Kulturlandplan

Plan d'utilisaziun · Oberrüti

Document

Numer
1990-002833
Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Oberrüti
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
16-10-1990
En vigur dapi
16-10-1990

Karte

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Datotecas

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Text

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

22. Oktober 1990

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Art. Nr. 2833

Grosser Rat; Gemeinde Oberrüti; Revision Bauzonenplan, Nutzungsplanung Kulturland, Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung; Anpassung des kantonalen Gesamtplanes Baugebiet/Kulturland - Kenntnisnahme

Zum erwähnten Geschäft unterbreitet die Staatskanzlei einen Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates, Sitzung vom 16. Oktober 1990. •InMee.ems0.43•0»•••••••••••

Abt. Raumplanung

Beschluss:

Ganzen Text zeigen

Nr.

30, Okt, 1990 Kenntnisnahme.

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2.

Auftrag an Staatskanzlei zur Publikation im Amtsblatt.

Protokollauszug an - (2) Baudepartement (mit Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates) - Staatskanzlei (GRK) und (mit der erwähnten Beilage) an Abteilung Raumplanung BD - Gemeinderat 5647 Oberruti Staatsschreiber: ii.V.

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29. Okt. 1990

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Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

16. Oktober 1990

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Gemeinde Oberrüti; Revision Bauzonenplan, Nutzungsplanung Kulturland, Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung; Anpassung des kantonalen Gesamtplanes Baugebiet/Kulturland

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage Nr. 5439 vom 9. Juli 1990 und den Aenderungsantrag vom 12. September 1990 der Bau- und Planungskommission, dem der Regierungsrat zustimmt. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Schneider, Zeiningen. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates unter Berücksichtigung des erwähnten Aenderungsantrages der Kommission. Eintreten ist unbestritten. Agnes Weber, Wohlen, beantragt, Antrag 1 in der ursprünglichen Fassung des Regierungsrates zu beschliessen. Urs Meier, Baden, stellt den Antrag, die ursprüngliche Fassung des Regierungsrates, ausgenommen die Worte "und 519", zum Beschluss zu erheben. In der Detailberatung ergehen keine Wortmeldungen. Antrag 1 In eventueller Abstimmung zieht der Rat mit 41 gegen 24 Stimmen den Antrag Meier der Fassung gemäss Antrag Weber vor. In der Hauptabstimmung wird der Antrag Meier mit 33 gegen 95 Stimmen zugunsten des Kommissionsantrages verworfen. Anträge 2 und 3 In zwei getrennten Abstimmungen wird beiden Anträgen je mit grosser Mehrheit zugestimmt. Demgemäss wird beschlossen:

Der revidierte Bauzonen- und Kulturlandplan der Gemeinde Oberrüti vom 14. Februar 1990 wird im Sinne von Art. 26 RPG und § 147 BauG genehmigt.

-22. Der kantonale Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist dem Bauzonenplan der Gemeinde Oberrüti anzupassen. 3. Die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Oberrüti vom 14. Februar 1990 wird im Sinne von Art. 26 RPG und § 147 BauG genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat Präsident:

Staatsschreiber: i V.