Einspracheentscheid Parzelle 1750

Cunfin static dal guaud · Kaisten

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Gener
Cunfin static dal guaud
Vischnanca
Kaisten
Chantun
Aargau
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Chantun
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AW
Decidì
04-09-2020
En vigur dapi
04-09-2020

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Bar EINSPRACHE WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID

DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald

Kartenherstellung: NOST Stand: 04.05.2020 N VRR: BERRER. Massstab: 1.1000 A Verfügungsinhalt Aufgehobene Waldgrenze

Neu verfügte Waldgrenze

Orientierungsinhalt

U] ponci u | Waldareal

Gemeinde Kaisten, Parzelle Nr. 1750

Rechtsschutz:

Ganzen Text zeigen

Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der ‚Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.

Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten.

Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007.

Gemäss $ 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.

A TA x Marcel Murri, Stellvertretender Abteilungsleiter

Aarau, 04.05.2020

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_— Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau agıs