Lärmempfindlichkeitsstufen Umiken

Grads da sensibilitad a la canera · Brugg · Abolì ils 24-03-2021

Document

Numer
1998-000683
Gener
Grads da sensibilitad a la canera
Vischnanca
Brugg
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
09-06-1998
En vigur dapi
09-06-1998
Abolì
24-03-2021

Karte

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Datotecas

NUPLA-4095-1998-U-E.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

9. Juni 1998

Me/ek

Art. Nr.

1998-0683

(98.001826) Gemeinde Umiken; Bauzonen- und Kulturlandplan (ohne die Bereiche "Mülihalde" und "Chilhalde" der W2a mit Sondernutzungsplanungspflicht und der OeB in der "Chilhalde"), Bau- und Nutzungsordnung; Genehmigung mit Ausnahmen und Auflagen; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei

Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 8. April 1998. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Hans Killer, Untersiggenthal. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates. Dazu wird das Wort nicht verlangt. In gesamthafter Abstimmung wird mit grosser Mehrheit b e s c h l o s s e n :

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1. Folgende Teile der am 28. Februar 1997 von der Gemeinde Umiken verabschiedeten Teilvorlage werden nicht genehmigt, und es werden folgende Auflagen gemacht: Die Zuordnung der Empfindlichkeitsstufe III (Aufstufung) zur Wohnzone W2a im Gebiet "Frickermatten" wird nicht genehmigt und zur Überprüfung an die Gemeinde zurückgewiesen. 2. Im übrigen werden der Bauzonen- und Kulturlandplan (ohne die Bereiche "Mülihalde" und "Chilhalde" der W2a mit Sondernutzungsplanungspflicht und der OeB in der "Chilhalde") der Gemeinde Umiken vom 28. Februar 1997 genehmigt. 3. Die Gemeinde Umiken wird aufgefordert, die Auflage gemäss Ziffer 1 (soweit notwendig) im ordentlichen Verfahren zu beschliessen und innert zwei Jahren zur Genehmigung vorzulegen. 4. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt.

Protokollauszug Versand:

-2-

Baudepartement Abteilung Raumplanung BD Rechtsabteilung BD Gemeinderat 5222 Umiken (2) Staatskanzlei (RS/Publikation) Präsident:

Staatsschreiber: i.V.

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