Erschliessungsplan Niederfeld

Plan d'utilisaziun spezial · Eiken

Document

Numer
1980-002052
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Eiken
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
28-10-1980
En vigur dapi
28-10-1980

Karte

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Datotecas

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Text

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KANTON AARGAU GEMEINDE EIKEN

.

Kommunaler Überbauungsplan

NIEDBERFELD

Baulinienplan

vertusser Daturr Entw Dez sep | Grosse | Plan Nr MEYER +KOCH Febr. 1980 Am ı Am Ko 60/84 Se Aa en 6,301 | Ersetzt Plan- UÜberholt durch Plan

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Offentiiche Pianaufiage vom Zu Y je} [2 So En Beschlossen von der Einwohrergemeindeversammiung vor &. G. So jer Jemeindeammann Der Gemeindescnreiber

Ganzen Text zeigen

»enenmigungsvermerk

Konferenz 31. März 1980

Vorprütung

ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN JEBERBAUUNGSPLAN

Dos Genehmigungsverfohren

Dos Genermigungsverfohren bezieht sich nur auf dıe farbig angelegten Baui:nıen, Sıchtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen

Boauiınıen

FREU DI TAT BRRRRE biou Sr Datum, biou

4 4 blau

Vom Grossen Rot oder Regierungsrat genehmigte Baulınıen Aufzuhebende Baulinien Aufzunebende Strassenlinien

En \ rot Zu genehmigende Baulinien

RE NERIN RES rot Zu genehmigende Strassenlinien

Pe rot Projektierte Boulınıen, die noch nicht genehmigt werden soilen

N rot Projektierte Strossenlinien, die noch nicht genehmigt werden sollen orange Zu genehmigende Boulinie (Art !!O der Verordnung über Erstellung,

Betrieb und Unterhalt von eiektrischen Storkstromanlagen vom 7 Jul 1933) Sıehtzonen

RER EEE NDRER, schwarz Sıchtiinıe als Begrenzung der Sichtzonen

EEE heilblau Sıchtzone

Die neitblau ongelegten Fiächen sınd standıg als Sıchtzonen frei zuhaiten Es dürfen keine sichtbenindernden Pfionzen , Eınfriedun gen oder andere Aningen hestenen Das Siıchtfeid der Fahrer muss von 0.60m 300m über Boden frei bleiben

Ausfahrtsbeschrönkungen

- Absolute Anlıegerfreineit

broun Direkte Ausfohrten zwischen den Knoten sınd nicht zulassıg

On } 4 O) ) grun

Kurzfristige Webergangsiösungen bıs zur AÄnlıegerfreiheit

Die Anlıegerfreiheiheit soll moglıchst rasch realisiert werden Neubauten mit direkten Ausfahrten können nıcht bewilligt werden Die bestehenden Ausfohrten werden bis zur Erstellung einer rückwörtigen Erschliessung toleriert Zweckentfremdung beste hender Ausfohrten sınd wie Neubauten zu behandeln

Langfristige LVebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit

grun Die Anlıegerfreiheit soli erst ın weiterer Zukunft realisiert werden Sowohl beı Neubauten üblıchen Umfangs wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfohrten bis zur Erstellung der ruckwärtigen Erschliessung toleriert

2. Zur Orientierung

karmin Hochleistungsstrosse HLS zinnober Houptverkehrsstrosse HVS orange Sammelstrosse sE geib Erschliessungsstrasse ES dunkeigrou Bestenende Wege

violett Gehweg

bla Rodweg

Ren Peer tele

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs=-und Beschleunigungsspur, Parkplatz

Bepfionzte Flächen, Grünstreifen

Bremen grün

Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan

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Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

28. Oktober 1980

Si/ek

Behandlung von Gemeindebauvorschriften durch die Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau; Kenntnisnahme

Gemäss schriftlicher Mitteilung der Kommission für Gemeindebauvorschriften, Strassen- und Flussbau hat diese an ihren Sitzungen vom 19. September und vom 3. Oktober 1980 gestützt auf S 40 Abs. 2 des Geschäftsreglementes des Grossen Rates die folgenden Geschäfte in eigener Kompetenz gemäss den Anträgen des Regierungsrates erledigt: Wettingen; Aenderung Ligusterweg im Ueberbauungsplan "Klosterfeld" Windisch; Ueberbauungsplan "Winkel-Heumatten" Neuenhof; Aenderung des Ueberbauungsplanes "Glärnischstrasse" Bellikon; Ueberbauungsplan "Bösmatt-Saum-Haldenächer" Lengnau; Ueberbauungsplan "Bodenstrasse" Eiken; Aenderung der Bauordnung und des Zonenplanes im Gebiet "Niederfeld" Eiken; Ueberbauungsplan "Niederfeld" Aarburg; Zonenplanänderung "Steinbillen" Niederrohrdorf; Zonenplanänderung "Bööli" Oberentfelden; Aenderung der Bauordnung Oftringen; Ueberbauungsplan "Gilamstrasse - Zofingerstrasse Peyerland - SBB-Linie Zofingen-Safenwil" (Aenderung und Ergänzung) Wettingen; Ueberbauungsplan "Isatz" Böttstein; Ueberbauungsplan "Hinterdorf" Kleindöttingen Endingen; Ueberbauungsplan "Ifang" (Baulinienplan Waldabstand) Hilfikon; Ueberbauungsplan "Baumgartenacker" Remetschwil, Ortsteil Busslingen; Ueberbauungsplan "Hüsler" Rothrist; Zonenplan und Bauordnung

Der Grosse Rat nimmt hievon Kenntnis.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Präsident:

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Staatsschreiber: