Erschliessungsplan Industriegebiet

Plan d'utilisaziun spezial · Oberrüti

Document

Numer
1993-000637
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Oberrüti
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
02-03-1993
En vigur dapi
02-03-1993

Karte

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Text

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GEMEINDE OBERRÜTI KANTON AARGAU

KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN INDUSTRIEGEBIET

SITUATION |

STRASSEN- UND BAULINIENPLAN

OOO

Verfasser Dotum | Entw , Gepr. Grösse Plan Nr Ne ee6 Würze ER 18.4.1990 | HÜ | 196/38 ee a Ersetzt Pin | Übernolt durch Plan 05-2097 22 EG ETWIL “ H vom Nr. i vom Nr Ötfentliche Planauflage vom w4A 0. M er bis Aa Ad: a

3m

Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am

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Der Gemeindeschreiber

Genehmigungsvermerk: Aarau, den

RRB-Nr,. 6337

70. Matz 4993 Grossen Rates

Legende zum kommunalen Überbauungsplan

1. Genehmigungsinhalt Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt:

rot Baulinien ee ge rot Zwangsbaulinien » . nun rot Neubau — Baulinien rot Strassen-/Weglinien

GR m Datum 7 blau Aufzuhebende Strassen-’Wegliruen

GR m: Datum Y blau Aufzuhebende Baulinıen

DE rot Bereich für Fussweg, Breite. m. Die genaue Lage wird mit der Überbauung festgelegt

B/A = schwarz Sıchtlinie als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A

hellblau - Sıchtzone: in den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der Höhe von 80 cm und 3 m gewahrleistet sein

2. Orientierungsinhalt

GR Datum blau Genehmigte Baulinıen mit Genehmigungsdatum GR _ Datum \ blau Genehmigte Strassen-/Weglinien mit Genehmigungsdatum m ne rot Projektierte Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlage sınd = braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den ım Plan

bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein- und Ausfahrten bleiben für die bisherige Nutzung erhalten

karmin Hochleistungsstrassen HLS zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS orange Sammeistrassen SS

gelb Erschliessungsstrassen ES

dunkelviolett Fusswege mit beschränktem Fahrverkehr

helWiolett Gehwege’Fusswege

iita Radwege/Radstreifen

dunkelgrau Bestehende Strassen/Wege

hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler

grün Grünstreifen, bepflanzte Flächen

schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

BAHNÜBERGANG WIRD AUFGEHOBEN

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

Me/ek

2. März 1993

Behandlung von Gemeindebauvorschriften Boniswil und Oberrüti durch die Bau- und Planungskommission; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Bau- und Planungskommission an ihrer Sitzung vom 25. Januar 1993 gestützt auf .5 22 Abs. 2 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt (die Vorlage (6188) Seon ist irrtümlich aufgeführt, da sie in der Kompetenz des Plenums liegt, währenddem die Vorlage (6259) Oberrüti, in der Traktandenliste als Geschäft des Plenums erscheinend, in eigener Kompetenz der Bau- und Planungskommission behandelt wurde): (6234)

Boniswil; Aenderungen der Bauordnung (Ausnützungsziffer)

(6259)

Oberrüti; kommunale Ueberbauungspläne "Widen", "Industriegebiet" und "Bahnhofstrasse", Aenderungen 1991

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Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.

Protokollauszug an - Regierungsrat - Staatskanzlei RS Präsident:

Staatsschreiber: