Einspracheentscheid Parzelle 524,620
Cunfin static dal guaud · Leimbach (AG)
Document
- Gener
- Cunfin static dal guaud
- Vischnanca
- Leimbach (AG)
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Abteilung Wald
- Approvà da
- AW
- Decidì
- 06-08-2020
- En vigur dapi
- 06-08-2020
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
AW-4137-2020-E.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
*** KANTON AARGAU
EINSPRACHE WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald Stand: 12.05.2020
Kartenherstellung: PHVH
0
Km
0.01
A
Massstab: 1:500
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Verfügungsinhalt -
Aufgehobene Waldgrenze Neu verfügte Waldgrenze
Orientierungsinhalt Parzelle Waldareal
Gemeinde: Leimbach Öffentliche Auflage: 14. Mai 2020 bis 12. Juni 2020
Rechtsschutz: Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten. Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten. Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007. Gemäss § 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.
/ 47 \ garcel mu71, Stellvertretender Abteilungsleiter Aarau, 14. Mai 2020
Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau
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