Erschliessungsplan Husmatt

Plan d'utilisaziun spezial · Bözberg

Document

Numer
1976-002015
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Bözberg
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
19-10-1976
En vigur dapi
19-10-1976

Karte

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Datotecas

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Text

SNP-4124-1976-E.pdf

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KANTON AARGAU GEMEINDE GALLENKIRCH

Erläuterungen zum kommunalen Überbauungsplan

Das Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die farbig angelegten Linien und Flächen.

nu Kommunaler Überbauungsplan blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien. m rot Zu genehmigende Baulinien. Aarg. Baudepartement blau Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen). ; Abteilung Tiefbau ee Fer rot Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen. HUSM AT T Dieses Aktenstück gehört rot Zu genehmigende Weg- und Sockellinien. - rot Projektierte Weglinien, die noch nicht genehmigt werden sollen.

Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen.

Be hellblau Sichtzone:

BAULINIENPLAN 1:

Die Sichtzone ist innerhalb eines Bereichs von 0,6 bis 3 m über Boden von allen Hindernissen frei zu halten. Dies gilt auch für Pflanzenwuchs, Schnee und parkierte Fahrzeuge.

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Übersichtsskizze

:25000 Austritts- und Ausfahrverbot:

Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Überbauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.

|

GALLENKIRCH } Ausfahrverbot:

Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Überbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung

INGENIEL © i he s nord ö 0 INGENIEURBÜRO : unterworfenen Strecken sind-längs der Weglinien braun gekenn- R. WALTER FEBRUAR 75 GI B Gl 30 : 84 zeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Über-

bauung und Nutzung auf Zusehen hin bestehen.

DIPL. ING. ETH/SIA 5200 BRUGG |} /

U Ersetzt PlanNr. 5 Überholt durch Plan Nr. PlanNr. 2252/71

Öffentliche Planauflagevom 13, 0kt. bis 11. Nov, 1975

Legende:

Feen ] karmin Hochleistungsstrasse (HLS)

Genehmigt von der Gemeindeversammlung am 28. Nov, 1975

Der Gemeindeammann Der Gemeindeschreiber Dee] zinnober Hauptverkehrsstrasse (HVS)

ER 4 ge ae ; Fee] orange Sammelstrasse (SS) er BL RFErR— ee) gelb Erschliessungsstrasse (ES)

Pas] dunkelgrau Bestehende Wege Be el violett Gehweg VERREEE| lila Radweg

Genehmigungsvermerk:

\am Grossen Pat serah mit Be hellgrau „ Seitenfreiheit und Verkehrsteiler \ : ; : ig D Okt, 1976 Ber feldgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs- und \ ; - £ 56% : + RRB. Nr: LOAS es, Beschleunigungsspur, Parkplätze \ R : Im Auftrags des Cum Autes ee] grün . Bepflanzte Flächen x ” r Dur Dias 2 Aremzar: RER \ x \ no

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

19. 'Jktober 1976

uemeinde Gallenkirch; Ueberbauungsplan "Husmatt"; Genehmigung.

Mit Botschaft vom 9. i,ugust 1976 stellt der Regierungsrat den Antrag, es sei der Ueberbauungsplan "Husmatt" der Gemeinde Gallenkirch zu genehmigen. Die Strassenbaukommission empfiehlt, den Antrag des Regierungsrates zum Beschluss zu erheben. Es wird stillschweigend beschlosse

n:

Der Ueberbauungsplan "HusmatCder Gemeinde Gallenkirch wird genehmigt

Protokollauszug an den Regierungsrat Der Präsident:

Der Staatssbhreiber: //,