Gestaltungsplan Weizacker I

Plan d'utilisaziun spezial · Magden

Document

Numer
1996-000791
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Magden
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
17-04-1996
En vigur dapi
17-04-1996

Karte

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Datotecas

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Text

SNP-4253-1996-E.pdf

•

ABTEILUNG • IIAUNIPLANUNG •••e i&

Kanton Aargau

splan „Weizacker 1" (gemäss § 21 BauG.) Sondernutzungsvorschriften Weitere Bestandteile des Gestaltungsplanes:

Situationsplan 1:200

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Übersichtsplan 1:50000

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Mitwirkungsbericht vom : Vorprüfungsbericht vom:

1 8. Dez. 1995

Oeffentliche Auflage vom:

29. Dez. 1995 bis:

Beschlossen vom Gemeinderat am:

- 5 F

Der Gemeindeammann:

2 9, Jan, 1998

4e6 Der Gemeindeschreiber:

ega GUW' Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den nl- . April zici`U Der Staatsschreiber:

Planverfasser:

Nowe Bau GmbH

1

Allgemeine Bedingungen Zweck des Gestaltungsplanes

Bestandteile des Gestaltungsplanes

Art. 1 Das Gebiet „Weizacker eingangs des Dorfes Magden liegt

am nördlichen Siedlungsrand und grenzt an ein kantonales Interessengebiet Landschaftsschutz. Ortsplanerisch sollen zukünftige Überbauungen eine gute Gestaltung und Einordnung in das Landschaftsbild vermitteln.

Art. 2

Der Gestaltungsplan besteht aus : Situationsplan 1:200 Sondemutzungsvorschriften

Perimeter

Verhältnis zur Grundordnung

Art. 3

Die Sondemützungsvorschriften gelten für das im Situationsplan bezeichnete Gebiet.

Art. 4 Soweit der Gestaltungsplan nichts anderes bestimmt, gilt die

jeweils gültige Bauordnung und der Bauzonenplan.

Vorschriften Gestaltungsbaulinie für Hauptbauten

Gestaltungsbaulinie für eingeschossige Vorbauten

Dachgestaltung

Art. 5 Die Hauptbauten sind innerhalb der Gestaltungsbaulinie für

Hauptbauten anzuordnen.

Art. 6 Innerhalb dieses Bereiches sind eingeschossige Vorbauten wie

Wintergärten und dergleichen gestattet

Art. 7 Entlang der Kantonsstrasse ist eine einheitliche Dachneigung

anzustreben. Dachneigung mindestens 300. Hauptfirstrichtung gemäss Situationsplan parallel zur K497. Maximal zulässige Firsthöhen in m.ü.M. : C101 335.85 m.ü.M. A102/103 337.40 m.ü.M. A204/205 338.65 m.ü.M. B106/107 339.00 m.ü.M. B208/209 340.00 m.ü.M. B110/111 340.65 m.ü.M.

Ausnützungsziffer (AZ)

Art. 8 Die Ausnützungsziffer (AZ) beträgt 0.44. Im weiteren gilt die

jeweils gültige Bauordnung.

Gemeinde Maaden Kanton Aaraau

2

Erschliessung

Art. 9 Im Gestaltungsplan sind die Hauszugänge als Servitutswege

festgelegt. Die Grundeigentümer haben die entsprechenden Durchgangsrechte (Grundbuch) auf eine Breite von min. 1.20m zu gewähren.

Fusswege

Art. 10

Die Parkierung hat vorwiegend in einer unterirdischen Autoeinstellhalle zu erfolgen.

Parkplätze PP

Umgebung Neue Bäume

Art. 11

Die im Situationsplan eingezeichneten Bäume sind zu pflanzen.

Bereiche für Baumpflanzungen

Art. 12 In den Bereichen für Baumpflanzungen können ungeachtet den

Abstandsvorschriften des §88EG-ZGB Bäume gepflanzt werden.

2 weitere Artikel

Art. 13

Der Lärmschutz entlang der K497 wird mit einem Erdwall sichergestellt. Die Höhe des Walls ist im Plan nAnsicht 1:200" definiert. Der Lärmschutzwall und das Vorland zur K497 sind als ökologische Ausgleichsfläche extensiv zu begrünen. Gemäss LESP der Gemeinde Magden (Entwurf) ist das Gebiet der Ueberbauung Weizacker der Empfindlichkeitsstufe (ES) II zugeordnet. Für die Parzellen entlang der K497 wird jedoch eine Lärmvorbelastung ausgewiesen, was einer Zuordnung zur ES III entspricht.

Lärmschutz

Für die ES III sind demnach die folgenden Grenzwerte massgebend: IGW Tag 65

ES III

Nacht 55

Im Obergeschoss werden alle Fenster mit Schallschutz - Isolierglas versetzt. An der Westseite entlang der K497 werden in den Häusern A102/ 103/204/205 B106 /107 Schalldämmlüfter eingebaut.

Schlussbestimmungen Inkrafttreten der Genehmigung

Art. 14 Der Gestaltungsplan tritt mit der Genehmigung durch den

Regierungsrat in Kraft.

Gemeinde Maaden Kanton Aaraau

Genehmigung

Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

17. April 1996

Bl/ps

Art. Nr.

791

Gemeinde Magden; Gestaltungsplan "Weizacker I"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei

BaudepartementNortrag vom 26. März 1996 Gestützt auf die Unterlagen und die Beratung wird beschlossen: 1 Der Gestaltungsplan "Weizacker I" der Gemeinde Magden vom 5. Februar 1996 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Protokollauszug (mit Bericht vom 26. März 1996 der Abteilung Raumplanung) an - Gemeinderat 4312 Magden - (4) Baudepartement - Abteilung Verkehr BD - Rechtsabteilung BD - (2) Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei (Amtsblatt)

Staatsschreiber:

Ganzen Text zeigen

2 9. April 1996

BAUDEPARTEMENT DES KANTONS AARGAU Abteilung Raumplanung

Bericht Gemeinde Magden; Gestaltungsplan "Weizacker I"; Genehmigung; Auftrag an Staatskanzlei (Ref. Nr. 973)

1. Verfahren Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht: Vorprüfungsbericht: öffentliche Auflage: Beschluss Gemeinderat: eingereicht zur Genehmigung:

6. Februar 1996 18. Dezember 1995 29. Dezember 1995- 29. Januar 1996 5. Februar 1996 6. Februar 1996 (Ablauf Beschwerdefrist: 4. März 1996)

2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Das rund 4'340 m2 umfassende Gebiet "Weizacker I" befindet sich in der Wohnzone EF1 und grenzt im Norden und Westen an die Landwirtschafts- und Landschaftsschutzzone. Im laufenden Revisionsverfahren der Nutzungsplanung Siedlung ist in diesem Gebiet keine Aenderung vorgesehen.

3. Die Vorlage im Ueberblick 3.1 Vorlage Das Gebiet "Weizacker I" befindet sich am nördlichen Siedlungsrand, an einem leicht nach Südwesten abfallenden Hang. Angrenzend an die Bauzone ist im Kulturlandplan eine Landschaftsschutzzone ausgeschieden. Die empfindliche Lage soll unter Berücksichtigung der topographischen und landschaftlichen Gegebenheiten gestalterisch gut überbaut werden. Die notwendigen Terrainanpassungen werden auf ein Minimum beschränkt. Für die Aussenraumgestaltung wurde ein Grünkonzept erarbeitet. Die Arbeiten für die Erschliessung und die Infrastruktur wurden vom Gemeinderat unter Vorbehalt der Genehmigung bereits vergeben.

3.2 Gegenstand der Genehmigung Gegenstand der Genehmigung sind folgende Elemente: • Gestaltungsplan "Weizacker I" bestehend aus: - Situationsplan 1:200 mit Baulinie für Hauptbauten Baulinie für eingeschossige Vorbauten

MAVVIINN0601SONDERNUMAGD1.DOC/26.03.96/afic

2

•

Aufzuhebende Baulinie Haupt-Firstrichtung Servitutswege Sichtlinien/Sichtzonen Bereiche für Baumpflanzungen Neue Bäume maximal zulässige Firstkote Geltungsbereich der Sondemutzungsvorschriften Querprofil 1:200 - Ansicht 1:200 Sondernutzungsvorschriften

4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Ueberprüfungsbefugnis Die Vorlage wird vom Regierungsrat auf Rechtmässigkeit, auf Uebereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen überprüft (§ 27 Abs. 2 BauG).

4.2 Raumplanerische Beurteilung der Vorlage Die Situierung und die Ausmasse der Baukuben werden mit einer Gestaltungsbaulinie festgelegt. Die Zielvorstellungen wurden mit planerischen Mitteln gut erfasst und umgesetzt.

4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung.

5. Anträge an den Regierungsrat 1. Der Gestaltungsplan "VVeizacker I" der Gemeinde Magden vom 5. Februar 1996 sei zu genehmigen.

2. Die Staatskanzlei sei mit der Publikation dieses Beschlusses im Amtsblatt zu beauftragen.

Aarau, den

BAUDEPARTEMENT Stv Chef Abteilung Raumplanung

Jörg Hartmann

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