Erschliessungsplan Breite
Plan d'utilisaziun spezial · Niederlenz
Document
- Numer
- 1977-000467
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Niederlenz
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 08-03-1977
- En vigur dapi
- 08-03-1977
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Niederlenz mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
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Text
SNP-4204-1977-E.pdf
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Übersichtsskizz 1. 25.000
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Beschlossen von der Einwohnggertre
Der Gemeindeammann
Igungsvermerk :
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KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN
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Ersetzt Plan "1203| Üjberholt durch Plan vom 11% Nr. 7449101 | vom Nr
Der Gemeingeschreiber
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Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig an-
gelegten Linien und Flächen.
Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Zu genehmigende Baulinien.
Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen).
Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen Zu genehmigende Weg- und Sockellinien.
Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen
Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen.
Sichtzone:
Die Sichtzone ist innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee und parkierte Fahrzeuge.
Austritts- und Ausfahrverbot:
Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.
Ausfahrverbot:
Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.
Legende: Hochleistungsstrasse (HLS) Hauptverkehrsstrasse (HVS) Sammelstrasse (SS) Erschliessungsstrasse (ES) Bestehende Wege
Gehweg
Radweg
Seitenfreiheit und Verkehrsteiler
Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und Beschleunigungsspur, Parkplätze
Bepflanzte Flächen
Zonengrenze
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Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
8. März 1977
Gemeinde Niederlenz; Ueberbauungsplan "Breite"; Genehmigung.
Der Rat behandelt die entsprechende regierungsrätliche Vorlage vom 20. Dezember 1976. Für die Strassenbaukommission referiert deren Präsident, Herr Dr. Hans Theiler, Lenzburg. Die Kommission beantragt Zustimmung. Es wird vom Rat_stillschweigend beschlossen: Der Ueberbauungsplan "Breite" der Gemeinde Niederlenz wird genehmigt.
Protokollauszug an den Regierungsrat
Der Präsident: 7Der StaatsSchreiber: / t/ (1/