Erschliessungsplan Suhrenmattstrasse II

Plan d'utilisaziun spezial · Unterentfelden

Document

Numer
1970-001556
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Vischnanca
Unterentfelden
Chantun
Aargau
Nivel
Vischnanca
Approvà da
GR
Decidì
16-06-1970
En vigur dapi
16-06-1970

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Unterentfelden mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

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Text

SNP-4013-1970-E.pdf

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. KANTON AARGAU SEMEINDE UNTERENTFELDEN

KOMMUNALER ÜBERBAUUNGSPLAN

TB/Velhehrs - SUHRENMATTSTRASSE H Plan ungut |

BAULINIENPLAN 1:500 Be

| SEEN

Grosse

30/189 Überholt durch Plan vom : Nr. vom Nr.

Verfasser: Datum

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W.Bolliger 8.12.69

Ingenieurbüro ° Ersetzt Plan

Aarau Pa Ur /

Öffentliche Planauflage vom: 9. März 1970 pis: z

De. Geneindsannann! ei -9. April m ,

Der Gemeindeschreiber — TI

Genehmigungsvermerk ; Genehmigt von der Gemeindeversammlung am 24. April 1970

Gemeindeammann: Ss : 3 k : : [2 ; Y RRB. Nr.; 1556 ! I. — —ı —T a0 mn

Vom Grossen Rat genehmigt Aarau, den 16, Juni 1970

Im Auftrage des Grossen Rates Der Staatsschreiber:

in Vertretung:

Er au ieh

zum kantonalen UVeberbauungsplan

Zeichen

ASF/26.11 ‚63 y

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Farbe Text Das Genehmigungsverfahren bezieht sich auf die farbig angelegten Linien und Sichtzonen.Die generellen Strassenprojekte der Land - und OV -Strassen sind davon ausgenommen.

blau Vom Grossen Rat oder Regierungsrat genehmigte Baulinien.

rot Zu genehmigende Baulinien.

blau Aufzuhebende Baulinien.

rot Projektierte Baulinien,die noch nicht genehmigt werden sollen.

rot Zu genehmigende Weg -und Sockeltinien.

rot Projektierte Weglinien,die noch nicht genehmigt werden sollen. Sichtlinien als Begrenzung der Sichtzonen.

hellblau Sichtzonen. Die heliblau angelegten Flächen sind ständig als Sichtzonen freizuhalten. Es dürfen darauf keine sichtbehindernden Pflanzen,Einfriedungen oder andere Anlagen bestehen.Das Sichtfeld der Fahrer muss von 0,60m -3.00m über Fahrbahn frei bleiben.Vereinzelte hochstämmige Bäume können unter der Bedingung .dass sie nicht sichtbehindernd wirken und das Astwerk jederzeit auf mindestens 3.00 m aufgeschnitten wird, zugelassen werden.

grün Austritts- und Ausfahrverbote. Direkte Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind sowohl für Fussgänger als auch für Fahrzeuge jeder Art nur bei den im Veberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen.Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinie grün gekennzeichnet.

„ Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Ueberbauung und Nutz-

ung auf Zusehen hin aufrechterhalten.

braun Ausfährverbote. Fahrbare Zugänge zur Strasse von Baugrundstücken aus sind für Farzeuge jeder Art nur bei den im Veberbauungsplan festgelegten Weganschlüssen zugelassen.Die dieser Beschränkung unterworfenen Strecken sind längs der Weglinien braun gekennzeichnet.Bestehende Ausfahrten bleiben für die bisherige Veberbauung und Nutzung auf Zusehen hin aufrechterhalten. Lu gen ds

dunkel -

grau bestehende Wege

orange Hauptstrassen

gelb Nebenstrassen

violett Gehwege

lila Radwege

hellgrau Seitenfreiheit und Verkehrsteiler

feldgrau Refugien,Bushaitestelle,Verzögerungs- und Beschteunigungsspur, Parkplätze.

grün Bepflanzte Flächen

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Genehmigung

ProtokoN des Regierungsrates des Kantons Aargau Sitzung:

25. Juni 1970

Sa/hu

Art. Nr.

1556

Grosser Rat; Gemeinde Aarburg; Genehmigung einer Zonenplanänderung. Gemeinde Schupfart; Genehmigung des Zonenplanes sowie der Bauund Zonenordnung. Gemeinde Unterentfelden; Genehmigung des Teilüberbauungsplanes "Suhrenmattstrasse II". Genehmigung des kantonalen Ueberbauungsplanes Wiggertalstrasse Zofingen von Gemeindegrenze Oftringen bis Landstrasse Tz. Kenntnisnahme.

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates vom 16. Juni 1970: 'Der Rat behandelt die rubr. regierungsrätlichen Vorlagen. Namens der Kommission für Strassenbau und Gemeindebauvorschriften erstattet deren Präsident, Herr Dr. Eugen Rohr, Brugg, Bericht. Die Kommission empfiehlt, sämtliche Vorlagen antragsgemäss zu genehmigen. In der Diskussion äussert sich Herr R. Schneider, Aarburg. Hierauf wird mit grosser Mehrheit beschlossen: Den rubr. Vorlagen wird die Genehmigung erteilt." Hievon wird Kenntnis genommen.

Protokollauszug (8) an das Baudepartement - an den Gemeinderat 4663 Aarburg - an den Gemeinderat 4325 Schupfart - an den Gemeinderat 5035 Unterentfelden - an den Gemeinderat 4800 Zofingen

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Der Staatsschreiber i.V.:

Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:

16. Juni 1970

temeinde iarburg; Genehmigung einer Zonenplanänderung. Gemeinde Schupfart; jenehmigung des Zonenplanes sowie der Bau- und Zonenordnung. Gemeinde Unterentfelden; jenehmigung des Teilüberbauungsplanes "buhrenmattstrasse II". Genehmigung des kantonalen Ueberbauungsplanes Vviggertalstrasse Zofingen von Gemeindegrenze Oftringen bis Landstrasse Tz.

Der hat behandelt die rubr. regierungsrätlichen Vorlagen. Namens der Kommission für Strassenbau und Gemeindebauvorschriften erstattet deren Präsident, Herr Dr. Eugen Rohr, Brugg, Bericht. Die Kommission empfiehlt, sämtliche Vorlagen antragsgemäss zu genehmigen. In der Diskussion äussert sich Herr R. Schneider, Aarburg. Hierauf wird mit grosser Mehrheit beschlossen: Den rubr. Vorlagen wird die Genehmigung erteilt.

Protokollauszug an den Regierungsrat

ber Präsident:

#, 474$4-4_3 Der Staatsschreiber: In Vertretung'