Einspracheentscheid Parzelle 1750
Cunfin static dal guaud · Kaisten
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- Cunfin static dal guaud
- Vischnanca
- Kaisten
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Chantun
- Autoritad
- Abteilung Wald
- Approvà da
- AW
- Decidì
- 04-09-2020
- En vigur dapi
- 04-09-2020
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Bar EINSPRACHE WALDGRENZENPLAN ENTSCHEID
DEPARTEMENT BAU, VERKEHR UND UMWELT Abteilung Wald
Kartenherstellung: NOST Stand: 04.05.2020 N VRR: BERRER. Massstab: 1.1000 A Verfügungsinhalt Aufgehobene Waldgrenze
Neu verfügte Waldgrenze
Orientierungsinhalt
U] ponci u | Waldareal
Gemeinde Kaisten, Parzelle Nr. 1750
Rechtsschutz:
Ganzen Text zeigen
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse geltend macht, kann innerhalb der ‚Auflagefrist bei der Abteilung Wald des Departements Bau, Verkehr und Umwelt, Entfelderstrasse 22, 5001 Aarau, Einsprache gegen den Waldgrenzenplan erheben. Vorbehalten bleibt Art. 46 WaG. Diese Einsprachen sind schriftlich einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Wer es unterlässt, solche Einsprachen zu erheben, obwohl Anlass dazu bestanden hätte, kann den ergehenden Entscheid nicht anfechten.
Vorbehalten bleiben die Bestimmungen über die Wiederherstellung bei unverschuldeter Säumnis gemäss dem Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (Verwaltungsrechtspflegegesetz, VRPG) vom 4. Dezember 2007.
Gemäss $ 33a Abs. 4 AWaG haben Einsprachen und Beschwerden gegen den Erlass des Waldgrenzenplans nur aufschiebende Wirkung, wenn und soweit sie die Rechtmittelinstanz gewährt.
A TA x Marcel Murri, Stellvertretender Abteilungsleiter
Aarau, 04.05.2020
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_— Quellen: Bundesamt für Landestopografie, Abteilung Wald des Kantons Aargau agıs