Erschliessungsplan Industriegebiet
Plan d'utilisaziun spezial · Oberrüti
Document
- Numer
- 1993-000637
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Oberrüti
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 02-03-1993
- En vigur dapi
- 02-03-1993
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Oberrüti mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
SNP-4237-1993-E-2.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
SNP-4237-1993-E-2.pdf
Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.
GEMEINDE OBERRÜTI KANTON AARGAU
KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN INDUSTRIEGEBIET
SITUATION |
STRASSEN- UND BAULINIENPLAN
OOO
Verfasser Dotum | Entw , Gepr. Grösse Plan Nr Ne ee6 Würze ER 18.4.1990 | HÜ | 196/38 ee a Ersetzt Pin | Übernolt durch Plan 05-2097 22 EG ETWIL “ H vom Nr. i vom Nr Ötfentliche Planauflage vom w4A 0. M er bis Aa Ad: a
3m
Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am
Ganzen Text zeigen
Der Gemeindeschreiber
Genehmigungsvermerk: Aarau, den
RRB-Nr,. 6337
70. Matz 4993 Grossen Rates
Legende zum kommunalen Überbauungsplan
1. Genehmigungsinhalt Es werden folgende farbig angelegten Elemente genehmigt:
rot Baulinien ee ge rot Zwangsbaulinien » . nun rot Neubau — Baulinien rot Strassen-/Weglinien
GR m Datum 7 blau Aufzuhebende Strassen-’Wegliruen
GR m: Datum Y blau Aufzuhebende Baulinıen
DE rot Bereich für Fussweg, Breite. m. Die genaue Lage wird mit der Überbauung festgelegt
B/A = schwarz Sıchtlinie als Begrenzung der Sichtzonen mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A
hellblau - Sıchtzone: in den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der Höhe von 80 cm und 3 m gewahrleistet sein
2. Orientierungsinhalt
GR Datum blau Genehmigte Baulinıen mit Genehmigungsdatum GR _ Datum \ blau Genehmigte Strassen-/Weglinien mit Genehmigungsdatum m ne rot Projektierte Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlage sınd = braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den ım Plan
bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein- und Ausfahrten bleiben für die bisherige Nutzung erhalten
karmin Hochleistungsstrassen HLS zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS orange Sammeistrassen SS
gelb Erschliessungsstrassen ES
dunkelviolett Fusswege mit beschränktem Fahrverkehr
helWiolett Gehwege’Fusswege
iita Radwege/Radstreifen
dunkelgrau Bestehende Strassen/Wege
hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler
grün Grünstreifen, bepflanzte Flächen
schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan
BAHNÜBERGANG WIRD AUFGEHOBEN
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
Me/ek
2. März 1993
Behandlung von Gemeindebauvorschriften Boniswil und Oberrüti durch die Bau- und Planungskommission; Kenntnisnahme
Gemäss schriftlicher Mitteilung hat die Bau- und Planungskommission an ihrer Sitzung vom 25. Januar 1993 gestützt auf .5 22 Abs. 2 des Dekretes über die Geschäftsführung des Grossen Rates (GO) folgende Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt (die Vorlage (6188) Seon ist irrtümlich aufgeführt, da sie in der Kompetenz des Plenums liegt, währenddem die Vorlage (6259) Oberrüti, in der Traktandenliste als Geschäft des Plenums erscheinend, in eigener Kompetenz der Bau- und Planungskommission behandelt wurde): (6234)
Boniswil; Aenderungen der Bauordnung (Ausnützungsziffer)
(6259)
Oberrüti; kommunale Ueberbauungspläne "Widen", "Industriegebiet" und "Bahnhofstrasse", Aenderungen 1991
Ganzen Text zeigen
Aus der Mitte des Rates wird das Wort nicht verlangt. Kenntnisnahme.
Protokollauszug an - Regierungsrat - Staatskanzlei RS Präsident:
Staatsschreiber: