dach der Dachgeschosse auf jedem Mehrfamilienhaus ist in zwei selbständige, nicht zusammengebaute Dächer mit einem Mindestabstand von mindestens Geschosshöhe aufzuteilen. Das Dachgeschoss der Mehrfamilienhäuser kann einen Kniestock von maximal 2m Höhe, gemessen ab ok Dachterrassenbelag, aufweisen. Der Kniestock muss mindestens 2 m von der Fassade zurückversetzt sein. Für das Dachgeschoss der Reihenhäsuer wird die Dachform im Baubewilligungsverfahren festgelegt. Kamine, Entlüftungsanlagen,Liftaufbauten, etc. sind als Gesamtkonzept so zu planen, dass eine möglichst ruhige Dachlandschaft entsteht. Sie sind soweit möglich zusammenzufassen. Klein-, An- und zusätzliche Aufbauten wie Wintergärten sind ausserhalb der oben beschriebenen zulässigen Dachgeschossfläche sowie auf der Terrassenfläche nicht zulässig.
Art. 7 Fassadengestaltung
Wintergarten
Die Südostfassade der Mehrfamilienhäuser ist mit Balkonen zu gliedern. Die Länge a der Balkone hat zwischen 3,00 und 5,00 m zu betragen, die Tiefe b der Balkone mindestens 3,00 m. Es dürfen höchstens zwei Balkone benachbarter Wohnungen aneinander stossen (Abstand c = 0). Der Abstand c von Balkon zu
Gestaltungsplan Nägelimatte, Sondernutzungsvorschriften
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Balkon hat mindestens 2,20 m zu betragen Die Nordwestfassade der Mehrfamilienhäuser dient der Erschliessung. Die Baulinie darf in der dafür im Situationsplan festgelegten Zone auf eine Tiefe von 1,50 m (d) mit Treppenläufen, Podesten oder Treppenhäsuem überragt werden. Laubengänge und dergleichen dürfen nicht in dieser Zone erstellt werden. Wintergärten sind für die Reihenhäuser zulässig. Für die Lage der Wintergärten ist der Situationsplan 313 07 058 verbindlich. Die Wintergärten müssen inbezug auf Form und Material einheitlich erstellt werden. Für die maximale Höhe der Wintergärten sind die Querprofile verbindlich.
Art. 8 Farb- und Materialkonzept
Das Farb- und Materialkonzept aller Bauten und Bauteile ist vor Baubeginn zu genehmigen.
Art. 9 Lärmschutz
Klingnau, im Oktober 1995
Die Nägelimatte liegt in der Ringzone und ist somit der Empfindlichkeitsstufe III zugeordnet. Im übrigen wird auf die Lärmberechnung der Kantonsstrasse J5 verwiesen.
IB Schifferli AG
Genehmigung
MIM Näe 014104101 r1.1" MIM Sitzung:
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau
7. August 1996
am
Art. Nr.
1637
Gemeinde Klingnau; Gestaltungsplan "Nägelimatte"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei
BaudepartementNortrag vom 2. Juli 1996
Ganzen Text zeigen
Beschluss:
1. Der Gestaltungsplan "Nägelimatte" der Gemeinde Klingnau vom 22. April 1996 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 2. Juli 1996 der Abteilung Raumplanung) - Gemeinderat 5313 Klingnau - Baudepartement - Abteilung Verkehr BD - Rechtsabteilung BD - Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: ix
Versand:
1 3. Aug. 1995