Erschilessungsplan Steihaui inkl. Änderung 2001
Plan d'utilisaziun spezial · Remetschwil
Document
- Numer
- 2001-000392
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Remetschwil
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 02-06-1981
- En vigur dapi
- 28-02-2001
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
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Text
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Legende zum Erschliessungsplan
1: Genehmigungsinhalt
rot Baulinien TITTTHTTTT rot Zwangsbaulinien
RE Er rot
Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)
Ganzen Text zeigen
violett Bereich für Fussweg, Breite ... m. Die genaue Lage wird im Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht, 8 132 BauG)
GR i blau / rot Baulinien aufgehoben GR |, 1 blau / rot Strassenlinien aufgehoben we rot Leitungslinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) Leitungsart: .... Leitungsdimensionen: .... EN RER hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A
2. Orientierungsinhalt
GR blau rechtskräftige Baulinien mit Genehmigungsdatum 2.6.1981 GR blau rechtskräftige Strassenlinien mit Genehmigungsdatum —— rot Baulinien die Gegenstand einer anderen Vorlage sind
bestehende Strassen / Wege
karmin Hochleistungsstrassen HLS
res zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS
age orange Verbindungsstrassen VS
De gelb Sammelstrassen SS
VE hellgelb Erschliessungsstrassen ES, resp. Hauszu- und Wegfahrten hellviolett Gehwege / Fusswege
Rn Iila Radwege / Radstreifen
ErEl braun Ein- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten
nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen.
ee schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan
Berg blau Gewässer
ee en Wald
Br ocker Blocksteinwand
KANTON AARGAU GEMEINDE REMETSCHWIL
ERSCHLIESSUNGSPLAN
gemäss & 17 BauG
"STEIHAUI“
ORTSTEIL BUSSLINGEN
SITUATIONSPLAN 1:500
| RECHTSKRAFTIGER UBERBAUUNGSPLAN “STEIHAU" | | GENEHMIGT DURCH DEN GROSSFN RAT AM 02.06.1981 |
AB a BIN Z Dep me
ERGANZUNG PARZ. 40 , 658 ‚ 796
FEN RRRERERN
‚(Sehäürhau
\, N \ \ Grossmanu \
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Fe - Seiflirmalten
wi N
2 i Ss ER ou an 2 Z Be EN SE as i N ı Datum : ntw.: | Gez.: | Grösse : | Plan-Nr. | | | 551998 . | Seiler | pE | 30/63 |98.109-1 _REV. 01.0900 Su = |
| Ersetzt Plan Nr.
Überholt durch Plan Nr.
Oeffentliche Auflage vom : Ss. Bileke bis: 2a. Wmernbes Era Beschlossen vom Gemeinderat am : y2 Ienete Rn Be
Der Gemeindeammann : Der\Gelneindeschreiber :
DT,
Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den 22. Tebtuar 2004
Genehmigung :
Der Staatss hreib 5 ns TC Ze
KANTON AARGAU GEMEINDE REMETSCHWIL
KOMMUNALER UBERBAUUNGSPLAN STEIHAUI KW |
SITUATION 1:500
DATUM f: 259. 1980
1/l ERSETZT PLAN NR.
ÖFFENTLICHE PLANAUFLAGE VOM 6.10.1980. BIS 6.11.1980 GENEHMIGT VON DER GEMEINDEVERSAMMLUNG AM 5. DEZEMBER I980 DER GEMEINDEAMMANN DER GEMEINDESCHREIBER
GENEHMIGUNGSVERMERK Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau, den 2,2» #7: FA a RRB-Nr. „7772 vom Air AFEA
Im Auftrage des Gross" Raies
Der Siaatsschreiver: In Vertretung
Zs
jerfahren bezieht. sich auf die nachstehend 3 Flächen
ei Vom Gros Rat oder. Regierungsrat hmigte Baulinien
„Aufzühebende Raulinien {rot durchgestrichen)
Be a Rufzuhebende Serassenlinienr- (rot Aukeligestniehen) eu: Zu genehmigende Baulinien
ee Ko Zu genehmigerde Sprassenli ie
* er Pröjekt.ierte Raulinien,. die. noch. nicht genehmigt werden sollen De re Proj. Stfuasseulinien, die noch sicht genchmigt werden sollen
nenne uerwarı Sichtiinien.als Begrenzung der Sichtzone
> A Heliklau Sicht zorie
iau angelegten Flächen sind .ständig als. Sichtzonen
irfen “darauf keine sichtbehindernden
n.oder andere Anlagen bestehen. Das
ı N,6O.m bi 3,00 .m über der.
reinzelte hochstämiige Bäume
& sie nicht sicht behindernd wirken jederzeit auf min. 3,00 m aufgeschnitten
n.werden. e
nen
un Baugrundstücken aus sind sofür Fahrzeuge: jeder Art nur bei
gelegten Weganschl en zuge-
ikung unterworfenen Strecken sind
s der Weglinie gekennzeichnet. Bestehende ‚Ausfahrten
n für dıe bisherige Ueberbauung und 'Nutzung auf Zusehen
braun
ur hbei-den im Ueberbauungsplan chrän-
sen. Die dieser Be
gelegte
ıntexrworfenen. St en sind längs den Weglinien braun
. Bestehende Ausfährten bleiben für die bis-
kerbauung und Nutzung äuf, Zusehen hin aufrechter-
Zur ürienti erung
ee, hellgelib sekundäre Quartierstrassen
violett Gehweg mit beschränktem
; » . Fährverkehr
Ver
jerzogerungs- und’ Be-
REES cc bepflarzte Flächen
grenze und Zonenbezei chnungen: gemäss 'Gekeinde-
chriften
USEUF
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
28. Februar 2001
Art. Nr. 2001-000392
Gemeinde Remetschwil; Erschliessungsplan "Steihaui"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Ablauf der Beschwerdefrist Eingereicht zur Genehmigung
19. Dezember 2000 11. Januar 2000 30. Oktober – 29. November 2000 19. Dezember 2000 29. Januar 2001 4. Februar 2001
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 10. September 1996. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Der Erschliessungsplan liegt im Bereich einer Ausfahrt von einer privaten Liegenschaft auf die Kantonsstrasse. Ursprünglich war vorgesehen, die Ausfahrt, die unmittelbar neben der Einmündung der Mülimattstrasse liegt, zu schliessen. Der betroffene Grundeigentümer ist darauf angewiesen, dass sein Gewerbebetrieb mit Kleinlastwagen beliefert werden kann. Da auf seinem Grundstück keine Wendemöglichkeit besteht, wird auf die Schliessung der Ausfahrt verzichtet. Die Zu- und Wegfahrt erfolgt im Einbahnsystem. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:
Erschliessungsplan mit Längenprofil 1 : 100/10
Versand:
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Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die durch die Überbauung und die bestehende Nutzung im Gebiet "Steihaui" gegebenen Sachzwänge bedingen die im Erschliessungsplan aufgezeigte Erschliessungslösung. Die Schliessung der Ausfahrt auf die Kantonsstrasse hätte erhebliche Nachteile für die direkt betroffenen Anwohner zur Folge. Bei der Ausfahrt in die K 415 werden die Sichtzonen festgelegt. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Steihaui" der Gemeinde Remetschwil vom 19. Dezember 2000 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen.
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6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug – Gemeinderat, 5453 Remetschwil – Baudepartement – Rechtsabteilung BD – Abteilung Verkehr BD – Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) – Staatskanzlei Staatsschreiber: