Eichenwaldreservat Egelmoos

Reservats forestals · Niederrohrdorf · Abolì ils 30-06-2063

Document

Numer
AV732
Gener
Reservats forestals
Vischnanca
Niederrohrdorf
Chantun
Aargau
Nivel
Chantun
Approvà da
AW
Decidì
08-11-2013
En vigur dapi
01-07-2013
Abolì
30-06-2063

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Niederrohrdorf mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

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Text

Vereinbarung über das Eichenwaldreservat Egelmoos

zwischen

der Waldeigentümerin Ortsbürgergemeinde Niederrohrdorf, vertreten durch den Gemeinderat Niederrohrdorf

und dem

Kanton Aargau, vertreten durch das Departement Bau, Verkehr und Umwelt des Kantons Aargau, Abteilung Wald

Uber nachfolgend beschriebene Waldfläche, gestützt auf Art. 20 WaG, §§ 5 und 25 AWaG und § 2 AWaD (Beilage 1) und im Sinne des kantonalen Naturschutzprogramms Wald, wird Folgendes vereinbart:

1.

Waldfläche

Ganzen Text zeigen

Das Eichenwaldreservat Egelmoos umfasst Waldteile der Ortsbürgergemeinde Niederrohrdorf. Der Perimeter grenzt direkt an das Eichenwaldreservat Staatswald Mellingen. Vgl. Planbeilage M 1:5000, datiert vom 23. Mai 2012.

Parz.

Lokalname

KoordinaNaturschutzkategorie ten

658, 662, Niederrohrdorf 663, 671 - ......................

Egelmoos

662600/ 2 70 2 30

Niederrohrdorf 673, 18 Buechwäldli

664 918 / 252 314

Gemeinde

Perimeter

Schutz1 status

Fläche (in ha)

Eichenwaldreservat

Kernperimeter

tw. NkBW, tw. NuPla

12.16

Eichenwaldreservat

Kernperimeter

tw. NkBW ' tw. NuPla

3.39

Total:

15.55

1 Legende: NkBW: Naturschutzgebiet von kantonaler Bedeutung im Wald (gemäss kantonalem Richtplan) Nupla: Besonderer Waldstandort, Naturschutzzone im Wald

Im Eichenwaldreservat Egelmoos wird ein Kernperimeter ausgeschieden. Auf die Ausscheidung eines Verjüngungsperimeters wird verzichtet.

2.

Ziel

Eichen- und totholzreiche Wälder bieten vielen seltenen und gefährdeten Tier- und Pflanzenarten wertvollen Lebensraum. Davon profitiert u. a. der Mittelspecht als Kennart eichenreicher Wälder. Der vorhandene Eichenreichtum in den Gebieten Egelmoos und Buechwäldli soll deshalb erhalten bleiben und weiter gefördert werden.

-2-

Mit einem Verzicht auf die Nutzung der vorhandenen, grossen und alten Eichen und der konsequenten Förderung der Eichen bei Durchforstungseingriffen soll innert 50 Jahren ein eichenreicher Laubmischwald aufgebaut werden.

3.

Leistungen der Waldeigentümerin

3.1. Nutzungsverzicht Die Waldeigentümerin verpflichtet sich, zur Sicherung eines eichenreichen, für den Mittelspecht geeigneten Laubmischwaldes, die alten Eichen stehen zu lassen. Im Ausnahmefall können einzelne Eichen gefällt werden, falls dies der Förderung einer anderen Eiche dient. Eichen, welche auf natürliche Art und Weise absterben, sollen im Wald belassen werden. Die Waldeigentümerin sorgt durch Nutzungsverzicht und andere Massnahmen für den geforderten Totholzvorrat. Höhlenbäume aller Baumarten sind zu schonen. 3.2. Eichenförderung Die Ortsbürgergemeinde Niederrohrdorf richtet ihre Waldbewirtschaftung im Reservatsperimeter für die Dauer von 50 Jahren speziell auf die Förderung der Eiche aus. Bei Pflegeeingriffen und bei Durchforstungen werden die vorhandenen Eichen bevorzugt und konsequent gefördert. 3.3 Förderung des Totholzes Totholz ist für den Mittelspecht ein wesentliches Merkmal des Habitats. Durch gezielte Massnahmen soll der Vorrat an starkem Totholz (Durchmesser> 30 cm) innert 15 Jahren auf mindestens 15 m3/ha erhöht werden. Innerhalb der Vertragsdauer von 50 Jahren wird ein Anteil an starkem, stehendem und liegendem Totholz von 20 m3/ha angestrebt. 3.4 Beschränkung des Nadelholzanteils und der Gastbaumarten Im Eichenwaldreservat Egelmoos sollen künftig eichenreiche Laubmischwälder vorherrschen. Der Anteil von Nadelhölzern ist bei Pflanzungen auf maximal 10 % zu beschränken. Die Waldföhre als standortgemässe Baumart wird nicht beim Nadelholzanteil angerechnet. Es gilt der empfohlene Laubholzanteil gemäss der aargauischen Standortskartierung. 3.5 Kontrolle Die Ortsbürgergemeinde Niederrohrdorf erstattet über die unter 3.1 und 3.2 aufgeführten Massnahmen im Fünf-Jahres-Turnus, erstmals per Ende 2018, Bericht an die Abteilung Wald. Dazu sind die von der Abteilung Wald zur Verfügung gestellten Formulare zu verwenden. Waldeigentümerin und Kanton überprüfen nach 15, 30 und 50 Jahren gemeinsam die ausgeführten Massnahmen, die Entwicklung und den Zustand des Eichenwaldreservats. Sie beurteilen darin die Zielerreichung und schlagen gegebenenfalls notwendige Korrekturen vor. Grundlage der Erfolgskontrolle bildet jeweils eine Vollerhebung der Eichen sowie eine Erhebung der Mittelspechtvorkommen.

-3-

3.6 Weiterbildung Die Waldeigentümerin verpflichtet sich, dass ihre zuständigen Fachpersonen an Kursen und Tagungen zum Themenkreis "Naturschutz und Waldbau mit Eiche" teilnehmen.

4.

Leistungen des Kantons

Der Kanton bezahlt der Ortsbürgergemeinde Niederrohrdorf für den langfristigen Nutzungsverzicht von Eichen in ihren Waldungen im Perimeter des Eichenwaldreservats Egelmoos einen Beitrag. Dieser beträgt pauschal für die ganze Vertragsdauer

Die Auszahlung erfolgt innerhalb von 2 Jahren nach Inkrafttreten des Vertrags unter Vorbehalt der Bewilligung der Zahlungskredite durch den Grossen Rat. Der Kanton trägt die Kosten der Erhebung der Eichen- und Mittelspechtvorkommen gemäss Ziffer 3.5.

5.

Dauer der Vereinbarung

Die Vereinbarung tritt auf den 1. Juli 2013 in Kraft und gilt bis 30. Juni 2063 (50 Jahre).

6.

Weitere Bestimmungen

6.1 Die Waldeigentümerin ist damit einverstanden, dass anlässlich der nächsten Revision der kommunalen Nutzungsplanung das vertraglich gesicherte Eichenwaldreservat öffentlichrechtlich geschützt wird. 6.2. Rechte Dritter werden durch diese Vereinbarung nicht eingeschränkt. Sollten sich im Interesse des Schutzziels Einschränkungen und Verbote gegenüber Dritten als notwendig erweisen, so werden diese im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen erlassen. 6.3. Der geleistete Beitrag (gemäss Ziffer 4) muss in der Forstrechnung verbucht werden. 6.4. Bei einer Missachtung der Bestimmungen dieser Vereinbarung kann der Vertrag in gegenseitiger Absprache aufgelöst oder in einer anderen Form weitergeführt werden. Die anteilsmässige (pro rata temporis) Rückforderung des geleisteten Beitrags bleibt vorbehalten. 6.5. Der beiliegende Plan M 1:5000, datiert vom 23. Mai 2012, ist verbindlicher Bestandteil dieser Vereinbarung. 6.6. Die Waldeigentümerin ist verpflichtet, diese Vereinbarung auf allfällige Rechtsnachfolger zu übertragen mit der Pflicht zur Weiterüberbindung auf jeden späteren Rechtsnachfolger.

-4-

Niederrohrdorf,

8

•13

Aarau,

4C

2_0

Ortsbürgergemeinde Niederrohrdorf Im Namen des Gemeinderates

Departement Bau, Verkehr und Umwelt

GrflTaf G-me ••-ammann

Alain Morier Leiter Abteilung Wald

AM > A•• o • reyen Gemeindeschreiber

Beilagen Beilage 1: Rechtsgrundlagen Beilage 2: Perimeterplan M 1:5000

Je ein unterschriebenes Exemplar dieser Vereinbarung geht an Ortsbürgergemeinde Niederrohrdorf, 5443 Niederrohrdorf Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Wald

Kopie an Einwohnergemeinde Niederrohrdorf Forstbetrieb Reusstal Kreisforstamt 2 Baden-Zurzach

Rechtsgrundlagen

Beilage 1

Bundesgesetz über den Wald (WaG) vom 4. Oktober 1991 Art. 20 Bewirtschaftungsgrundsätze 4 Die Kantone können zur Erhaltung der Artenvielfalt von Fauna und Flora angemessene Flächen als Waldreservate ausscheiden.

Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaG) vom 1. Juli 1997 §5

1 Die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer haben auf den naturschützerisch besonders wertvollen Flächen über den naturnahen Waldbau hinaus je nach Zielsetzung geeignete Pflegemassnahmen zu Gunsten des Arten- und Biotopschutzes durchzuführen oder zur Gewährleistung natürlicher Abläufe ganz auf die Holznutzung zu verzichten. Als besonders wertvoll gelten der Waldrand sowie diejenigen Flächen und seltenen Waldgesellschaften, die im VValdentwicklungsplan gemäss § 15 entsprechend bezeichnet sind. 3 Für vertraglich gesicherte Nutzungsverzichte und besondere Pflegemassnahmen im Dienst des Naturschutzes leistet der Kanton finanzielle Beiträge. Feuchtgebiete im Wald dürfen nicht entwässert werden. Ausgenommen sind Entwässerungen, die zum Schutz baulicher Anlagen erforderlich sind und zusammen mit diesen bewilligt werden.

Besondere Naturschutzmassnahmen

§ 25

1 Der Kanton entrichtet an vertraglich festgelegte besondere Leistungen der Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer Beiträge, namentlich an a) naturschutzbedingte Nutzungsverzichte oder Pflegemassnahmen; b) Massnahmen zur Verhütung und Behebung von Waldschäden gemäss § 19 Abs. 2; c) Leistungen der Forstreviere gemäss § 28 Abs. 1. 2 Er kann für Massnahmen und für die Erfüllung von Aufgaben, die der Walderhaltung und der Sicherung nachhaltiger Waldleistungen dienen, projektbezogene oder pauschale Beiträge entrichten, namentlich für die Jungwaldpflege. 3 Er kann im Weiteren Beiträge entrichten für Massnahmen, die vom Bund selbständig oder in Abhängigkeit von kantonalen Beiträgen unterstützt werden, sofern die Voraussetzungen nach § 24 erfüllt sind. 4 Der Grosse Rat legt die Grundsätze für die Gewährung und Bemessung der Beiträge in einem Dekret fest.

Leistungen des Kantons

Dekret zum Waldgesetz des Kantons Aargau (AWaD) vom 3 November 1998 §2 Die Beiträge von Bund und Kanton an vertraglich vereinbarte Naturschutzmassnahmen betragen zusammen a) 100 % der Kosten - für die Pflege von Naturschutzgebieten und -objekten von nationaler und kantonaler Bedeutung; - für die Aufwertung von Waldrändern; - für Waldreservate mit Nutzungsverzicht; b) 50 % der Kosten für die Pflege von Naturschutzgebieten und -objekten von lokaler Bedeutung. 2 Der Regierungsrat kann für die Anrechnung der Kosten Pauschalansätze festlegen. 3 Das Finanzdepartement schliesst die entsprechenden Vereinbarungen ab. Es berücksichtigt dabei fachliche Kriterien und kantonale Konzepte. Vereinbarungen über langfristigen Nutzungsverzicht werden in der Regel auf 50 Jahre, diejenigen über Pflegemassnahmen auf 1 bis 15 Jahre abgeschlossen.

Beiträge an Naturschutzmassnahmen

Beilage 2 Gemeinde Niederrohrdorf Eichenwaldreservat Egelmoos OBG Niederrohrdorf Legende Kernperimeter 15.55 ha Gemeindegrenze übriger Wald

Ort und Datum: 2. /0

2c)

Der Kreisförster:

Josef Schmidlin Massstab:

1:5000

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23.05.2012, SBC1