Planungszone Weid
Zona da planisaziun · Hallwil · Abolì ils 22-03-2023
Document
- Numer
- 2018-032
- Gener
- Zona da planisaziun
- Vischnanca
- Hallwil
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GDE
- Decidì
- 19-03-2018
- En vigur dapi
- 23-03-2018
- Abolì
- 22-03-2023
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Hallwil mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
PLZ-4197-2018-E.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
Protokollauszug des
Gemeinderates Hallwil
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Sitzung vom 19. März 2018
32
03.03
BAUWESEN, HOCHBAU; Baugesuche, Vorentscheide, Baupläne, Einsprachen, Baubewilligungen
BG Konsortium im Weid,
Ganzen Text zeigen
, Verfügung Planungszone
Sachverhalt
Der kantonale Richtplan (Bereich Siedlungsgebiet, insbesondere Richtplankapitel S 1.2) ist vom Grossen Rat am 24. März 2015 beschlossen worden. Der Bundesrat hat die Teilrevision im Bereich Siedlungsgebiet am 23. August 2017 genehmigt. Das Gebiet "Weid" gehört in Hallwil zu den drei Gebieten, welche im neuen Richtplankapitel
S 1.2 vom Siedlungsgebiet ausgenommen sind. Die Gemeinde ist verpflichtet, notfalls Planungszonen zu erlassen und die Gebiete innert drei Jahren auszuzonen. Erfolgt dies nicht zeitgerecht, legt der Regierungsrat dem Grossen Rat eine Vorlage (kantonaler Nutzungsplan) zur Überführung dieser Flächen in eine geeignete Nichtbauzone (in der Regel Landwirtschaftszone) vor (vgl. Richtplanbeschluss S L.2/4.Ill. Für das Gebiet "Weid" bestehen sowohl ein Entwurf eines Erschliessungsplanes wie auch ein
Baugesuch. Gestützt auf die planungsrechtliche Situation konnten diese Planungen nicht beurteilt werden. Von der Vertretung der Grundeigentümerschaft der betreffenden Parzellen wird verlangt, das Bau bewilligungsverfah ren d u rchzuführen. Die Gemeinde Hallwil ist aktuell an der Gesamtrevision der Nutzungsplanung. Diese soll in nächster Zeitzur abschliessenden Vorprüfung eingereicht werden. Gemäss $ 29 Abs. 1 BauG kann die zuständige Behörde, während der Erlass oder die Anderung von Nutzungsplänenund Vorschriften vorbereitet wird, Planungszonen für genau bezeichnete Gebiete erlassen. Gestützt auf die dargelegte Problemsituation und auf Verlangen des Kantons fasst der Gemeinderat an der heutigen Sitzung den Beschluss, eine Planungszone über das Gebiet "Weid" zu verfügen.
Erwägungen Gemäss Art.27 RPG in Verbindung mit S 29 BauG ist der Gemeinderat zuständig für den Erlass einer Planungszone.
Nach Beschluss des Gemeinderates über den Erlass einer Planungszone sind die entsprechenden Unterlagen während 30 Tagen öffentlich aufzulegen. Die Veröffentlichung erfolgt im amtlichen Publikationsorgan (LBA) der Gemeinde und im Amtsblatt des Kantons Aargau.
Gemeindekanzlei Hallwil, 5705 Hallwil . Telefon 062777 30 10 . Fax 062 777 3Q 43
Protokollauszug des
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Gemeinderates Hallwil
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Die Planungszone wird mit der öffentlichen Auflage wirksam und gilt bis zum lnkrafttreten des entsprechenden Planungsinstrumentes, deren Zweck sie sichert, jedoch längstens für fünf Jahre (5 29 Abs. 2 BauG).
Entscheid
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Der Gemeinderat Hallwil erlässt für folgende Parzellen Nr. 354, 357, 358, 359, 363 sowie Teilflächen der Parzellen Nr. 955, 963, 1045 und L4L2 eine Planungszone.
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Die mit einer Planungszone zu belegenden Flächen sind im obenstehenden Situationsplan dargestellt. Der Perimeter wurde auf die Flächenbeschränkt, welche in der Richtplan-Teilkarte 51.2 als Auszonungsfläche definiert sind und für die, gestützt auf das eingereichte Baugesuch, konkrete Realisierungsabsichten bestehen.
2. Die Gemeindekanzlei wird beauftragt, die entsprechende Publikation im Lenzburger Bezirksanzeiger vom 22. März 2018 und im Amtsblatt des Kantons Aargau vom 23. März 2018 vorzunehmen.
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Protokollauszug des
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Gemeinderates Hallwil
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Protokollauszug an:
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arcoplan klg, Herr Paul Keller, Limmatauweg 9, 5408 Ennetbaden (2.K.) Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung für Raumentwicklung, Entfelderstrasse 22,5OOI Aarau (2.K.) Gemeindekanzlei(zurPublikation) Bau und Planung, Reinach Ablage
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Walter Gl Huber Der Gemeindeschreiber:
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