Einspracheentscheid Parzelle 524,620

Cunfin static dal guaud · Leimbach (AG)

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Gener
Cunfin static dal guaud
Vischnanca
Leimbach (AG)
Chantun
Aargau
Nivel
Chantun
Approvà da
AW
Decidì
06-08-2020
En vigur dapi
06-08-2020

Karte

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Text

*** KANTON AARGAU

EINSPRACHE WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald Stand: 12.05.2020

Kartenherstellung: PHVH

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Km

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A

Massstab: 1:500

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Verfügungsinhalt -

Aufgehobene Waldgrenze Neu verfügte Waldgrenze

Orientierungsinhalt Parzelle Waldareal

Gemeinde: Leimbach Öffentliche Auflage: 14. Mai 2020 bis 12. Juni 2020

Rechtsschutz: Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007. Gemäss § 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.

/ 47 \ garcel mu71, Stellvertretender Abteilungsleiter Aarau, 14. Mai 2020

Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau

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