Überbauungsplan Hotel Heiden

Plan d'utilisaziun · Heiden

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Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Heiden
Chantun
Appenzell Ausserrhoden
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Departement
Decidì
20-11-2023
En vigur dapi
20-11-2023

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Datotecas

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Text

CH73_16_GE_Überbauungsplan_Hotel_Heiden.pdf

i R~ Appenzell Ausserrhoden

Departement Bau und Volkswirtschaft

Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. +41 71 353 65 51 Fax +41 71 353 68 33 [email protected] www.ar.ch

Dölf Blasotto

Herisau,20. November2023

Regierungsrat Tel. +41 71 353 68 90 [email protected]

Gemeinde Heiden; Überbauungsplan Hotel Heiden; Genehmigung

A.

Ganzen Text zeigen

Ausgangslage

1.

Mit Schreiben vom 1. November 2023 ersucht die Gemeinde Heiden um die Genehmigung des Überbau-

ungsplans Hotel Heiden durch das Departement Bau und Volkswirtschaft. Der Überbauungsplan Hotel Heiden ersetzt den am 9. Februar 1993 genehmigten und am 24. September 2002 ergänzten Gestaltungsplan Kurhotel. 2. Der Überbauungsplan Hotel Heiden betrifft die Grundstücke Nrn. 50 und 52 (Fläche innerhalb Bauzone) und teilweise das Grundstück Nr. 1340. Die Grundstücke Nrn. 50 und 52 (Bereich Überbauungsplan) sind der Kurzone zugewiesen. Das Grundstück Nr. 1340 liegt in der Grünzone mit dem Zweck zur Erholung (GRiE). 3. Der Überbauungsplan Hotel Heiden schafft die planerische Grundlage für die umfassende Sanierung und Eiweiterung (Restaurations- und Wellnessbereich) des Hotels Heiden. Der Überbauungsplan Hotel Heiden ermöglicht zudem im Sinne einer nachhaltigen Energienutzung die Realisation einer Photovoltaikanlage. 4. Das Amt für Raum und Wald hat den Entwurf des Überbauungsplans vorgeprüft. Mit Bericht vom 20. April 2023 wurde der Überbauungsplan Hotel Heiden vorbehältlich notwendiger Anpassungen als genehmigungsfähig beurteilt. 5. Der Überbauungsplan Hotel Heiden wurde vom 21. November 2022 bis zum 20. Dezember 2022 zur Mitwirkung bekannt gemacht. Im Rahmen der Mitwirkung wurden zwei schriftliche Eingaben eingereicht. Die Eingaben konnten im weiteren Planungsprozess im Überbauungsplan Hotel Heiden berücksichtigt werden. 6. Der Überbauungsplan Hotel Heiden lag vom 25. Mai 2023 bis zum 26. Juni 2023 öffentlich auf. Während der Auflagefrist gingen keine Einsprachen gegen den Überbauungsplan Hotel Heiden ein. 7. Der Gemeinderat Helden erliess den Überbauungsplan Hotel Helden am 15. August 2023 und unterstellte den Beschluss dem fakultativen Referendum . Während der Frist vom 11. September 2023 bis zum 10. Oktober 2023 wurde das fakultative Referendum nicht ergriffen.

Seile 1/4

~ R] Appenzell Ausserrhoden

B.

Erwägungen

1.

Formelles

a)

Gemäss Art. 49 Abs. 2 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (Baugesetz; BauG; bGS

721.1) sind Sondernutzungspläne dem Departement Bau und Volkswirtschaft zur Genehmigung zu unterbreiten . Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Plan den gesetzlichen Vorschriften und der übergeordneten Planung entspricht und nicht als unzweckmässig erscheint. b}

Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 45 ff. BauG sind erfüllt.

2.

Übergeordnete Planung und weitere Planungsinstrumente

a)

Agglomerationsprogramm St. Gallen - Bodensee

Die Gemeinde Heiden ist Teil des Agglomerationsprogramms St. Gallen-Bodensee. Im Agglomerationsprogramm St.Gallen-Bodensee werden verschiedene Massnahmen (u.a. Siedlungsdichte, Gestaltung des Siedlungsübergangs zur offenen Landschaft, Anpassung an den Klimawandel , Mobilitätsmanagement) im Einflussbereich des Überbauungsplans Hotel Heiden formuliert. Die optimale Einbettung in die Landschaft und die künftige Funktion des Grünraums werden mit konkreten Vorgaben in den Sonderbauvorschriften des Überbauungsplans Hotel Heiden sichergestellt. Die Anzahl der Abstellplätze wird auf das betrieblich notwendige Mass beschränkt. Veloabstellplätze werden in genügender Anzahl vorgeschrieben. Der Überbauungsplan Hotel Heiden ist mit den Vorgaben aus dem Agglomerationsprogramm St.Gallen-Bodensee vereinbar.

b)

Kantonaler Richtplan

Der kantonale Richtplan bezeichnet die Gemeinde Heiden als grössere Gemeinde mit Zentrumsfunktion. Die Gemeinde Heiden hat demnach ein ausgewogenes Angebot an Arbeitsplätzen und Gütern des täglichen Bedarfs auszuweisen und bildet einen Stützpunkt mit regionalen Einrichtungen. Der kantonale Richtplan führt in Kapitel S.1 .5 aus, dass Kurzonen grundsätzlich für die Überbauung vorgesehen sind und der optimalen Entwicklung des Kantons und der Gemeinden dienen sollen. Im direkten Umfeld des Hotels Heiden legt der kantonale Richtplan Aussichtspunkte und -lagen fest. Mit dem Überbauungsplan Hotel Heiden wird die bestehende Kurzone intensiver ausgenutzt. Mit der geplanten Modernisierung des Hotels Heiden wird das touristische Angebot aufgewertet. Der Überbauungsplan Hotel Heiden berücksichtigt die Richtplanvorgaben.

c)

Gemeinderichtplan

Der mit Regierungsratsbeschluss vom 26. September 2023 genehmigte Gemeinderichtplan der Gemeinde Heiden weist das Hotel Heiden einem Erhaltungs- und Aufwertungsgebiet zu . Das Hotel Heiden ist auch dem Perimeter Zentrumsentwicklung zugewiesen. Zentrumsentwicklungen sind seitens Verwaltung und Behörden aktiv zu unterstützen, sofern sie sich mit dem Ortsbildschutz vereinbaren lassen. Der vorliegende Überbauungsplan Hotel Heiden ist mit den Vorgaben des Gemeinderichtplans der Gemeinde Heiden vereinbar.

Seile 214

iRl Appenzell Ausserrhoden 3.

Recht- und Zweckmässigkeit

a) Gemäss Art. 39 BauG regelt der Überbauungsplan die Überbauung eines Teilgebiets mit Sonderbauvorschriften. Die Sonderbauvorschriften präzisieren die in der jeweiligen Zone geltenden Vorschriften . Durch Sonderbauvorschriften können u.a. die Bauweise (offen, geschlossen), die Anordnung und Gliederung der Bauten, die Grösse und Abstände der Bauten, die Firstrichtung und Dachform, die Materialwahl und Fassadengestaltung, Anordnung, Gestaltung und Bepflanzung der Freiräume und die Nutzungsintensität definiert werden . Der Überbauungsplan Hotel Heiden berücksichtigt den Regelungsbereich von Art. 39 BauG. b) Gemäss Art. 41 Abs . 1 BauG dürfen die Sonderbauvorschriften (SBV) dem Zweck der jeweiligen Zone nicht widersprechen . Zudem darf mittels Überbauungsplan bei der Geschosszahl höchstens um ein Vollgeschoss und bei der Intensität der Nutzung höchstens um 10 % abgewichen werden . c)

Gemäss Art. 17 des Baureglements der Gemeinde Heiden (BauR) ist für die Kurzone keine Ausnülzungs-

ziffer definiert. Es sind drei Vollgeschosse und drei talseitig sichtbare Geschosse zulässig . Das heutige Bauvolumen des Hotels Heiden weist abweichend zur Regelbauweise vier Vollgeschosse und fünf talseitig sichtbare Geschosse auf. Die Abweichung entspricht dem genehmigten Gestaltungsplan Kurhotel. Mit dem vorliegenden Überbauungsplan Hotel Heiden werden in Bezug auf die bestehenden Bauvolumen keine zusätzlichen Abweichungen ermöglicht. In Ergänzung zum Gestaltungsplan Kurhotel werden mit dem vorliegenden Überbauungsplan Hotel Heiden die Baufelder C, D und E neu definiert. Für die Baufelder C, D und E samt den Sonderbauvorschriften werden keine gegenüber die Regelbauweise hinausgehenden Abweichungen gewährt. d) Gemäss Art. 25 BauG Abs . 1 sind in Kurzonen nur Bauten und Anlagen zulässig, die dem Kurbetrieb und der Erholung dienen. Das Baureglement kann weitere Bauten wie Wohnbauten, Hotels, Ferienwohnungen, Ladengeschäfte, Kliniken usw. zulassen (Abs. 2). Gemäss Art. 19 Abs. 1 BauR sind Hotels in der Kurzone zonenkonform. Der Überbauungsplan Hotel Heiden schafft die planerische Grundlage für die umfassende Sanierung und Erweiterung des Hotels Heiden. Die Grünzone GRiE dient gemäss Art. 28 Abs. 1 BauG der Erhaltung und Schaffung von Erholungsanlagen. Kleinbauten und Anlagen wie u.a. Gartenhäuser, Schrebergärten sind zulässig, soweit sie dem festgelegten Zweck der Zone nicht entgegenstehen (Abs. 3). Der in der GRiE liegende Bereich des Überbauungsplans Hotel Heiden ist als Grünbereich festgelegt. Gemäss Art. 18 Abs . 3 SBV sind untergeordnete, dem Zweck der Erholung dienende Bauten und Anlagen und Versickerungs- und Retentionsanlagen zulässig. Die mit dem Überbauungsplan Hotel Heiden geplante Nutzung entspricht dem jeweiligen Zonenzweck. Die Beurteilung der Zonenkonformität im Rahmen des Baugesuchsverfahrens obliegt der zuständigen Gemeindebehörde. e) Der Überbauungsplan Hotel Heiden erweist sich als recht- und zweckmässig. Die Genehmigung für den Überbauungsplan Hotel Heiden kann erteilt werden.

C.

Beschluss

1.

Der Überbauungsplan Hotel Heiden wird genehmigt.

2.

Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 2'000.00 erhoben.

Seite 314

j ) Appenzell Ausserr hoden

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Heiden (3 Exemplare mit Genehmigungsvermerk) achführungsplaner ERR Raumplaner AG (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Abteilung Raumentwicklung (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Baukoordinationsdienst (Axioma) Betriebliches Rechnungswesen Amtsblatt

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat (Regierungsrat, Regierungsgebäude, 9102 Herisau) schriftlich Rekurs erhoben werden . Der Rekurs hat einen Antrag sowie eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 30 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege [VRPG ; bGS 143.1 )).

Versandt am:

20. Nov. 2023

6,o.2e,~ 5000.2021-1302

Seite 414

Vorschriften

HEIDEN

21 . April 2023

Projekt Nr. 012.1.053.00

Überbauungsplan Hotel Heiden Sonderbauvorschriften

Öffentliche Planauflage: 25. Mai 2023 - 26. Juni 2023 Vom Gemeinderat erlassen am: 15. August 2023 Der Gemeindepräsident

7

,.._

r

Dem fakultativen Referendum unterstellt: 1

Vom Departement Bau und Volkswirtschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden genehmigt am: Dölf Biasotto, Regierungsrat

ERR Raumplaner AG

----------

Teufener Strasse 19 1 9001 St.Gall en I T +41 (0)7 1 227 62 62 1 ,[email protected] I www err eh

e

2 0. NOV. 2023

H

Heiden I Überbauungsplan Hotel Heiden I Sonderbauvorschriften

A.

Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Geltungsbereich

Seite 1

Die Sonderbauvorschriften gelten für das im Überbauungsplan Hotel Heiden umgrenzte Gebiet. Sofern nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden , gelten die Vorschriften des rechtskräftigen Baureglements der Gemeinde Heiden und das übergeordnete Recht.

2

Art. 2 Verbindlichkeit

Der Überbauungsplan Hotel Heiden besteht aus dem Überbauungsplan 1:500, den Sonderbauvorschriften (SBV) sowie den Beilagen: Planungsbericht, dat. 21 . April 2023 Projektdokumentation, dat. 24. März 2023 2

Alle in der Legende des Überbauungsplans als Festlegung bezeichneten Planelemente sowie die Sonderbauvorschriften sind verbindlich . Die Hinweise gemäss Legende des Überbauungsplans sowie der Planungsbericht dienen der Erläuterung. 3

Die Projektdokumentation ist wegleitend. Die Beilagepläne dienen insbesondere im Baubewilligungsverfahren als Beurteilungsgrundlage.

