Erschliessungsplan Schynhalde - Deckerhübel

Plan d'utilisaziun spezial · Brugg

Document

Numer
1978-000343
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Brugg
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
07-03-1978
En vigur dapi
07-03-1978

Karte

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Datotecas

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Text

SNP-4122-1978-E.pdf

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KANTON AARGAU - GDE. VILLNACHER

Kommunaler Überbauungsplan

Teilüberbauungsplan Schynhalde - Deckerhübel

Baulinienplan 1:1000

4 a PR% ® ER 3 a : S r > u 3 =, = & Verfasser : | Entw. Gez. Gepr. Grösse Plon Nr. Ingenieurbüro Bu. HR Bu. 30 x90

2328 - 2b

Schalcher + Gerber 5200 Windisch

Überholt durch Plan vom: I0.9.76 Nr. 2328-2a

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Ersetzt Plan vom :18.6.76 Nr. 2328-2

Öffentliche Pianauflage vom : 15. November 1976 bis: 15. Dezember 1976 Beschlossen von der Einwohnergemeindeversammlung am: 27. April 1977

Der Gemeindearmmann *-

Genehmigungsvermerk : dam (rn ® at)

RRB. Nr.: ZLZ

G.R. Datum

GR,Dotum, _

ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN WLEBERBAUUNGSPLAN

orange

schwarz

hellblau

broun

grün

grün

kormin zinnober orange gelb dunkeigrau viotett lila heligrau feidgrau

grün

I Das Genehmigungsverfahren

Dos Genehmigungsverfahren bezieht sich nur auf die forbig angelegten Boulinien, Sichtzonen und Ausfahrtsbeschränkungen.

Baulinien

Vom Grossen Rot oder Regierungsrat genehmigte Baulinien Aufzuhebende Baulinien

Aufzuhebende Strassenlinien

Zu genehmigende Baulinien

Zu genehmigende Strassenlinien

Projektierte Boulinien, die noch nicht genehmigt werden sollen

Projektierte Strossenlinien, die noch nicht genehmigt werden

eoilen

Zu genehmigende Boulinie XArt. 110 der Verordnung über Erstellung, Betrieb und Unterhalt von elektrischen Storkstromaniogen vom 7. Juli 1933)

Sıchtzonen

Sıchtlinie als Begrenzung der Sichtzonen

Sichtzone

Die hellblau angelegten Fiächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen keine sichtbehindernden Pflanzen , Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen. Dos Sichtfeld der Fahrer muss von 0.80m- 3.00m über Boden frei bleiben.

Ausfahrtsbeschrönkungen

= Absolute Anliegerfreiheit Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sind nicht zulüssig.

Kurzfristige. Vebergangslösungen - bis zur Anliegerfreiheit

Die Anliegerfreiheiheit soll möglichst rasch realisiert werden. Neubauten mit direkten Ausfahrten können nicht bewilligt werden. Die bestehenden Ausfahrten werden bis zur Erstellung einer rückwörtigen Erschliessung toleriert. Zweckentfremdung beste” hender Ausfahrten sind wie Neubauten zu behandeln.

"Longfristige Vebergangslösung bis zur Anliegerfreiheit Die Anliegerfreiheit soll erst in. weiterer Zukunft realisiert werden. Sowohl bei Neubauten üblichen Umfangs wie auch bei bestehenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der rückwörtigen Erschliessung toleriert.

2. Zur Orientierung

Hochleistungsstrosse HLS Houptverkehrsstrosse HVS Sommelstrasse ss Erschliessungsstrasse ' ES Bestehende Wege

Gehweg

Radweg

Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

Refugien, Busholtestellen, Verzögerungs-und Beschieunigungsspur, Parkplatz ;

Bepfianzte Fiöchen, Grünstreifen

Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemöss Zonenplon

ae a

Genehmigung

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

hu

7. März 1978

Gemeinde Villnachern; Ueberbauungsplan "Schynhalde-Deckerhübel",: Genehmigung.

Der Rat behandelt die sachbezUgliche Vorlage des Regierungsrates vom 9. Januar 1978. Die Strassenbaukommission, für die deren Präsident, Herr Theo Fischer, Hägglingen, Bericht erstattet, empfiehlt, dem Antrag des Regierungsrates zuzustimmen. Es wird diskussionslos beschlossen:

Der Ueberbauungsplan "Schynhalde-Deckerhübel" der Gemeinde Villnachern wird genehmigt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

Der Präsident:

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Der StaatsAreiter: