Erschliessungsplan Abtwilerstrasse
Plan d'utilisaziun spezial · Oberrüti
Document
- Numer
- 2006-001697
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Oberrüti
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 06-12-2006
- En vigur dapi
- 06-12-2006
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Text
SNP-4237-2006-E.pdf
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Gemeinde Oberrüti
Erschliessungsplanung
Gemäss Paragraph 17 BauG
SITUATIONSPLAN 1:500
Weiterer Bestandteil des Erschliessungsplanes:
Planungsbericht (ohne rechtliche Bindung)
Uebersichts-Skizze
Kanton Aargau
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"Abtwilerstrasse"
Kanton Aargau Departement
Bau, Verkehr und Umwel® Abteilung Raumentwicklung
Verfasser.
MSL Ingenieurbuero AG, Fischäcker 10
22. September 2005 22. Februar 2006
Ersetzt Plan vom:
Entwurf:
G. Bächli
Gezeichnet;
G. Bächli
Geprueft:
R. Gut
Überholt durch Plan vom:
Nr.
Format:
30/84 cm
Plan Nr.
05.1647.01
5630 Muri, Tel. Nr. 056/ 664 41 81 mit Nr.
Mitmirkungsbericht vom: 21. 12. 2005
Vorprüfungsbericht vom: 24. 42. 20»5 Oeffentliche Auflage vom: 06.03. 2co£ bis: Beschlossen vom Gemeinderat am: 6.05. 2006
Der Gemeindeammann: Der Gemeinde
Genehmigung:
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 6. Dezembo, 2006
Der Staatsschreiber:
©. ©#.
2o0oG
chreiber:
Legende zum Erschliessungsplan
1. Genehmigungsinhalt
2. Orientierungsinhalt
w2
| Hemmnen ı menn
rot
braun
herlblau
grün orange
rot
grau
heilgelb
violett
weiss
violett
gelb
dunkelrot
Strassenlinien (Enteignungsrecht Paragraph 132 BauG)
Ein- und Ausfahrtsbeschränkung. Keine Zu- und Wegfahrt im Bereich der braun dargestellten Linie.
Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtwelte A
mögliche Grundstücksgrenzen nach Grenzbereinigung
mögliche neue Gebäude
vorgesehene Erschliessungsrichtung
bestehende Strassen und Wege
Anschluss der Feinerschliessungsstrasse
neue Gehwegflächen
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemaess Zonenplan
Abgrenzung Perimster des Erschliessungsplanes
Gebäudeabbruch oder Teilabbruch
best. Entwässerungsleitungen
= | \ “ | 592
Dorfbach___ ___
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrats Sitzung:
06. Dezember 2006
Art. Nr. 2006-001697
Gemeinde Oberrüti; Erschliessungsplan "Abtwilerstrasse"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung
21. Dezember 2005 21. Dezember 2005 6. März – 7. April 2006 16. Mai 2006 19. Juni 2006 11. Juli 2006
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage ist eine Beschwerde eingereicht worden. Aus dem Beschwerdeverfahren ergeben sich keine Änderungen der Vorlage. Die Genehmigung erfolgt koordiniert mit dem Beschwerdeentscheid. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 15. September 1998. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Das Planungsgebiet liegt in der Dorfzone. Es umfasst eine Fläche von ca. 0.2 ha. Die Gemeinde sichert mittels vorliegendem Erschliessungsplan den Anschluss von zwei Parzellen an die K 345 durch die Festlegung von Strassenlinien und Sichtzonen. 3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:
Erschliessungsplan
Versand: 13. Dezember 2006
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Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Bei der K 345 handelt es sich um eine schwach befahrene Kantonsstrasse. Den vorgenommenen Festlegungen zur Erschliessung der Parzellen 460 und 461 im Bereich der Dorfzone kann daher zugestimmt werden. Nebst den Strassenlinien und den Sichtzonen wird eine Ein- und Ausfahrtsbeschränkung westlich des geplanten Anschlusses an die K 345 festgelegt. Diese Planinhalte sind mit den Vorgaben und Anliegen der berührten Vorgaben übergeordneter Pläne und Vorschriften vereinbar. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Abtwilerstrasse" der Gemeinde Oberrüti vom 16. Mai 2006 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird.
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4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, Dorfweg, 5647 Oberrüti Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten) Rechtsabteilung BVU Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: