Quartierplan Schmidhausen
Plan d'utilisaziun · Herisau
Document
- Gener
- Plan d'utilisaziun
- Vischnanca
- Herisau
- Chantun
- Appenzell Ausserrhoden
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- Regierungsrat
- Decidì
- 07-11-1978
- En vigur dapi
- 07-11-1978
Karte
Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Herisau mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen
Datotecas
CH73_02_GE_Quartierplan Schmidhausen.pdfIn neuem Tab öffnen
Text
7. November 1978
N.
Gemeinde Herisau; Genehmigung des Quartierplans Schmielhausen
c
Dem Bericht der Baudirektion vom 2. November 1978 ist zu entnehmen: Mit Schreiben vom 18. Oktober 1978 ersucht der Gemeinderat von Herisau wn die Genehmigung des Quartierplans Schmidhausen. Gemäss Bebauungsplan vom 12. August 1975 liegt das Quartierplangebiet in der Wohnzone für Ein- und Zweifamilienhäuser. Im südlichen Teil überragt die Qll.artierplanbegrenzung infolge Anpassung an die Erschliessung und die Parzellengrenzen die Bauzonenabgrenzung um ca. 250 m2. Der Quartierplan ist aufgrwld einer l\~odellstudie entstanden und hält deren Resultat fest. Die Unterlagen wurden frühzeitig dem kantonalen Planungsamt zur Vorprüfung unterbreitet. Gemäss Art. 10 Abs. 2 BauR ist der Gemeinderat für den Erlass von Quartierplänen zuständig. Die gemeinderätliche Genehmigung erfolgte am 5. September 1978, die öffentliche Auflage ·vom 12. Se.ptember bis 11. Oktober 1978. Innerhalb dieser Frist sind zwei Einsprachen eingegangen, die bei der Einigungsverhandlung vorbehaltlos zurückge zoge n -vwrden sind . Damit ist · das kommunale Genehmigungsverfahren abgeschlossen. Der Quartierplan ist vom Planungsamt geprüft worden. Massgebend für die kantonale .Beurteilung ist vor allem Art. 110 des EG zum ZGB, welcher die Ziele umschreibt, die bei der Aufstellung räumlicher Planungen zu verfolgen sind . Im wesentlichen regelt der Quartierplan die Erschliessung (Stras sen und Fusswege) sowie die Gestaltung der Häuser und damit die Schonung des Landschaftsbildes. Der Plan lmd die Sonderbauvorschriften halten der Zweck- und Rechtmässigkeitsprüfung stand. Die Grundlagen sind aufeinander abgestimmt und in Uebereinstimmung mit dem EG zum ZGB. Bei der Bearbeitung des Planes ist die Frage geprüft worden, ob die Sonderbauvorschriften nicht zu detailliert ausgefallen sind. Diese zum Teil "\vei treichend en Vorschriften sind zu einem grossen Teil auf Vlunsch des Grundeigentümers in den Quartierplan aufgenommen \vorden. Weitere von ihm ge-v;ünschte Vorschriften \varen nicht mehr im öffentlichen Interesse begründbar w1d sind deshalb nicht in den Quartierplan a ufgenommen worden . Diese sollen dem Vernehrr:en nach später beim Verkauf der Parzellen privatrechtlich zur Auflage gemacht werden.
- 2 -
Nicht alle in der Gemeinde Herisau ähnlich exponierten Gebiete sind mit gleich strengen Vorschriften belegt worden. Da sie vom Gemeinderat akzeptiert sind und nicht gegen das EG zum ZGB verstossen, können sie genehmigt werden. Für die Ueberbauung des über den Bebauungsplan hinausreichenden Teils des Quartierplanes ist eine Bebauungsplanänderung erforderlich. Gestützt auf Art. 111 Abs. 3 und Art. 124 Abs. 3 EG zum ZGB beantragt die Baudirektion: Der Quartierplan Scrunidhausen der Gemeinde Herisau sei zu genehmigen.
Beschluss: Zustimmung zum Antrag der Baudirektion. Amtsblatt.
Ganzen Text zeigen
Auszug an
Landammannamt Baudirektion Kant. Planungsamt (2 Expl.); Beilage: 1 Plansatz (Quartierplan mit Gcnehmigungsvermerk) Kant. Bauver1val tung ( 4 Expl. ) ; Beilage: 1 Plansatz (Quartierplan mit Genehmigungsvermerk) Gemeinderat Herisau (2 Expl.); Beilage: 2 Plansätze (Quartierpläne mit Genehmigungsvermerk) Im A u{h·r:v·
c
r,
.
~1 oes "'egH:;Tur.gst·efes
D0r/{alschrBiber: