Erschliessungsplan Schlattstrasse
Plan d'utilisaziun spezial · Endingen
Document
- Numer
- 1994-002262
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Endingen
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 26-10-1994
- En vigur dapi
- 26-10-1994
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4305-1994-E.pdf
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GEMEINDE ENDINGEN KANTON AARGAU
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Kommunaler Ue berbauungsplan
"SCHLATTSTRASSE'
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ABTEILUNG
Ganzen Text zeigen
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Verfasser: Datum: Grösse: Plan - Nummer: Planungsbüro Gebr. Senn Oktober 1993 60 X 105 | 24/31.2 5415 Obersiggenthal Juuf en Gepran, Tel. 056 / 82 31 53 co Pe
Ersetzt Plan-Nr.: 24/31.1
Oeffentliche Planauflage vom: I2 Okt 93 bis: 10.Nov. 93
Beschlossen von der Gemeindeversammlunsgam: 19.Nov. 93
Der Gemeindeammann: Der an
Senehmigungsvermerk: Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau,den 26. oktober 1aa4
1102
Legende zum kommunalen Ueberbauungsplan
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1. Genehmigungsinhalt
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Es werden folgende farbig angelegten Elernente genehmigt:
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m rot Bauulinien BRESTRREFZIRR rot Zwsangsbaulinien a rot Ne+ubau-Baulinien a rot Streassen-, Weglinien
SR Dem blau Auifzuhebende Strassen-, Weglinien
GR, Datum blau Auifzuhebende Baulinien
rot Benreich für öffentlichen Fussweg, Breite 2.0 m. a schwarz Siclihtlinie als Begrenzung der Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B uncd Knotensichtweite A
kam See] hellblau Siclihtzone: In den Sichtzonen muss ein sichtfreier Raum zwischen der
Höllhe von 80 cm und 3 m gewährleistet sein.
> gelb Generelle Erschliessungsrichtung
ssweg, Breite 2.0 m.
Bereich für Öffentlichen Fu Servitutarische Regelung
| N en 5 2. Orientierungsinhalt | 3 ; \ GR Datum blau Geenehmigte Baulinien mit Genehmigungsdatum | z | : Ä GR Datum blau Geenehmigte Strassen- / Weglinien mit Genehmigungsdatum ! N BERLINS: rot Projektierte Baulinien, die Gegenstand einer anderen Vorlage sind. | » —— braun Einn- und Ausfahrtsbeschränkungen. Zu- und Wegfahrten nur bei den im Plan bezeichneten Anschlüssen. Bestehende Ein- und Ausfahrten — - bleeiben für die bisherige Nutzung erhalten. BEE karmin Hoschleistungsstrassen HLS Bee zinnober Hamuptverkehrsstrassen HVS IE orange Sanmmelstrassen SS gelb Ersschliessungsstrassen ES 2 Brarerz dunkelviolett Fusswege mit beschränkter Fahrverkehr u] hellviolett Gehwege / Fusswege ! Ma Iffe) Raudwege / Radstreifen | Bram] dunkelgrau Besstehende Strassen / Wege 2.0 hellgrau Busshaltestellen, Parkplätze, Verkehrsteiler grün Gruünstreifen, bepflanzte Flächen
— nn u schwarz Zonnengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan Br er schwarz Pe«rimeter "Ortsbildschutz mit Spezialbauvorschriften" (gem. BO $ 54) N S
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Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
26. Oktober 1994
Uh/kj
Art. Nr. 2262
Gemeinde Endingen; Erschliessungsplan "Schlattstrasse"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei
BaudepartementNortrag vom 29. September 1994 Gestützt auf die Unterlagen und die Beratung wird beschlossen: 1. Der Erschliessungsplan "Schlattstrasse" der Gemeinde Endingen vom 19. November 1993 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 29. September 1994 der Abteilung Raumplanung) an - Gemeinderat, 5304 Endingen - (3) Baudepartement - (2) Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber:
0 4. L'b. 1994
Baudepartement des Kantons Aargau Abteilung Raumplanung Aarau, 29. September 1994
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Bericht
Gemeinde Endingen; Erschliessungsplan "Schlattstrasse"; Genehmigung; Auftrag an die Staatskanzlei (Ref. Nr. 275)
1. Verfahren Die Mitwirkung der Bevölkerung ist genügend erfolgt. 12. Oktober- 10. November 1993 3. Januar- 1. Februar 1994 19. November 1993 10. Juni 1994
1.öffentliche Auflage: 2. öffentliche Auflage: Beschluss Gemeindeversammlung: eingereicht zur Genehmigung: 1.2 Genehmigungsverfahren
Der Erschliessungsplan wurde vor dem Inkrafttreten des BauG am 1. April 1994 von der Gemeindeversammlung beschlossen. Der Regierungsrat entscheidet über die unerledigten Einsprachen und genehmigt die Vorlage. Da kommunale Überbauungspläne des bisherigen Rechts als Erschliessungspläne gelten (§ 168 Abs. 2 BauG), wird der vorliegende Plan entsprechend umbenannt. 2. Allgemeine Nutzungsplanung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die vom Grossen Rat am 29. Oktober 1991 genehmigte Nutzungsplanung Siedlung. Mit der Nutzungsplanung Siedlung wurde auch ein Verkehrsrichtplan erarbeitet. Die Festlegungen im Erschliessungsplan "Schlattstrasse" entsprechen diesem Verkehrsrichtplan. 3. Vorlage Im nordwestlichen Teil der Gemeinde sind verschiedene Parzellen noch nicht überbaut. Die bestehende Schlattstrasse ist in diesem Abschnitt noch nicht genügend ausgebaut. Gleichzeitig soll die gemäss Verkehrsrichtplan vorgesehene Fussgängerverbindung in Richtung Schulanlagen gesichert werden. Bei der Schlattstrasse handelt es sich um eine Quartierstrasse. Die Breitenmasse für die Quartierstrasse sowie die separate Gehwegführung wurden wie folgt festgelegt: Schlattstrasse Gehweg
5.00 - 5.50 m 2.00 m
2
Für die Baulinienabstände wurde der kleine Grenzabstand der Bauordnung gewählt. Dieser beträgt 4.00 m. 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Beurteilungskriterien Entsprechend den Vorgaben von § 27 BauG ist die Vorlage bezüglich der Rechtmässigkeit, der Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und der angemessenen Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen zu prüfen. 4.2 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die Anforderungen gemäss § 27 Abs. 2 BauG. 5. Gegenstand der Genehmigung Genehmigungsinhalt sind folgende Elemente: - Baulinien - Strassen-/Weglinien - Bereich für öffentlichen Gehweg - generelle Erschliessungsrichtung Mit der Genehmigung ist das Enteignungsrecht für die Flächen innerhalb der Strassen- und Weglinien sowie den Bereich für den öffentlichen Fussweg von Gesetzes wegen erteilt (§ 132 BauG). 6. Anträge 1. Der Erschliessungsplan "Schlattstrasse" der Gemeinde Endingen vom 19. November 1993 sei zu genehmigen. 2. Die Staatskanzlei sei mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt zu beauftragen.
BAUDEPARTEMENT Stv Chef Abteilung Raumplanung
Jörg Hartmann
VeZEPEncfNue
UEBERSICHTSPLAN Mst. 1: 25'000