Erschliessungsplan Unterer Steinler
Plan d'utilisaziun spezial · Niederlenz
Document
- Numer
- 2009-000660
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Niederlenz
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 29-04-2009
- En vigur dapi
- 29-04-2009
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4204-2009-E-1.pdf
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KANTON AARGAU
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 29. Apni 2004
GEMEINDE NIEDERLENZ
1197
Erschliessungsplan "Unterer Steinler"
gemäss $ 17 BauG
Der Staatsschreiber:
Situationsplan 1 e 500 Genehmigung
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Weitere Bestandteile des Erschliessungsplanes:
- Bericht (Orientierungsinhalt) Kanton Aargau Departement
Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung
Mitwirkungsbericht vom: 15. September 2008 Vorprüfungsbericht vom: 11. Juni 2007
Oeffentliche Auflage vom: 27. August 2007 _ bis: 25. September 2007 Beschlossen vom Gemeinderat am: 15. September 2008
1039
Erben Wilhelm Haus-Schmid Lieselotte Haus-Schmid 5702 Niederlenz
Der Gemeindeschreiber: Rie Stellvertreterin:
Der Gepeindeammann:
1155
Ortsbürgergemeinde Niederlenz 5702 Niederlenz
Datum
13.06.2006 | Neuzeichnung 21.05.2007 | Anpassung kant. Vorprüfung
6
D
Format: 60/74 | EDV-Projekt / Zeichnung: Erschl_Steinler_rückbau.2d | Plot Datum: 17-09-08 Projekt: 8 5702 007 Plan Nr. 1
Beschreibung
1319
Ortsbürgergemeinde Niederlenz 5702 Niederlenz
Flury Ingenieurunternehmung AG Dipl. Ingenieür&e ETH/SIA Planer, Patjimd. meter
Seetalstrasse 79 5703 Seon Tel. 062/ 769 7140 Fax 062/ 769 71 50
1013
\ Y, Rompietti-Baumann Ines 5702 Niederlenz
Legende zum Erschliessungsplan
918
Erben Wilhelm Kull-Käser Anna Kull-Käser 5702 Niederlenz
Kull Rosmarie
1. Genehmigungsinhalt Fee Re ee — An 5702 Niederlenz
rot Baulinie für Hauptbauten
rot Strassen - / Weglinien (Enteignungsrecht nach 8132 BauG) 00.0.0000 PR 205 Schärer Peter EEETTRTTTT schwarz Platzgestaltung, genaue Lage und Ausgestaltung wird im Baubewilligungs-
5702 Niederlenz verfahren festgelegt. e
2260
gen; in blau Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz B 917 B/A und Knotensichtweite A. 1410
R . ac . R Erben Wilhelm Kull-Käser Be] hellblau Sichtzone: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der Eberhard-Richner Peter + Verena
Anna Kull-Käser Höhe von 80 cm und 3 m gewährleistet sein. 5702 Niederlenz 5702 Niederlenz
1588
Ineichen-Jaggi Kurt + Anita 5702 Niederlenz
2. Orientierungsinhalt
©898880600800®8 grau Perimeter / Erschliessungsplanbereich
1318
Seiler-Koch Roland + Beatrix 5702 Niederlenz
dunkelgrau Bestehende Strassen / Wege
Ber gelb Erschliessungsstrasse
77/77 TERE: grün Rückbau alte Wildeggerstrasse vorgesehn violett öffentliche Fusswegverbindung, gemäss Diensibarkeitsvertrag 1589 orange Servitutsstreifen 60 cm, wird im Rahmen des Varghese Beatrice Baubewilligungsverfahrens verfügt 5702 Niederlenz ———|— | rot kant. Radroute R550 / Schulweg m — | D- u schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan end Nie © 4 grün grosskronige Hochstammbäume z x Ft
<> bestehende Ein- und Ausfahrten
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrats Sitzung:
29. April 2009
Nr. 2009-000660
Gemeinde Niederlenz; Erschliessungsplan "Unterer Steinler"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
15. September 2008 11. Juni 2007 27. August 2007 bis 25. September 2007 15. September 2008 22. September 2008 13. Oktober 2008
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. Das Genehmigungsverfahren hat sich aufgrund des Beschwerdeverfahrens verzögert. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage ist eine Beschwerde eingereicht worden. Aus dem Beschwerdeverfahren ergeben sich keine Änderungen der Vorlage. Die Genehmigung erfolgt koordiniert mit dem Beschwerdeentscheid. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 24. November 2006, die der Regierungsrat am 8. August 2007 genehmigt hat. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Das 1.1 ha grosse unüberbaute Areal "Unterer Steinler" liegt am Bauzonenrand in der Einfamilienhauszone E2 mit Sondernutzungsplanpflicht. Es wird über die "Alte Wildeggerstrasse" und den Römerweg an die Kantonsstrasse K 393 angeschlossen. Längerfristig soll der Verkehr auf den Ortolanweg verlegt werden. Der bestehende Thujaweg wird auf 3.5 m bis 4.6 m Breite ausgebaut. Der bestehende Römerweg wird bis zum Thujaweg verlängert und mit einer Platzgestaltung ergänzt. Die "Alte Wildeggerstrasse" ist eine kantonale Radroute und wird auf 5 m Breite reduziert. Baulinien (4 m) werden festgelegt, wo Strassen verbreitert oder verschmälert werden. 3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt des Erschliessungsplans. Versand: 11. Mai 2009
-2-
Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). Dazu gehören namentlich die Anforderungen nach § 17 BauG. 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Der Erschliessungsplan regelt die Erschliessung des 1.1 ha grossen Areals. Die Erschliessungsanlagen sind auf ein Minimum beschränkt. Die geplante Platzgestaltung trägt zur guten Qualität der geplanten Siedlung bei. 4.3
Erschliessung
Die Erschliessung des Areals mit Anschluss an die Kantonsstrasse genügt den hier gestellten Anforderungen. Die Option, den Verkehr über den später auszubauenden Ortolanweg zu leiten, ist nicht Gegenstand dieser Planung. Das Erschliessungskonzept ist sachgerecht. 4.4
Lärm
Bauzonen dürfen nur erschlossen werden, wenn die Planungswerte eingehalten sind oder durch Massnahmen eingehalten werden können (Art. 31 Lärmschutzverordnung; SR 814.41). Die massgebenden Planungswerte der Empfindlichkeitsstufe II sind im Perimeter des Erschliessungsplans nicht überschritten. Es sind daher keine besonderen Massnahmen zum Schutz vor Lärm notwendig. 4.5
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Unterer Steinler" der Gemeinde Niederlenz vom 15. September 2008 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.
-3-
Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. Die Frist beginnt einen Tag nach der Publikation des Entscheids im kantonalen Amtsblatt. Sie steht still vom Samstag vor Palmsonntag bis Ostermontag, vom 1. Juli bis 15. August und vom 20. Dezember bis 10. Januar. 2. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, das heisst es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 3. Auf eine Beschwerde, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 oder 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 4. Eine Kopie des angefochtenen Entscheids ist der unterzeichneten Beschwerde beizulegen. Allfällige Beweismittel sind zu bezeichnen und soweit möglich einzureichen. 5. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, das heisst die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Verteiler Gemeinderat, Mühlestrasse 2, 5702 Niederlenz Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten) Rechtsabteilung BVU Abteilung Verkehr BVU Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: