Einspracheentscheid Parzelle 277

Cunfin static dal guaud · Sarmenstorf

Document

Gener
Cunfin static dal guaud
Vischnanca
Sarmenstorf
Chantun
Aargau
Nivel
Chantun
Approvà da
AW
Decidì
06-08-2020
En vigur dapi
06-08-2020

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Sarmenstorf mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

AW-4076-2020-E.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

dr 4111'

01011.1r *

0101011

_k_

KANTON AARGAU

EINSPRACHE WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID 276 DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald Kartenherstellung: MLC2

0

Km

Ganzen Text zeigen

0.01

Stand: 02.04.2020

Massstab: 1:500

Verfügungsinhalt Aufgehobene Waldgrenze Neu verfügte Waldgrenze

Orientierungsinhalt Parzelle Waldareal

Gemeinde: Sarmenstorf Öffentliche Auflage: keine

Rechtsschutz: Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007.

526 331

Gemäss § 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.

Marcel Murri, Stellvertretender Abteilungsleiter Aarau, 02.04.2020

Quellen: Abteilung Wald des Kantons Aargau

ag is