Erschliessungsplan Juraweid
Plan d'utilisaziun spezial · Biberstein
Document
- Numer
- 2000-002295
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Biberstein
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 29-11-2000
- En vigur dapi
- 29-11-2000
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Biberstein mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
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Text
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| Legende zum Erschliessungsplan
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Übersichtsskizze 1:5000 Mitwirkungsbericht vom : 10. Mai
Vorprüfungsbericht vom : 6. Okt. Dffentliche Planauflage vom : 8. Mai
Beschlossen vom Gemeinderat m: 4. Sept.
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Nm 35T |
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Perimeter Erschliessungsplan "JURAWEID” Innerhalb des Perimeters werden alle rechtskräftigen, früheren Baulinien aufgehoben.
Baulinien
Baulinie für Geschosse unter Terrain (Parz. 1389) Baulinie für Laube (Parz. 1393)
Strassen- und Weglinien (Enteignungsrecht 132 BauG).
Sichtliniie Sa (Begrenzung der Sichtzone mit Beobachtungsdistanz B Knotensichtweite A).
Sichtzone (In der Sichtzone muss ein sichtfreier Raum zwischen der Höhe von 80cm und 3.00m gewährleistet sein).
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenplan Sammelstrasse SS
Sammelstrasse SS kombiniert mit Fussweg (Mischverkehr) Geh- und Fusswege
Bestehende Strassen und Wege
Private Erschliessungsstrassen (Best.)
Gebäude mit Volumenschutz gemäss Zonenplan
Hecken
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1999 1999 2000 is: 7. Juni 2000 2000
Der Gemeindeschreiber :
Genehmigungsvernerk : Genehmigung durch den Regierungsrat Aarau, den 22. Navemba 2000
Der Stastssghreiber:
Plan Nr.
909/1 Format Tel. 062 827 24 5 062 827 28 76
Fox: 062 827 20 16 E-Mail [email protected]
BAUINGENTEURE + _RAUMPLANER
Hauptstrasse 15
5024 KUTTIGEN
981
Kommunaler Überbauungs- und Gestal tungsplan "Gheld” Beschluss Geneindeversommlung am 07. Dezember 1990 Genehmigt Grosser Rot am 30. Juni 1992
Konmunaler Überbauungsplon "Kirchbergstrasse”
Beschluss Gemeindeversammlung am 29. Juni 1978 Genehmigt Groser Rat am 1. Juli 1980
1390
IR)
Schlossmatt
1376
Genehmigung
Protokoll des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:
29. November 2000
Art. Nr. 2000-002295
Gemeinde Biberstein; Erschliessungsplan "Juraweid"; Genehmigung; Publikation; Auftrag an Staatskanzlei Sachverhalt 1. Verfahren 1.1 Verfahrensdaten Mitwirkungsbericht Vorprüfungsbericht Öffentliche Auflage Beschluss des Gemeinderats Eingereicht zur Genehmigung Ablauf der Beschwerdefrist
10. Mai 1999 6. Oktober 1999 8. Mai – 7. Juni 2000 4. September 2000 11. September 2000 2. Oktober 2000
Die Verfahrensvoraussetzungen für die Genehmigung sind erfüllt. 1.2 Rechtsschutzverfahren Zur Vorlage sind keine Beschwerden eingereicht worden. 2. Nutzungsplanung Siedlung als Grundlage der Vorlage Die Vorlage stützt sich auf die rechtskräftige Nutzungsplanung Siedlung vom 12. Dezember 1997 (Grosser Rat 8. September 1998). 3. Die Vorlage im Überblick 3.1 Vorlage Der vorliegende Erschliessungsplan ersetzt die kommunalen Überbauungspläne (Erschliessungspläne) "Juraweidstrasse" vom 15. Juni 1979 und "Kirchbergstrasse" vom 29. Juni 1978 (teilweise). Die bestehende Juraweidstrasse wird zwischen der Kirchbergstrasse und dem Höhenweg ausgebaut und teilweise mit einem Gehweg ergänzt. Die Baulinien weisen grundsätzlich einen Abstand zur Strasse von 4 m auf. Die rechtskräftig geschützten Bauten, die näher als 4 m zur Strasse stehen werden von Baulinien umfahren.
Versand:
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3.2 Gegenstand der Genehmigung Zu genehmigen sind die verbindlichen Inhalte des Erschliessungsplans. Erwägungen 4. Beurteilung der Vorlage 4.1 Überprüfungsbefugnis Der Regierungsrat prüft, ob die Vorlage rechtmässig ist, mit den kantonalen Richtplänen übereinstimmt und die kantonalen und regionalen Interessen angemessen berücksichtigt (§ 27 Abs. 2 BauG). 4.2 Raumplanerische Beurteilung Der vorliegende Erschliessungsplan sieht gegenüber den bisherigen "kommunalen Überbauungsplänen" einen reduzierten Ausbau der bestehenden Juraweidstrasse vor. Er ermöglicht damit eine Bauland sparende und verkehrssichere Lösung. 4.3 Gesamtbeurteilung Die Vorlage erfüllt die gesetzlichen Anforderungen für die Genehmigung. Beschluss 1. Der Erschliessungsplan "Juraweid" der Gemeinde Biberstein vom 4. September 2000 wird genehmigt. 2. Die Staatskanzlei wird mit der Publikation im Amtsblatt beauftragt. Rechtsmittelbelehrung 1. Gegen diesen Beschluss des Regierungsrates kann beim Verwaltungsgericht des Kantons Aargau, Obere Vorstadt 40, 5000 Aarau, Beschwerde geführt werden. 2. Die nicht erstreckbare Beschwerdefrist von 20 Tagen beginnt mit der Publikation dieses Beschlusses im kantonalen Amtsblatt.
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3. Die Beschwerdeschrift muss von der beschwerdeführenden Partei selbst oder von einer im Kanton Aargau zugelassenen Anwältin bzw. einem zugelassenen Anwalt verfasst sein und einen Antrag und eine Begründung enthalten, d.h., es ist a) anzugeben, wie das Verwaltungsgericht entscheiden soll, und b) darzulegen, aus welchen Gründen diese andere Entscheidung verlangt wird. 4. Auf eine Beschwerde, welche diesen Anforderungen nicht entspricht, wird nicht eingetreten. 5. Eine Kopie des angefochtenen Entscheides ist der Beschwerde beizulegen. 6. Das Beschwerdeverfahren ist mit einem Kostenrisiko verbunden, d.h., die unterliegende Partei hat in der Regel die Verfahrenskosten sowie gegebenenfalls die gegnerischen Anwaltskosten zu bezahlen.
Protokollauszug - Gemeinderat, 5023 Biberstein - Baudepartement - Rechtsabteilung BD - Abteilung Verkehr BD - Abteilung Raumplanung BD (mit Akten) - Staatskanzlei Staatsschreiber: i.V.