Einspracheentscheid Parzelle 626
Cunfin static dal guaud · Schinznach
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- Cunfin static dal guaud
- Vischnanca
- Schinznach
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Abteilung Wald
- Approvà da
- AW
- Decidì
- 04-09-2020
- En vigur dapi
- 04-09-2020
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Bay EINSPRACHE
WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald
Kartenherstellung: MOPI Stand: 04.02.2020
N o Meters 4 A 0 Massstab: 1:200 Verfügungsinhalt
Aufgehobene Waldgrenze
Neu verfügte Waldgrenze
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Orientierungsinhalt
L_] Parzelle | Waldareal
Gemeinde Schinznach, Parzelle 626
Rechtsschutz:
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der ‚Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten.
Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007.
Gemäss $ 33a Abs. 4 AWVaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Wakigrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewäl
Aarau, 04.02.2020
Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau agıs