Erschliessungsplan Kilchmatten 2
Plan d'utilisaziun spezial · Fischbach-Göslikon
Document
- Numer
- 1999-002139
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Fischbach-Göslikon
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 03-11-1999
- En vigur dapi
- 03-11-1999
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4067-1999-E.pdf
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RS S FI GEMEINDE FISCHBACH - GOSLIKON KANTON AARGAU Ei “ Ei R g ? n g RS $ Legende zum Erschliessungsplan > Pi > E NE N PS er © © S 1. Genehmigungsinhalt SF = = Ll “ ERSCHLIESSUNGSPLAN ’KILCHMATTEN 2 a Bir u Kb TITTITTITTTT rot Zwangsbaulnien rält OBX > re sk ABTEI tal U.0AN L fejgt Gemäss Par. 17 Bau. ae ee rot Strassenlinien (Enteignungsrecht, $ 132 BauG) auf 12.17 ße & BR | u . ——> violett Bereich für Fussweg, Breite ... m. Die genaue Lage wird im = © SITU ATION 1 50 0 Bauprojekt festgelegt (Enteignungsrecht $ 132 BauG) PER EENTENZNI RITA blau / rot Baulnien aufgehoben EmEn f = = 874m | zıc0 Kilchmattenweg Gy u blau / rot Strassenlnien aufgehoben Bei! = = se , s Ir ER EN 4 x D IS | 000. neuem: = rol Leitungeien (Enteignungsrecht, 8 182 Bauc) [= als = 00m | = M { u | ö ” Kae N L S j Leitungsart: .. Leitungsdimension: ... . hellblau Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knolensichtweite A . ü a Ba N ER EDENN SIEBEN TERRA : en LEE : zer ER PEPRTITERS LESS EISRIR FEREER BR: IR : Fe braun Ein- und Ausfehrtenbeschränkung. Zu- und Wegfahrten nur bei 4 > ES. 2.20M 28? Eg a 8 sa - den im Plan bezeichneten Anschlüssen | ] -S a a a a | nn S 4.50m_\ 2,2% \ mine une ge Perimeter des Erschliessungsplanes l Bauinie Daulin m nn ] Zufehrt gleich x | Wendeplatz Q
NR ae ETAN NR u blau rechtskräftige Baulnien nit Genehnigungsdatum l Verfasser : Datum : Entw. : Gepr. : Grösse : Rev. : Plan Nr. : TEE blau rechtskräftige Strasseninien mit Genehmigungsdatum H) E. Faes + R. Stierli Juni 1999 RS. RS. 30/126 a PAPIER. OT RUE ER | i = rol aulnien die Gegenstand einer anderen Vorlage sin &. cf Ersetzt Plan Überholt durch Plan 98/24 - 8 : : | 6620 Bremgarten vom ! N. : vom: N.: bestehende Strassen / Wege Ä = : karmin Hochleistungsstrassen HLS : | Vorprüfungsbericht vom : 20. Mai 1999 R Zinnober Hauptverkehrsstrassen HVS : | Offentliche Auflage vom : 14. Juni 1999 bis : 13. Juli 1999 H orange Verbindungsstrassen VS ] Mitwirkungsbericht vom: _9. August 1999 geb ns j emeinderat am : 9. August 1999 hellgelb Erschliessungsstrassen ES ; D hellviolett Gehwege / Fusswege =—— Ile Radwege / Radstreiten hellgrau Bushaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteller Genehmigung : Genehmigung durch den Regierungsrat hellgrün Grünstreifen, bepflanzte Flächen Aarau, den 3. Novembei Ale ee E> schwarz Zonengrenzen und Zonenbezeichnung gemäss Zonenplan Der Staatsschreiber: blau Gewässer
A / ee grün Wald
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
03. November 1999
Art. Nr. 1999-002139
Gemeinde Fischbach-Göslikon; Erschliessungsplan "Kilchmatten 2"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Sachverhalt 1. Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
09. August 1999 20. Mai 1999 14. Juni – 13. Juli 1999 09. August 1999 23. August 1999 12. September 1999
2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 13. Januar 1998. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Der Erschliessungsplan sieht vor, am östlichen Baugebietsrand von Fischbach-Göslikon eine Fläche von ca. 0.9 ha WG2-Zone zu erschliessen. Die Breite der geplanten Erschliessungsstrasse beträgt 4.5 m. Im nördlichen, zukünftig neu zu überbauenden Teil beträgt der Baulinienabstand 5 m, im südlichen, teilweise überbauten Teil 4 m. Im Weiteren wird eine Fusswegverbindung aus dem unüberbauten Bereich gegen das Dorf hin festgelegt. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Genehmigungsinhalt sind folgende Elemente: Situationsplan 1:500 mit: - Baulinien - Bereich für Fussweg - Aufzuhebende Baulinien - Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B und Knotensichtweite A - Perimeter des Erschliessungsplans
Versand:
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Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die aufgezeigte Erschliessung des Gebiets „Kilchmatten“ wird als sachgerecht beurteilt. In den Vorprüfungsunterlagen lag die Erschliessungsstrasse noch auf einer Breite von ca. 2.25 m im Kulturland; es war vorgesehen, ein Trottoir von 1.5 m Breite entlang der Erschliessungsstrasse zu bauen. Weil Bauzonen grundsätzlich über Bauzonen erschlossen werden müssen, wurde wegen der Beanspruchung von Kulturland für die Erschliessungsstrasse ein Genehmigungsvorbehalt in den abschliessenden Vorprüfungsbericht aufgenommen. Die Gemeinde verzichtet nun jedoch auf das Trottoir. Es wird lediglich im Einmündungsbereich der Erschliessungsstrasse wegen eines bestehenden Gebäudes ein geringfügiges Stück Kulturland für die Erschliessungsstrasse gebraucht. Aus raumplanerischer Sicht wird diese Lösung als vertretbar beurteilt, insbesondere auch deshalb, weil bereits heute die Landanstösser der östlich anschliessenden Landwirtschaftszone die heute bestehende Strasse für den Zugang zu ihren Grundstücken benützen. Die Gemeinde wird jedoch angehalten, die beanspruchte Nichtbauzone mit der nächsten Bauzonenplanänderung als Bauzone zu zonieren. Im Erschliessungsplan ist die als Orientierungsinhalt dargestellte Bauzonengrenze falsch wiedergegeben. Gemäss rechtskräftigem Bauzonenplan vom 13. Januar 1993 liegt die Bauzonengrenze auf der östlichen Parzellengrenze der Strassenparzelle Nr. 82. Die bestehende Strasse gehört damit rechtskräftig zur Bauzone. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan „Kilchmatten 2“ der Gemeinde Fischbach-Göslikon vom 9. August 1999 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt.
Rechtsmittelbelehrung
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1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdefrist muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist, a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug - Gemeinderat, 5525 Fischbach-Göslikon - Baudepartement - Rechtsabteilung BD - Abteilung Verkehr BD - Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei Staatsschreiber: