Planungszone Aurica
Zona da planisaziun · Kaiseraugst · Abolì ils 16-11-2025
Document
- Numer
- 2021-462
- Gener
- Zona da planisaziun
- Vischnanca
- Kaiseraugst
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GDE
- Decidì
- 08-11-2021
- En vigur dapi
- 17-11-2021
- Abolì
- 16-11-2025
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
PLZ-4252-2021-E.pdf
-GEMETNDE RISERAUGST Leben. Arbeiten. Zuhause sein.
Protokolla uszug des Gemeinderates
Kontaktpqrson: Andreas Brühwiler
Gegenstand:. 6.4.2.2.4
Sitzung vom 8. November 2021/ abr
Bauwesen: Baugesuche; Baugesuche (A-Z); ; Kies- und Humusdepot Challerenweg und Schützenhölzli; Schützenhölzlistrasse, Parzelle Nr.1109, 400; Abweisung - BG Nr.2020-0058
Artikel
2021-462
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Angaben zum Baugesuch
Bauvorhaben
Kies- und Humusdepot Challerenweg und Schützenhölzli
Gesuchsnummer 2020-0058
Eingangsdatum 1. Dezember 2020 Parzelle Nr. 109, 400 Strasse Schützenhölzlistrasse Zone Arbeitszone AR Gesuchsteller/in 1
1
Projektverfasser/in Grundeigentümer/in Auflagef
rist
keine
Sachverhalt Am 1 1 . Dezember 2020 reichten die , namens und im Auftrage von , der Abteilung Bau das vorliegende Gesuch im Sinne von 56 und 59 BauG zur Prüfung und Genehmigung ein. Das Bauvorhaben beinhaltet das Kies- und Humusdepot Challerenweg und Schützenhölzli. Das Baugesuch umfasst folgende Unterlagen: - Baugesuchformular, d. 28. Juli 2020 - Plan " Situationsplan ", M 1 :2000, d. 28. )uli 2020 Das Bauvorhaben ist gemäss ArI.22 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz) und gemäss 5 6 und 5 59 des kantonalen Gesetzes über Raumplanung, Umweltschutz und Bauwesen (Baugesetz) bewillrgungspflichtig. Fur die Beurteilung des vorliegenden Baugesuches sind massgebend: Das Baugesetz (BauG), die Verordnung zum Baugesetz (BauV) und die Bau- und Nutzungsordnung (BNO)
Erwägungen lm 5 9 Abs. 1 der heutigen Bau- und Nutzungsordnung (BNO) der Gemeinde Kaiseraugst sind die unzulässigen Nutzungen aufgelistet. Darunter sind nach lit. d) auch alle Bauten und Anlagen zur Verarbeitung und Lagerung von Abfällen, Abbruch- und Aushubmaterial im Freien. Natürliches und unbelastetes Humus- und Kiesmaterial fällt u nter die Bezeich nung " Primärmaterialien " oder " natürliche Gem ische. " Diese sind dem Zweck nach ebenfalls unzulässig, jedoch nicht explizit in der Aufzählung erwähnt und stellen somit eine Grauzone oder Lücke im Gesetz dar.
Dorfstrasse 1 7
4303 Kaiseraugst
T. 061 816 90 60
www.kaiseraugsi.ch
Seite 2
ln der Totalrevision der BNO, welche zurzeil beim Kanton zur definitiven Vorprüfung ist, wurden diese Zusätze (natürliches und unbelastetes Humus- und Kiesmaterial) mitaufgenommen, so dass diese Gesetzeslücke nun geschlossen werden kann. Mit dem Baugesuch zur Lagerung von natürlichem und unbelastetem Humus und Kiesmaterialwird der Gemeinderat nun verpflichtet, eine Planungszone einzurichten, damit die Planungsziele der Nutzungsplanung, die Ziele der BNO bis zu deren Festsetzung gesichert werden können. Der Gemeinderat errichtet gemäss 5 29 des Gesetzes über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BAUG) eine Planungszone. Baugesuche, die der Planungszone widersprechen, müssen abgewiesen werden. Das Baugesuch gilt aber nur dann als abgewiesen, wenn die Planungszone vom Gemeinderat innert 30 Tagen nach Rechtskraft dieser Verfügung öffentlich aufgelegt wird. Andernfalls steht der Bauausführung nichts entgegen.
Beschluss
1. Der Gemeinderat weist das Baugesuch für das Kies- und Humusdepot Challerenweg und Schützenhölzli, unter Hinweis auf die vorstehenden Erwägungen, ab.
2. Das bestehende Materialdepot ist bis Ende der Planungszone (5 Jahre) zu entfernen und das Areal zu 3.
rekultivieren. Folgende Gebühren sind innert 30 Tagen nach Rechtskraft der Abweisung an die Gemeindeverwaltung, Abteilung Finanzen, zu entrichten: Die Bearbeitungsgebühr beträgt gemäss 5 5 lit. c) Gebührenreglement im Bauwesen vom27. November 2002 mindestens , abhängig vom Aufwand der Verwaltung für die Gesuchsprüfung. Die Bearbeitungsgebühr wird definitiv festgesetzt Gemäss 5 6lit. a)Gebührenreglement im Bauwesen vom27. November2002 sind übrige Gebühren für externe Prüfungen und Kontrollen durch den Gesuchsteller zu ersetzen. Somit kommen zur Bearbeitungsgebühr folgende übrige Gebühren hinzu Überprüfung Lagerplatz d. Fachmann
mit
-
Total Baubewilligungsgebühr Diese Gebühren sind mit Rechtskraft des gemeinderätlichen Entscheides geschuldet.
Protokollauszug an
Ressortvorsteher, per E-Mail
Gemeinderat zur Kenntnisnahme, CMI Finanzen, als Beilage zur Einmalrechnung Akten
1.
RechtsmittelbelehrungfürBaubewilligung
Gegen diese Verfügung kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen, vom Tage nach dem Empfangsdatum an gerechnet, beim Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung, Entfelderstrasse 22,5001Aarau, schriftlich Beschwerde geführt werden. Eine Beschwerde muss vom Beschwerdeführer selbst oder von einer bevollmächtigten Person verfasst und unterzeichnet sein. Die Beschwerdeschrift hat einen Antrag und eine Begründung zu enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie die Beschwerdeinstanz entscherden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf Beschwerden, die diesen Anforderungen nicht entsprechen, kann nicht eingetreten werden. Die angefochtene Verfügung
Dorfstrasse I 7
I
4303 Kaiseraugst
T. 061 816 90
60 .
www.kaiseraugst.ch
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und allfällige weitere Beweismittel sind als solche zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
2.
Rechtsmittelbelehrung für Baubewilligungsgebühren, Wasseranschluss- und Abwasseranschlussgebühren
Gegen diesen Entscheid kann innert einer nicht erstreckbaren Frist von 30 Tagen seit Zustellung beim Gemeinderat, Dorfstrasse 17 , 4303 Kaiseraugst Einwendung geführt werden. Die Einwendeschrift muss einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist anzugeben, wie der Gemeinderat entscheiden soll und darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. Auf eine Einwendung, welche den Anforderungen gemäss den Ziffern 1 und 2 nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
identin corse Moser
DorfstrasselT .
Gemeindeschreiber
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4303Kaiseraugst
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T.061 816 90 60
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www. kaiseraugst.ch
Situationsplan
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