Erschliessungsplan Neudorf
Plan d'utilisaziun spezial · Oberkulm
Document
- Numer
- 1974-002005
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Oberkulm
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 09-10-1974
- En vigur dapi
- 09-10-1974
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Oberkulm mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
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Text
SNP-4140-1974-E.pdf
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KANTON AARGAU GEMEINDE OBERKULM
866 5 815
KOMMUNALER
UEBERBAUUNGSPLA
TEILUEBERBAUUNGSPLAN NEUDORF
‚pror. Anschlüsse werden | spdter aufgehoben =
BAULINIENPLAN 11000 | nn ide
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Ganzen Text zeigen
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Verfasser: T Datum 1 an Gez. Gepr, e) Grösse [ Reg. Nr. 15.Febr. 70 \Gei _|Ni/DD| ——- [60x80 |. :
Ersetzt Plan Nr. Ueberholt durch Plan Nr. Plon Nr.
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rss i A Oeffentiiche Planauflage vom 25.3.1 372 bis IN 6 AgTo
Genehmigt von der Gemeindeversammlung am
Der Gemeindeammonn
Genehimigungsvermerk:
Erläuterungen zum kommunalen Ueberbauungsplan Zeile | Zeichen Farbe Text
l.Genehmigungsverfahren
Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die nachstehend
farbig ausgeführten Linien und Flächen.
la blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien ne Aufzuhebende Baulinien (rot durchgestrichen ) € blau Aufzuhebende Weglinien (rot durchgestrichen) a N v0: Zu genehmigende Baulinien e —— rt Zu gencehmigende Weg-und Sockellinien f Bam rot Projektierte Baulinien, die noch nicht genehmigt werden soilen g ———- rot Projektierte Wegiinien , die noch nicht genehmigt werden sollen‘ schwarz Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen Br i hell- Sichtzone nr LI blau Die hellblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfe: darauf keine sichtbehindernden Pflanzen, Einfrnedungen oder andere Anlagen bestehen. Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0.650m bis 300m über Fanrbann frei bleiben. Vereinzeite hochstäammige Bäume können unter der Bedingung, dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Ästwerk jederzeit auf mindsstens 3.00m aufgeschnitten wird zugelassen werden. Para grün Austritts-und Ausfahrtsverbot Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Veberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen. Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrecht erhalten. ee = braun Ausfahrverbot Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Ueberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen.Die dieser Beschräkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet. Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrecht erhalten. 2. Zur Orientierung a dkgrau bestehende Wege b ee orange Hauptstrasse € [er geib Nebenstrasse EC hellgelb sek. Quartierstrasse d | violett Gehweg e en) lila Rudweg f de heilgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler (e) Em feldgrau Refugien, Bushaltestellen, Verzögerungs-und Beschleunigungsspur, Parkplätze h Eee grün Bepfianzte Flächen i ee II,M Zonengrenze und Zonenbezeichnungen gemäss Gemeidevorschriften. EM 2 rot Entwurf für neue Landeinteilung
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
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VOM
Oktober 1974
1. im; !-Jterhauunsplan "Neudorf"; )(:r.nehmigung.
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Aie (2nt3puechenje ,»2t 1971.
Vorlage ,
Ganzen Text zeigen
:3 -ion für deeindebauvorschriften, Strassen- und Lirt deren Prsident, Herr ür. Ham, Theilor, Lenzhurg. übereinstimmendem intrag von
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und 1 beschlossen: n "eudorf" der Gemeinde Oberkulr, uird genehmigt.
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