Kulturlandplan
Plan d'utilisaziun · Wölflinswil
Document
- Numer
- 1994-006634
- Gener
- Plan d'utilisaziun
- Vischnanca
- Wölflinswil
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 14-06-1994
- En vigur dapi
- 14-06-1994
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
NUPLA-4182-1994-E.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
14. Juni 1994
Me/ek
(6634) Gemeinde Wölflinswil; Revision Bauzonenplan mit Bauordnung, Kulturlandplan mit Nutzungsordnung; Genehmigung mit Auflage und Aenderungen; Anpassung des kantonalen Gesamtplanes Baugebiet/Kulturland; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 30. März 1994. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Reinhard Gloor, Birr. Die Kommission beantragt Eintreten und Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Eintreten ist unbestritten. Zur Botschaft wird das Wort nicht verlangt. In der anschliessenden gesamthaften Abstimmung wird mit klarer Mehrheit beschlossen: 1. Es werden folgende Vorlagen der Gemeinde Wölflinswil im Sinne von Art. 26 RPG und § 147 BauG genehmigt: 1.1 Der Bauzonenplan vom 25. Juni 1993 mit folgender Auflage: Der Gemeinderat wird aufgefordert, die gemäss Waldgesetz erforderliche Waldfeststellung zu veranlassen und die resultierenden, rechtskräftigen Waldgrenzen im Bauzonenplan nachzutragen. 1.2 Die Bauordnung vom 25. Juni 1993. 1.3 Der Kulturlandplan vom 25. Juni 1993, bereinigt aufgrund des Einspracheentscheides des Regierungsrates. 1.4 Die Nutzungsordnung vom 25. Juni 1993 mit folgenden Aenderungen:
23. Juni 1994
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-
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In § 2 Abs. 2 lit. a NO werden die "Rekultivierungszone" und die "Rebbauzone" ersatzlos gestrichen. 2. Der kantonale Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist dem Bauzonenplan anzupassen. 3. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieser Beschlüsse im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug an - (2) Baudepartement - Abteilung Raumplanung BD - Gemeinderat 5266 Wölflinswil - (2) Staatskanzlei (RS/Publikation)
Präsident:
Staatsschreiber: