Erschliessungsplan Mühleweg Nord
Plan d'utilisaziun spezial · Würenlingen
Document
- Numer
- 1988-001185
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Vischnanca
- Würenlingen
- Chantun
- Aargau
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- GR
- Decidì
- 31-05-1988
- En vigur dapi
- 31-05-1988
- Funtauna
- ÖREBlex, chantun Aargau
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Würenlingen mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
SNP-4047-1988-E.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
SNP-4047-1988-E.pdf
Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.
GEMEINDE WÜRENLINGEN
Kommunaler Überbauungsplan
Mühleweg NORO
Baulinienplan 1:50° LW &
KANTON AARGAU
nn FRE
eines
und. Verfasser T Botum
Ganzen Text zeigen
Ser ? Tepr ng Grosse T Plon Ne =
, Gemeinde Würenlingen . 22.7.1984 | WW | 30 782 2 ' Planungskommissjen = Denn Der Präsident: ” |
ff E- setzt Plan Überholt durch Plan
11704S vom Nr I vom Nr L
Bdsdniogen von dei Einwohnerge g sammlung 26.JVNI 1957
tiche Pianauflage vor
Genehmigung durch den Grossen Rat Aarau,den 31. /far AFEE
Ausgenommen Aenderungen gemäss , RRB-Nr. ES vom 2 or APR Im Auftrage des Grossen Rates
r Staatsschreiber Vertretung
. Gemehmigungsvermerk
Ernst_Salm
GR Datum
GR, Datum
© 3
biau blau Diau vor
rot
rot
oronge
schworz hellblau
beaun
grun
grun
karmın zınnober orange geib dunkelgrau vioiett
title heligrou feidgrou
grun
ERLAEUTERUNGEN ZUM KOMMUNALEN UEBERBAUUNGSPLAN
Dos Genenmgungsverfahren
Dos Genenmigungsverfahren bezieht sich nur auf dıe farbig ongelegter Boulımien, Sıchtzonen und Ausfohrtsbeschrönkungen
Bauinıen
vom Grossen Rat oder Regıerungsrot genehmigte Baulınıen Aufzuhebende Boulınien
Aufzuhebende Strassenlinien
Zu genehmigende Baulinien
Zu genehmigende Strassenlinien
Projektierte Baulimien, die noch nıcht genehmigt werden: sollen Projektierte Strassenlinien, dıe noch nıcht genehmigt werden soiien
Zu genehmigende Boulinie (Art 1IO der Vercrdnung über Erstellung, Betrieb und ünterhalt von elektrischen Starkstromanlagen vom 7 Jutı 1933}
Sıchtzonen
Sıchtiimie als Begrenzung der. Sıchtzonen
Sıchtzone
Die nellbiau ongeiegten Fidchen sınd stöndıg als Sıchtzonen freizuhaiten Es durfen keine sıchtbehindernden Pflanzen , Eınfrıedun gen oder ondere Aniagen bestenen Das Sıchtfeid der Fahrer muss von 060m 300m über Boden freı bleiben
Ausfahrtsbeschrönkungen
= Absolute AÄntıegerfreiheit
Direkte Ausfahrten zwischen den Knoten sınd nıcht zulässig
"Kurzfristige Uebergongsiosungen bis zur Anlıegerfreiheit
Die Anliegerfreineine:t soll moglichst rasch reolısiert werden Neubauten mit direkten Ausfohrten konnen nicht bewilligt werden Die bestehenden Ausfonrten werden bis zur Erstellung einer ruckwörtigen Erschliessung toleriert Zweckentfremdung beste - hender Ausfohrten sınd wie Neubauten zu behandeln
"Longfristige Vebergongsiösung bis zur Anliegerfreiheit
Die Anliegerfreineit soll erst ın weiterer Zukunft realisiert werden Sowohl bei Neubauten üblichen Umfongs wıe auch bei bestenenden Bauten werden die Ausfahrten bis zur Erstellung der ruckwörtigen Erschliessung toleriert
2 Zur Orientierung
Hochleistungsstrosse HLS Hauptverkehrsstrasse HVS Sommelstrosse 55 Erschliessungsstrosse E$: Bestehende Wege
Gehweg
Rodweg
Seitenfreiheit und Verkehrsteiier
Refugıen, Busnaltestellen, Verzögerungs-und Beschleunigungsspur, Porkpiatz
Bepfionzte Fiöochen, Grunstreifen
Zonengrenzen und Zonenbezeichnungen gemäss Zonenpion
661 900
187
o
u Wi = \ U
923
Genehmigung
Auszug aus dem Protokoll des Grossen Rates des Kantons Aargau Sitzung:
31. Mai 1988
Si/am
Gemeinde Würenlingen; Zonenplanänderung Altersheim/Mühle mit Teilrevision der Zonenordnung, Gestaltungsplan Mühle, kommunaler Ueberbauungsplan Mühleweg Nord; Genehmigung
Der Rat behandelt die regierungsrätliche Vorlage vom 21. März 1988 mit dem Ergänzungsantrag vom 10. Mai 1988 der Bau- und Planungskommission. Der Regierungsrat stimmt dem Ergänzungsantrag zu. Namens der Bau- und Planungskommission referiert deren Präsident, Rene Künzli, Oberentfelden. Die Kommission beantragt Beschlussfassung gemäss Antrag des Regierungsrates und ihrem erwähnten Ergänzungsantrag. Eintreten ist unbestritten. Diskussionslos wird vom Rat mit grosser Mehrheit beschlossen:
Im Sinne von Art. 26 RPG und § 147 BauG werden folgende Vorlagen genehmigt: 1.1 Die Zonenplanänderung Altersheim/Mühle und die Teiländerung der Zonenordnung vom 19. Dezember 1986, 1.2
Der Gestaltungsplan Mühle vom 19. Dezember 1986, bereinigt aufgrund des Einspracheentscheides des Regierungsrates, 1.3
Der kommunale Ueberbauungsplan Mühleweg Nord vom 26. Juni 1987, mit Ausnahme der Baulinie entlang des Wohnhauses an der K 434 auf der Parzelle 212. 2.
Ganzen Text zeigen
Der kantonale Gesamtplan Baugebiet/Kulturland ist dem Zonenplan der Gemeinde Würenlingen anzupassen.
- 2 Protokollauszug an den Regierungsrat Präsidentin:
c-C) Staatsschreiber:
e
4042A0110mmo