Gestaltungsplan Baumgarte
Plan d'utilisaziun spezial · Densbüren
Document
- Numer
- 1997-002271
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Densbüren
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 12-11-1997
- En vigur dapi
- 12-11-1997
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4004-1997-E.pdf
KANTON AARGAU
GEMEINDE DENSBÜREN
Gestaltungsplan „Baumgarte" gemäss § 21 BauG
SONDERNUTZUNGSVORSCHRIFTEN
Weiterer Bestandteil des Gestaltungsplanes: Situationplan 1:500 _LWectrejieoldA\
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Übersichtsplan 1:25000 Mitwirkungsbericht vom:
29. Juli 1997
Vorprüfungsbericht: vorn:
1 9.1\dlärz 1997 20. "-i 1997
Öffentliche Auflage vom:
Beschlossen vom Gemeinderat am:
bis:
19. Juni 1997
29. Juli 1997
Der Gemeindeammann:
Der Gemeindeschreiber:
Genehmigungsvermerk:
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den /12 . 1•14304r4e44 A 99 ÷ Der S
Aeschbach Felber Kim + Partner AG
Architekte
IA
chr iber:
5001 Aarau
n
2
Sondernutzungsvorschriften
Art. 1 Zweck
1 Der Gestaltungplan „Baumgarte" bezweckt die Entwicklung eines neuen Astes des Dorfkerns längs der Zelglistrasse nach dem Grundmuster der vorhandenen Kemstruktur in der Dorfzone. 2 Die neuen Häuser sollen Maßstab, Stellungsvielfalt und Abstandsmuster der bestehenden Bebauung in der Dorfzone übernehmen. 3 Zwischen den neuen Hauptbauten soll das gewachsene Terrain so wenig wie möglich verändert werden. 4 Es muss eine visuelle Durchlässigkeit erreicht werden, so dass die Sichtbarkeit von Kirche und Pfarrhaus, die unter Denkmalschutz stehen, möglichst geringfügig beeinträchtigt wird.
Art. 2 Bestandteile
Der Gestaltungsplan besteht aus folgenden Teilen: - Sondernutzungsvorschriften - Situationsplan 1:500
Art. 3 Gestaltungsbereich
Der Gestaltungsbereich des Gestaltungsplanes umfasst die im Plan punktiert umrandete Perimeterfläche, d.h., die Parz. Nr. 272.2, 28.1, 392.5 und 580.1.
Art. 4 Verhältnis zur
Grundordnung
1 Soweit mit dem Gestaltungsplan nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden, gelten die Bestimmungen der Bau- und Nutzungsordnung der Gemeinde Densbüren, insbesondere diejenigen für die Dorfzone. 2 Der Gestaltungsplan sieht von der Grundordnung abweichende Bestimmungen in folgenden Bereichen vor: - Baulinien
Art. 5 Sondernutzungsvorschriften
- Gehwege
Art. 6 - Klein- und Anbauten
Art. 7 - Firsthöhe, Firstrichtung
Art. 8 - Abstellplätze
Art. 9 - Umgebungsgestaltung
Art. 10 3
Art. 5 Baufelder mit
Baulinien
1 Die Baulinien umgrenzen die Baufelder Nr. 1 bis 8. 2 Die bestehende Gebäudegruppe auf den Baufeldern Nr. 1 und 2 soll in ihrer Struktur wenn immer möglich erhalten bleiben. Die Bauten dürfen nur abgebrochen oder in ihrem äusseren Umriss verändert werden, wenn ein bewilligtes Projekt für einen Ersatz- oder Umbau vorliegt. Dieses hat den bestehenden Baukörper bezüglich Fassadenfluchten, der Dachform und Firstrichtung, sowie der ungefähren Gebäude- und Firsthöhe zu entsprechen.
Art. 6 Gehweg
1 Auf der ganzen Länge der Erschliessungsstrasse des Gestaltungsbereiches wird ein Trottoir von 1.50 m Breite erstellt (Enteignungsrecht, § 132 BauG). 2 Die Fussgängerverbindung Zelglistrasse - Kirchweg von min. 60 cm Breite auf der Parz. 28.1 muss bestehen bleiben. Die definitive Linienführung wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt.
7 weitere Artikel
Art. 7 Klein- und
Anbauten
1 Strassenseitig dürfen keine Klein- und Anbauten erstellt werden, bergseitig gemäss BNO und Richtmodell. 2 Ausgenommen von Punkt 1 ist das Baufeld Nr. 2.
Art. 8 Firsthöhe und
Firstrichtung
1 Auf den Baufeldern Nr. 2 bis 8 darf die Firsthöhe 494.80 m.ü.M. nicht übersteigen und liegt damit min. 2.65 m unter der Firsthöhe des Pfarrhauses. 2 In den Baufeldern ist die Firstrichtung zwingend vorgegeben.
§ Abstellplätze
1 Garagen können im Hauptbaukörper integriert werden. 2 Um die befestigten Flächen möglichst klein zu halten und begrünte Vorgartenbereiche zu sichern, sind die Garagenvorplätze als Abstellplätze einzurechnen und entsprechend zu gestalten.
Art. 10 Umgebungsgestaltung
1 Die Terrainverhältnisse gegen Pfarrhaus und Kirche und zwischen den Baufeldem bis zum Gehweg dürfen nicht wesentlich verändert werden. Mit besonderer Sorgfalt ist die Begrünung und Befestigung des Vorgartenareals zu behandeln.Der Bereich zwischen den Baufeldern und der südlichen Parzellengrenze muss nach Ende der Bauzeit als VViesland wieder hergerichtet weden. 2 Der Gemeinderat kann im Rahmen einer Baubewilligung Auflagen bezüglich Gestaltung, Materialien und Bepflanzung machen.
4
Art. 11 Richtmodell
1 Die Gestaltungsidee für eine mögliche Gesamtüberbauung des Areals ist in einem Richtmodell 1:500 bei der Gemeindekanzlei festgehalten. 2 Bei Bewilligungsverfahren im Gestaltungsgebiet ist ein Modell der geplanten Bauten zur Begutachtung der kubischen Wirkung im Richtmodell einzupassen.
Art. 12 Umgebungsschutz
von Kirche und Pfarrhaus
Kirche und Pfarrhaus sind durch die kantonale Denkmalpflege unter Schutz gestellt. Sie unterstehen somit dem Dekret über den Schutz von Kulturdenkmälem vom 14. Okt. 1975. Zu beachten sind:
Art. 12 3
In der Umgebung von unter Schutz gestellten Denkmälern können Bauten, technische Anlagen und sonstige Vorkehren, die ein solches Objekt in seiner Wirkung beeinträchtigen, durch das Erziehungsdepartement untersagt werden,
Art. 18 2
Baugesuche, die sich auf geschützte Denkmäler beziehen oder auswirken können, sind vor dem Entscheid des Gemeinderates dem Erziehungsdepartement zur Stellungsnahme zu unterbreiten und dürfen nur mit dessen Zustimmung bewilligt werden.
Stand: 19.08.97 \526_desb\gestplan\sndnutz.doc
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
12. November 1997
Art. Nr.
1997-002271
Gemeinde Densbüren; Gestaltungsplan "Baumgarte"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei Baudepartement/Vortrag vom 28. Oktober 1997
Beschluss: 1. Der Gestaltungsplan "Baumgarte" der Gemeinde Densbüren vom 29. Juli 1997 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 28. Oktober 1997 der Abteilung Raumplanung) Gemeinderat, 5026 Densbüren Baudepartement Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) Rechtsabteilung BD Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei Staatsschreiber:
Versand: