Quartierplan Eden
Plan d'utilisaziun · Heiden
Document
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- Plan d'utilisaziun
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- Heiden
- Chantun
- Appenzell Ausserrhoden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- Departement
- Decidì
- 12-05-2004
- En vigur dapi
- 12-05-2004
Karte
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Datotecas
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Text
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Baudirektion 9102 Herisau
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Kasernenstrasse 174 Telefon 071 3S3 65 51
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Ganzen Text zeigen
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Telefax 071A522979
[email protected] http://www. appenzellerland. ch
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Herisau, 12. Mai 2004
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Gemeinde Heiden: euartierplan Eden; Genehmigung
A. 1' 2' 3' 4'
B. 1' 2' 3'
Ausgangslage Mit schreiben des Gemeinderates Heiden vom 2. April 2004 wirdum die Genehmigung des Quartierplanes ,,Eden" nachgesucht. Dem'plan liegt ein ädauternder Bericht bei. Mit Vorprüfungsbericht vom 25. April 2003 hat das kantonale planungsamt diverse Anderungen beantragt.
Der Quartierplan Eden wurde am 26. August 2003 vom Gemeinderat Heiden erlassen. Die öffentliche.Planauflage erfolgte vom 7.Mai2003 bis zum 5. Juni 2003. Die Einsprachen wurden vom Gemeinderat an seiner Sitzung vom 26. August 2003 abgewiesen' Gegen die ablehnenden Entscheide ist ein Re[urs an die gäüäireldon eingereicht worden. Über diesen Rekurs ist zusammen mit dem Beschluss über die Genehmigung zu entscheiden.
Erwägungen Die formellen.Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 4s ff. Baugesetz sind erfüllt. Formell steht der Plangenehäigung durch die Baudirektion damit nichts entgegen. Mit dem Quartierplan Eden wird.die Sicherstellung einer zweckmässigen Erschliessung sowie die ortsverträgliche überbauung des in 0"r. Kernzone, iräriri]Äär'iäilin der ortsbildschutzzone von nationaler Bedäutung tiegenden Gebfutes bezweckt. ln materieller Hinsicht ist gestützt auf den Vorprüfungsbericht vom 25. April 2003, auf Folgendes hinzuweisen:
3'1 Der Nachweis einer ausreichenden Parkierung für das Baufeld A ist im Baubewilligungsverfahren zu erbringen.
3'2 Bei den Ausfahrten aus der Tiefgarage ist ein Baulinienabstand von mindes-
tens 2,5 m einzuhalten. Art. tz Äbs. 3 der Sonderbauvorschriften weist auf diese Vorschrift hin, im Quartierplan fehlt jedoch ein entsprecrrenoer Eintrag. Der Quartierplan ist mit einer entsprechenden.Baulinie frj"rri"iä nusfahrten) zu ergänzen. Der Genehmigungsbehörde sind entspreihend korrigierte pläne einzureichen.
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Es wurde verrangt, dass. die des Zwischenbaus tiefer zu regen ist ars die Trauflinie der Dachgeschosse der beiden Hauptbauten, oämit auch im Be_ reich des Daches bzw. Attikageschosses die beiden Häuptoauten unabhängig in Erscheinung treten. Art. g Aos. s der sonderoauuorsciliften nimmt dieses Anliegen ?ur ailgemeiner Form auf. Die eauuewiirigrnö.o"n,irde hat im Rahmen des Baubewiiligungsverfahrens zu prüfen, dass Art. g Abs. 5 der sonderbauvorschriften im sinne des Vorprüfungsberichtes umgesetzt wird.
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Unter Beachtung dieser Enruägungen kann der Quartierplan Eden inklusive sonderbauvorschriften insgesamt ars zwäckmässig oezeicnnlt-weroen. 4
C. 1" 2' 3. 4' 5
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8.
Aufgrund der Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung kann der vorliegende euartierplan mit der genannten Ergänzrng g"nähmigi weiJän.-
Beschluss der Baudirektion Der Quartierpran Eden wird im sinne der Enrvägungen
genehmigt.
Die Gemeinde wird angewiesen, der Genehmigungsbehörde 4 korrigierte pläne zur Anbringung des Genehmigungsvermerkes n""i=räi.h"n. Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr.
1,000.- erhoben.
Dieser Genehmigungsentscheid wird gleichzeitig mit dem Rekursentscheid der Baudirektion selbigen Datums i.s. ErbengämeinscÄäft Bruderer versandt. Mitteilung an:
a) Gemeinderat Heiden b) Erbengemeinschaft Bruderer, c/o Caroline Bruderer, poststrasse g, g410 Heiden (eingeschrieben) c) RA lic.iur. Heinrich Eggenberger, Niedern 117, postfach, g043 Trogen (eingeschrieben) d) SekretariatBaudirektion e) KantonalerBaukoordinationsdienst 0 Kantonates ptanungsantlk g) Rechnungswesen '-l VLI Mitteitung im Amtsbtatt Dieser Entscheid kann mit Venrualtungsgerichtsbeschwerde angefochten werden. Die Beschwerde ist.innert 30 Tagen seit o'eizurt"lrrng ous Entscheides schriftlich beim Venrualtungsgericht von AppänzellA.Rh., so+ä irägen, einzureichen. sie muss einen Antrag und eine kurze Begründung enthalten. Der ängefochtene Entscheid ist beizulegen.
Versandr
am:
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BAUDIREKTION VON APPENZELL. A.RH
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Jakob Brunnschweiler, Regierungsrat
A BD, RD, Sekr N:\PA\PA 2004\Gemeindegeschäft e\i 6_Heiden\eplHeiden_Genehm.doc