Gallenkirch Bauzonenplan

Plan d'utilisaziun · Bözberg

Document

Numer
2000-001853
Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Bözberg
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
21-03-2000
En vigur dapi
21-03-2000

Karte

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NUPLA-4124-2000-G-E.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

21. März 2000

Me/ek

Art. Nr.

2000-1853

(GR.00.18) Gemeinde Gallenkirch; Bauzonenplan, Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan "Rieme", "Büntematt", Kulturlandplan-Änderung (geschützter Waldrand), Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Ausnahme; Auftrag an Baudepartement; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 10. Januar 2000. Namens der Bau- und Planungskommission gibt Harry Burgherr, Rothrist, das Beratungsergebnis der Kommission bekannt. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss den Anträgen des Regierungsrates. Zur Botschaft und zu den Anträgen wird das Wort nicht verlangt. In gesamthafter Abstimmung wird mit grosser Mehrheit b e s c h l o s s e n :

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1. Die Spezialzone „Rieme“ (Teil der Parzelle Nr. 50, ca. 50 Aren) sowie die zugehörigen Nutzungsvorschriften (§ 8 BNO) werden nicht genehmigt. Die Fläche wird der Landwirtschaftszone zugewiesen. 2. Im Übrigen werden der Bauzonenplan, die Teiländerung Bauzonen- und Kulturlandplan „Rieme“, „Büntematt“, die Kulturlandplan-Teiländerung und die Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Gallenkirch vom 12. Juni 1998 genehmigt. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Das Baudepartement wird beauftragt, die vom Beschluss 1 betroffenen Grundeigentümer zu informieren. Protokollauszug Baudepartement Abteilung Raumplanung BD Rechtsabteilung BD Gemeinderat Gallenkirch, 5224 Unterbözberg (2) Staatskanzlei (RS/Publikation)

Versand:

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Präsident:

Staatsschreiber: i.V.