Erschliessungsplan Kornfeld
Plan d'utilisaziun spezial · Aristau
Document
- Numer
- 2003-001359
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Aristau
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 10-09-2003
- En vigur dapi
- 10-09-2003
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
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Datotecas
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Text
SNP-4222-2003-E-3.pdf
Kanton Aargau
Gemeinde Aristau III
Erschliessungsplan Kornfeld Baudepartement Kanton Aargau' Abteilung Raumentwicklung
gemäss § 17 BauG
Sondernutzungsvorschriften weiterer Bestandteil des Erschliessungsplanes •
Situationsplan 1:500
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Telefon Telefax EWG,' Werne,
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056 621 93 91 050 621 05 20 info@korWportnerah wwwkohlnportner.ch
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Mitwirkungsbericht vom:
28. Januar 03
Vorprüfungsbericht vom:
26. Oktober 02
Öffentliche Auflage vom:
12. Mai
Beschlossen vom Gemeinderat am: Der Gemeindeammann:
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Datum
Gez.
Format
Plan Nr.
21.08.02 rev. 26.06.03
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bis:
10. Juni 03
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Der Ge eindeschreiber:
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Genehmigungsvermerk:
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Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den Ao. Sep-ke ef-3:2 e-4 Z 00 3 Der Staatsschreiben i
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Erschliessungsplan Kornfeld: Sondernutzungsvorschriften
Art. 1 Zweck des Erschliessungsplanes
Die vorliegende Sondernutzungsplanung bezweckt, optimale Voraussetzungen für die Wohnüberbauung zu schaffen.
Art. 2 Bestandteile des Erschliessungsplanes
Der Erschliessungsplan besteht aus: • Situationsplan 1 : 500 • Sondernutzungsvorschriften (SNV)
Art. 3 Perimeter
Der Erschliessungsplan umfasst das im Plan bezeichnete Gebiet.
Art. 4 Verhältnis zur Grundordnung
Soweit diese Sondernutzungsvorschriften nichts Abweichendes festlegen, gelten die Vorschriften der Bau- und Nutzungsordnung.
Art. 5 Wendeplatz
Am Ende der Erschliessungsstrasse Ost ist ein LKWWendeplatz gemäss VSS-Norm zu erstellen.
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Erschliessungsplan Kornfeld: Sondernutzungsvorschriften
Art. 6 Lärmschutz
In den Gebäuden der ersten Bautiefe entlang der Muristrasse (K 357) müssen lärmempfindliche Räume so angeordnet werden, dass sie über ein Fenster mit einem Aspektwinkel (Winkel der Einsehbarkeit der Strasse vom Fenster aus; Fenster parallel zur Strasse = 180 Grad) von max. 135 Grad verfügen.
Art. 7 Entwässerung
Die Schmutzwasserleitungen in den neuen Erschliessungsstrassen sind an die bestehende Kanalisation anzuschliessen. Das Dachwasser ist ev. über Rückhaltemassnahmen den Sauberwasserleitungen zuzuleiten. Das Sickerwasser ist ev. der Sauberwasserleitung zuzuführen.
Art. 8 Inkrafttreten
Dieser Erschliessungsplan tritt mit der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft. Die Abänderung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass.
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Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
10. September 2003
Art. Nr. 2003-001359
Gemeinde Aristau; Erschliessungsplan "Kornfeld"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei
Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht der Gemeinde Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss Gemeinderat Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
23. Januar 2003 10. April 2003 12. Mai – 10. Juni 2003 14. Juli 2003 23. Juli 2003 18. August 2003
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 10. Dezember 2002. 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Die Nutzungsplanung von Aristau wurde im Dezember 2002 vom Grossen Rat genehmigt. Das Gebiet Kornfeld liegt im Dorfteil Althäusern in der W2b-Zone und ist mit einer Sondernutzungsplanpflicht überlagert. Es umfasst eine Fläche von ca. 0.65 ha. Die Zielsetzungen für den vorliegenden Erschliessungsplan liegen darin, eine zweckmässige und unabhängige Erschliessung für das Gebiet sicher zu stellen und den Landverbrauch für Strassen und Fusswegflächen gering zu halten. Die Sondernutzungsvorschriften enthalten im Wesentlichen Regelungen zum Lärmschutz und zur Entwässerung. 3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen ist der verbindliche Inhalt folgender Vorlage: Situationsplan 1:500 Sondernutzungsvorschriften
Versand: 15.09.2003
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Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Die Genehmigungsbehörde prüft die Nutzungspläne und -vorschriften auf Rechtmässigkeit, auf Übereinstimmung mit den kantonalen Richtplänen und auf angemessene Berücksichtigung der kantonalen und regionalen Interessen (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Die im Erschliessungsplan vorgenommenen Festlegungen sind sachgerecht. Sie schaffen die Voraussetzungen für die Erschliessung des östlichen Teils der unüberbauten Flächen im Gebiet Kornfeld. Für den gesamten unüberbauten Bereich im Gebiet Kornfeld ist ein Anschluss an die K 357 vorgesehen. Die Erschliessung des westlichen Teils wird in einem späteren Sondernutzungsplanverfahren geregelt. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Voraussetzungen für die Genehmigung. Beschluss: 1. Der Erschliessungsplan "Kornfeld" der Gemeinde Aristau vom 14. Juli 2003 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt. 3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h. es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten.
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5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h. die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug Gemeinderat, 5628 Aristau Baudepartement Rechtsabteilung BD Abteilung Raumentwicklung BD (mit Akten) Abteilung Verkehr BD Staatskanzlei (Amtsblatt) Staatsschreiber: