Erschliessungsplan Industriestrasse
Plan d'utilisaziun spezial · Lupfig
Document
- Numer
- 2003-000793
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Lupfig
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 21-05-2003
- En vigur dapi
- 21-05-2003
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4104-2003-E-2.pdf
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Gemeinde Lupfig Kanton Aargau
ae
Abteilung Raumentwicklung
N N,
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Erschliessungsplan Industriestrasse
gemäss & 17 BauG
Situation 1:1000
Ganzen Text zeigen
Übersichtsplan 1:25'000
®
Vom Gemeinderat beschlossen am 04. März 2002
Der Gemeindeammann : Der Gemeindeschreiber :
Y Ak
U. Andres T. Bossard
AT x ne NDE AN v 72
Surrahralgung : Genehmigung durch den Regierungsrat
Aarau,den 24. Maı 2003
Der Staatss En F; f
24 PO RTA +PARTN ER Auftragsnr.: 104P102/1 5200 Brugg, 11.03.01
Ingenieure j Planer « Geometer EDV-Projekt / Brugg * Windisch » Lenzburg Zeichnung: P102_01.dwg
Internet: http://www.porta-partner.ch Email: [email protected] Grösse : 40 / 126
Baudepartement Kanton Aargau
Legende
1. Genehmigungsinhalt
GR 17.05.94
ISLEL
rot
blau
rot
rot
2. Orientierungsinhalt
Br Be ml
rot
Baulinien gemäss $ 111 Abs. 1 lit.a BauG
Baulinien aufheben
Weg- und Strassenlinien (Enteignungsrecht, gemäss $ 132 BauG)
Projektierte Kanalisationsleitungen NW 400 - 1000 mm (Enteignungsrecht, $ 132 BauG)
Freihaltebereich Kanalisationsleitungen
Bepflanzungskonzept
Baumreihe (hochstämmige Laubbäume) auf der Grenze Gehweg Anstösser Abstand ca. 15 - 20 m, ausgenommen Grundstückszufahrten.
Die genaue Lage der Bäume wird im Baubewilligungsverfahren
(Gehweg Projekt) festgelegt.
Perimeter des Erschliessungsplanes
Bestehende Strassen / Wege
Gehweg
Bestehende Wasserleitungen
Bestehende Kanalisationsleitungen
Aufzuhebende Kanalisationsleitungen
Zonengrenze und Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan
365 Mühlebach Holding AG Lupfig
©
844 WGF + Partner AG Baden
..°
WGF + Partner AG Baden
281 WGF + Partner AG Baden
Bielacher
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
21. Mai 2003
Art. Nr. 2003-000793
Gemeinde Lupfig; Erschliessungsplan "Industriestrasse"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
11. März 2002 3. Juli 2002 3. September – 2. Oktober 2002 4. März 2002 14. März 2002 6. April 2002
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind zwei gleichlautende Beschwerden eingereicht worden. Die Genehmigung erfolgt koordiniert mit den Beschwerdeentscheiden. Das Beschwerdeverfahren hat keine Änderung der Vorlage zur Folge. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage/Ausgangslage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung ab. Für das Gebiet bestehen rechtskräftige Erschliessungspläne von 1968 und 1986. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Die Industriestrasse mit bestehendem einseitigen Gehweg soll durch einen zusätzlichen 2.00 m breiten Gehweg auf der Westseite ergänzt werden. Der Erschliessungsplan enthält die dafür notwendigen Strassenlinien für das Enteignungsrecht nach § 132 BauG. Entlang des neuen Gehwegs werden Baulinienabstände von 4 m festgelegt. Auf der gegenüberliegenden Seite gilt der ordentliche Abstand von 4.00 m (§ 111 BauG). Für die Verschiebung einer Kanalisationsleitung wird ein Freihaltebereich zwischen Industriestrasse und Bachtelkanal ausgeschieden. Ein weiterer Bestandteil des Erschliessungsplans ist ein generelles Bepflanzungskonzept. Die genaue Lage der Bäume wird im Baubewilligungsverfahren festgelegt.
Versand: 27.05.2003
-2-
3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: Erschliessungsplan "Industriestrasse" (Situation) 1:1‘000 Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Das Konzept sowie die Umsetzung sind zweckmässig und berühren keine kantonalen Interessen. Mit dem Erschliessungsplan werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Fussgängerbedürfnisse geschaffen. Unnötig grosse Strassenabstände werden eliminiert. Das Bepflanzungskonzept führt zu einer besseren Gestaltung des Strassenraums. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Industriestrasse" der Gemeinde Lupfig vom 4. März 2002 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.
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3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, 5242 Lupfig Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Verkehr BD Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten) Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: