Quartierplan Werdbüchel

Plan d'utilisaziun · Heiden

Document

Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Heiden
Chantun
Appenzell Ausserrhoden
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Regierungsrat
Decidì
07-12-1993
En vigur dapi
07-12-1993

Karte

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Datotecas

CH73_16_GE_Quartierplan Werdbüchel.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

tilillltil Protokoll des Regierungsrates

Kanton Appenzell A.Rh.

L'. Dezember r-eeffagggAngen: 7

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anll& prs!. Gemeinde Heiden: Quartierplan lferdbüchel; Genehmigung Dem Bericht der Baudirektion vom l-0. November l-993 ist

entnehmen:

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Mit Protokollauszug vom L2. Oktober 1-993 ersucht der Gemeinderat Heiden um Genehrnigung des Quartierplanes Werdbüchel. Sach1age

Ganzen Text zeigen

L. Der Quartierplan Vüerdbüchel regelt die Erschliessung und besondere Bauweise des fraglichen Gebietes in der Wohnzone VtE rnit Sonderbauvorschriften (Art. 43 EG zum RPG) .

2

Die Sonderbauvorschriften sind sehr generell gehalten. Die bindenden Aussagen beschränken sich im wesentlichen auf die Regelung der Firstrichtungen und Dachneigungen. Innerhalb dieser Sonderbauvorschriften bleibt ein relativ grosser Gestaltungsspielraum erhalten.

FormelIes 1-. Über den Quartierplan wurde das Vorprüfungsverfahren gernäss Art. 43 EG zum RPG durchgeführt. Die berührten kantonalen Verwaltungsstellen wurden rniteinbezogen. Im Vorprüfungsbericht der Baudirektion vom 1-2. Januar L989 wurde dem Quartierplan die grundsätzliche Zweckmässigkeit zuerkannt.

2. Die öffentliche Auflage gemäss Art. 48 EG zum RPG erfolgte vom 28. März bis 27 . April l-989. Es ging eine Einsprache ein, die sich gegen die Lage der neuen Erschliessungsstrasse wehrte. Der ablehnende Einspracheentscheid wurde in der Folge an den Regierungsrat weitergezogen, welcher den Rekurs mit nntscheid vom 24. August L993 abwies.

2

3. Der Quartierplan Vterdbüchel wurde durch den Gemeinderat Heiden am L2. Oktober L993 erlassen. Das kommunale Erlassverfahren ist damit abgeschlossen. FormeII steht der Genehmigung des Quartierplanes Werdbüchel nichts mehr im ltege. Materielles Der Gestaltungsplan erfüIlt die Anforderungen gemäs s Art. 43 EG zum RPG. Materiell steht der Plangenehmigung durch den Regierungisrat nichts entgegen. Antrag

Die Baudirektion stellt, gestützt auf Art. 6 Abs. L und Art. 50 Abs. 3 EG zum RPG, folgenden Antrag: L. Der Quartierplan V{erdbüchel sei zu genehmigen. 2. Für die Genehrnigung sei auf die Erhebung einer Gebühr zu verzichten.

Beschluss: Zustimrnung zum Antrag der Baudirektion. Arntsblatt (Ziffer

Auszug an

L) .

Baudirektion

Sekretariat der Baudirektion Zentralstelle für Baugesuche *

Kantonales Planungsamt * Gemeinderat Heiden *

Beilage: L ExpI. des Quartierplanes mit eenehmigungsvermerk

Versandt am

10. SEZ. 1gg3

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