Erschliessungsplan Mülimatt
Plan d'utilisaziun spezial · Windisch
Document
- Numer
- 2008-000415
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Windisch
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 26-03-2008
- En vigur dapi
- 26-03-2008
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4123-2008-E-1.pdf
Kanton Aargau Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung
Gemeinde Windisch
Sondernutzungsplanung Mülimatt Erschliessungsplan mit Sondernutzungsvorschriften
Beschlossen vom Gemeinderat am:
Der Gaeindea
31. Oktober 2007
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15. Januar 2007 bis 13. Februar 2007
Öffentliche Planauflage vom:
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Genehmigung durch _ _ de Regi rungsrat Aarau,den
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Der Staatsschreiber:
Stand: Kantonales Genehmigungsverfahren
ARCOPLAN
Raumplanung, Umweltfragen, GlS—Datenbearbeitung
Lüscher Pfister Keller
Limmatauweg 9 5408 Ennetbaden
056 203 40 20
GENEHMIGUNGSINHALT
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Bereich neuer Aaresteg Der geplante Aaresteg ist innerhalb des im Situationsplan dargestellten Bereichs als gut auffindbare und sichere Langsamverkehrsachse für Fussgänger und - sofern finanziell tragbar - für Velos auszugestalten. Der zukünftige Aaresteg muss die Hochwasserkote (HQ100) von 332.76 m.ü.M berucksichtigen. Bauten über der Aare müssen 1m über dieser Kate liegen, das heisst über 333. 76 m.ü. M.
Der Aaresteg muss über eine architektonisch und ingenieurtechnisch hohe Qualität verfügen mit einer möglichst guten Einpassung in den Aareraum.
Mülimatt .
Es dürfen keine gespannten Drahtseile verwendet werden, und die Beleuchtung
hat gemäss neuesten Erkenntnissen zur Vermeidung von Lichtverschmutzung zu erfolgen. Anschlüsse Brückenköpfe - % Die Brückenköpfe sind möglichst direkt an das Langsamverkehrsnetz anzu-
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schliessen. Südlich der Aare ist der Brückenkopf mit dem Zugang zu den Sportanlagen abzustimmen. Die Umgebung der Brückenköpfe ist sorgfältig
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Entlang der Aare ist eine durchgehende Wegverbindung zur Gewährleistung eines attraktiven Naherholungsraumes sicherzustellen.
Die Zufahrten zur militärischen Übersetztselle sind gemäss den im Situations= plan eingezeichneten Lagen zu ermöglichen. Deren Breiten sind im Rahmen
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Mit dem Bauprojekt ist soweit möglich innerhalb der Spezialzone Mülimatt
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der benachbarten Flusslandschaft (Kies, Kalk, Wasser).
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ORIENTIERUNGSINHALT
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Wald Gewässer
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' i i . l i i ! Gemeindegrenze Grenzen Zone für öffentl. Bauten und Anlagen Mülimatt ÖBMÜ I Spezialzcne Mülimatt SM geplanter Aaresteg gem. Vorprojekt vom 11. August 2006
geplante Sporthallen (Vorprojekt - Stand November 2006)
geplante Aussenplätze (Vorprojekt — Stand November 2006) -» projektierte Mischwasserleitung gemäss Plan Teil-SEP (November 2006) Dach- und Platzwasserableitung gemäss Detailprojekt Sportanlagen }
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Mülimattstrasse
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Kontaktzone zur Auenlandschaft oder eine Materialvenrvendung entsprechend
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gebundener Ausgleichsfonds eingerichtet und entsprechende Beiträge im Baubewilligungsverfahren erhoben. Als öA / öE angerechnet wird z.B. eine artenreiche Gestaltung, einheimisches Pflanzenmaten'al, die Anbindung der Gestaltung an die Flusslandschafi‚ eine
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20Meter 1:1'000
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der bisherigen Zufahrten vorzusehen.
Sofern der öA / öE innerhalb der Zonen ÖBMÜ und SM nicht möglich ist, wird zu dessen Sicherstellung ausserhalb des Bearbeitungspen'meters ein zweck-
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der ökologische Ausgleich (öA) und Ersatz (öE) für den Verlust an ökologischen Werten, die Beeinträchtigung "geschützter" Flächen, die Neueinzonung von Bauland und den Ausgleich des stärker belasteten Gebietes sicherzustellen.
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ökologischer Ausgleich und Ersatz
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zu gestalten.
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Genehmigung
Protokoll des Regierungsrats Sitzung:
26. März 2008
Nr. 2008-000415
Gemeinde Windisch; Erschliessungsplan "Mülimatt" mit Sondernutzungsvorschriften; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1.
Verfahren
1.1
Verfahrensdaten
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Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
8. März 2007 4. Januar 2007 15. Januar bis 13. Februar 2007 31. Oktober 2007 17. Dezember 2007 18. Februar 2008
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2
Rechtsschutzverfahren
Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2.
Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage
Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 13. Januar 1998. 3.
Die Vorlage im Überblick
3.1
Vorlage
Im Rahmen des Planungsprozesses "Vision Mitte" wurden in einem Gesamtkonzept die wesentlichen strukturellen Elemente erarbeitet. Dieses Konzept sieht im Gebiet Mülimatt Sportbauten für den Fachhochschul- und Berufsschulsport sowie den Freizeitsport vor. Es enthält eine neue Verbindung über die Aare in das Gebiet Geissenschachen. Für grössere Anlässe sollen die Parkierungsanlagen und Aussenanlagen im Geissenschachen und Auschachen mitbenutzt werden können. Für die notwendige Langsamverkehrsverbindung über die Aare wurde das Instrument des kommunalen Erschliessungsplans gewählt, obwohl dessen Anwendung hier teilweise über den sonst üblichen Anwendungsbereich hinausgeht (zum Beispiel Lage ausserhalb der rechtskräftigen Bauzonen). Im Erschliessungsplan wird ein Bereich für den neuen Aaresteg festgelegt. Dadurch besteht die Möglichkeit bei der Detailprojektierung für eine möglichst gute Einpassung in den Aareraum. Festgelegt werden die Anschlüsse bei den Brückenköpfen, die Anpassung des Versand: 3. April 2008
-2-
Aareuferweges, die militärische Zufahrt für die bestehende Übersetzstelle sowie den Bereich für den ökologischen Ausgleich und Ersatz für den Verlust an ökologischen Werten. 3.2
Gegenstand der Genehmigung
Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage:
Erschliessungsplan Mülimatt mit Sondernutzungsvorschriften
Erwägungen 4.
Beurteilung der Vorlage
4.1
Überprüfungsbefugnis
Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 Baugesetz, BauG). 4.2
Raumplanerische Beurteilung
Das gewählte Instrument des Erschliessungsplans erweist sich hier als rechtskonform und erfüllt insbesondere das Erfordernis der Bereitstellung einer stufengerechten Planungsund Rechtsgrundlage für die anschliessende Detailprojektierung im Baubewilligungsverfahren. Ein anderes, besser geeignetes Instrument kennen das kantonale oder kommunale Recht nicht. Der neue Aaresteg kommt in einen sensiblen, naturnahen Raum zu liegen. Die eine Hälfte des Stegs (Seite Geissenschachen) liegt im Auengebiet. Die bestehende Uferschutzzone sowie die Insel werden tangiert. Betroffen ist auch der Fluss mit einem wichtigen BiberLebensraum. Indirekt ist auch mit einer stärkeren Belastung des Dekretsgebiets (WSD) sowie einer Waldfläche des Waldnaturschutz-Inventars zu rechnen. Die Bestimmungen in den Sondernutzungsvorschriften nehmen die Anliegen dieses wichtigen Natur- und Landschaftsraums auf und legen die "Leitplanken" für die weiteren Planungsarbeiten fest. Die Planungsarbeiten erfolgen in enger Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen, dadurch können wichtige Anliegen berücksichtigt werden. Mit der festgelegten Höhenkote für Bauten wird das Anliegen betreffend Hochwasserschutz aufgenommen und gleichzeitig wird sichergestellt, dass die Kleinschifffahrt mit einer lichten Höhe von 2.5 m bei einer Wasserführung von 800 m3/s berücksichtigt ist. Der ökologische Ausgleich und Ersatz wird in der Spezialzone "Mülimatt" oder in der angrenzenden Zone für öffentliche Bauten Mülimatt oder im angrenzenden Auengebiet realisiert. 4.3
Gesamtbeurteilung
Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung.
-3-
Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Mülimatt" mit Sondernutzungsvorschriften der Gemeinde Windisch vom 31. Oktober 2007 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt einen Tag nach der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift ist von der Partei selbst oder von einer Anwältin bzw. einem Anwalt zu verfassen, welche oder welcher gemäss dem Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte vom 23. Juni 2000 (Anwaltsgesetz, BGFA; SR 935.61) zur Vertretung vor Gericht berechtigt ist. Die Beschwerdeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Verteiler Gemeinderat, Dohlenzelgstrasse 6, 5210 Windisch Departement Bau, Verkehr und Umwelt Abteilung Raumentwicklung BVU (mit Akten)
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Rechtsabteilung BVU Abteilung Verkehr BVU Staatskanzlei (Amtsblatt)
Staatsschreiber: