Quartierplan Moos, Änderung 1986

Plan d'utilisaziun · Herisau

Document

Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Herisau
Chantun
Appenzell Ausserrhoden
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Regierungsrat
Decidì
14-10-1986
En vigur dapi
14-10-1986

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Herisau mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

CH73_02_GE_Quartierplan Moos, Änderung 1986.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

PROTOKOLL DES REGIERUNGSRATES VON APPENZELL A.RH.

14. Oktober 1986 lu

Gemeinde Herisau: Aenderung des Quartierplans Moos; Ge­ nehmigung Dem Bericht der Baudirektion vom 26. September 1986 ist zu entnehmen: Mit Schreiben vom 30. Juni 1986 ersucht der Gemeinderat Herisau um die regierungsrätliche Genehmigung einer Aen­ derung des Quartierplans Moos (Baulinienplan Gebiet A2 + B), Schachen. Am 16. November 1982 hat der Regierungsrat den heute gültigen Quartierplan genehmigt. Bei der vorliegenden Quartierplanänderung handelt es sich um eine geringfügige Aenderung im Sinne von Art. 51 Abs. 3 EG zum RPG, welche ohne Auflage, jedoch mit Zustimmung der direkt betroffenen Grundeigentümer und der Mehrheit der Eigentümer der angrenzenden Grundstücke vorgenommen werden kann. Diese Zustimmung liegt vor. Gegenüber dem genehmigten Quartierplan vom 16. November 1982 wurde die projektierte Strassenbreite auf 4.20 m reduziert. Dies wurde durch die Revision des Strassen­ reglementes vom 7. Dezember 1983, welches neu eine redu­ zierte Mindestbreite für Erschliessungsstrassen von 4.20 m vorsieht, ermöglicht. Dementsprechend wurden die Bau­ linien im nordwestlichen Teil dem neuen Projekt ange­ passt. Der Wendeplatz wird neu bei der Einfahrt der Tiefgarage in der Mitte der Erschliessungsstrasse angeordnet und durch neue Baulinien gesichert. Auf den südlichen Wendeplatz wird verzichtet, die Bauli­ nie jedoch aus Gründen des Waldabstandes beibehalten. Gestützt auf Art. 6 Abs. 1, Art. 50 Abs. 3 und Art. 51 Abs. 3 EG zum RPG (bGS 721.1) sowie Art. 3 des Gesetzes über die Verwaltungsgebühren (bGS 233.2) beantragt die Baudirektion:

-21. Die vorliegende Quartierplanänderung vorn 11. März 1986 sei zu genehmigen. 2. Für die Genehmigung sei eine Gebühr von Fr. 200.-- zu erheben. Beschluss:

Zustimmung zu den Anträgen der Baudirektion.

Amtsblatt (Ziffer 1).

Auszug an

Landarnrnannarnt Baudirektor Sekretariat der Baudirektion (2 Expl.) * Kantonales Planungsamt (2 Expl.) * Gemeinderat Herisau (2 Expl.) ** *Beilage: - Teiländerung Quartierplan Moos mit Genehmigungsvermerk

Ganzen Text zeigen

**Beilage: - 2 Expl. Teiländerung Quartierplan Moos mit Genehmigungsvermerk - Rechnung

Auffrag Der Rafschreiher:

Versandt am

1 6. OKT. 1986