Art. 3 Zweck

Der Überbauungsplan bezweckt: die Berücksichtigung und den Erhalt der bestehenden Bausubstanz, die zeitgenössische Erweiterung des Hotels, ein ortsbaulich qualitätsvoller, wirtschaftlicher und nachhaltiger Ausbau des Betriebes sowie dessen zweckmässige Parkierung und Erschliessung mit aussenräumlich hochwertiger Umgebungs- und Freiraumgestaltung.

e •

r

Heiden I Überbauungsplan Hotel Heiden I Sonderbauvorschriften

B.

Erschliessungsbestimmungen

Art. 4 Verkehrserschliessung

Seite2

Die Erschliessung des Plangebietes hat ausschliesslich über die im Plan bezeichneten Erschliessungsbereiche zu erfolgen. Die notwendigen Fahr- und Wendemanöver müssen ermöglicht werden. 2

Der Erschliessungsbereich ist als Mischverkehrsfläche zu gestalten und darf befestigt ausgeführt werden . Nicht für den Erschliessungszweck benötigte Flächen sind dem Grünbereich gemäss Art. 18 SBV zuzuweisen und entsprechend auszuführen.

Art. 5 Abstellplätze für Motorfahrzeuge

1

An den im Plan bezeichneten Stellen sind maximal 11 oberirdische Abstellplätze für Motorfahrzeuge von Beschäftigten und Besuchenden zu erstellen. Davon ist mindestens ein Abstellplatz für Elektrofahrzeuge auszugestalten und entsprechend auszustatten . Oberirdische Abstellplätze sind , wo zweckmässig, mit einem versickerungsfähigen Belag auszugestalten oder über die Schulter zu entwässern.

2

Mindestens ein Abstellplatz ist behindertengerecht auszugestalten und entsprechend zu markieren .

3

e

fr

Heiden I Überbauungsplan Hotel Heiden I Sonderbauvorschriften

C.

Überbauungsbestimmungen

Art. 6 Grundsatz

Seite 3

Bauten sind, sofern im Folgenden nicht anderweitig geregelt, nur in den im Überbauungsplan festgelegten Baubereichen zulässig.

Art. 7 Baubereiche A bis E

1

Die Baubereiche A bis C dienen der Erstellung und dem Betrieb der Hauptbauten des Hotels Heiden. 2

Der Baubereich D dient der Erstellung eines überdachten Aussenpools.

3

Der Baubereich E dient der Erstellung einer Pergola mit Liegeplattform.

4

Die Baubereiche A bis E legen die Lage und die maximal zulässige Ausdehnung der Bauten fest. Grenz- und Gebäudeabstände sowie Gebäudelängen kommen nicht zur Anwendung.

5

Abweichend von der Regelbauweise gelten in den Baubereichen A bis E:

!B

ic

2

2

i

D

----------------;---Max. Anzahl Vollgeschosse i2 !2 --+--·············•····································--· Max. Anzahl talseitig sichtbare Geschosse

E

···························································· ···---················· ·············· ..···················••·••······ ·················· •···························+····················

Max. Gebäude- / Firsthöhe in

mü. M.

j 819.60

i

813.30

812.50

808.65

808.25

················································------~···················································································· ······························

Art. 8 Baubereich Vordach

Der Baubereich Vordach legt die Lage möglicher Vordächer fest. Andere Haupt-, An- oder Nebenbauten sind in dem bezeichneten Bereich nicht erlaubt. 2

Weitere ausserhalb des Baubereichs Vordach liegenden Vordächer sind ausschliesslich über Gebäudezugängen zulässig .

Art. 9 Baubereich Nottreppe

Der Baubereich Nottreppe dient der Erstellung einer Nottreppe zur Sicherstellung der Fluchtwege.

Heiden I Überbauungsplan Hotel Heiden I Sonderbauvorschriften

Art. 10 Seite4

Baubereich Dachaufbauten Der Baubereich Dachaufbauten legt die Lage möglicher Dachaufbauten fest. Im Baubereich Dachaufbauten sind nur für die Erschliessung notwendige oder technisch bedingte Bauten und Anlagen zulässig.

Art. 11 Baubereich Nutzung Aussenraum

Im Baubereich Nutzung Aussenraum sind direkt dem Hotel- bzw. Gastwirtschaftsbetrieb dienende bauliche Anlagen gestattet. Zudem ist für die Realisierung eines Raucherbereichs eine zweiseitig offene, überdachte Kleinbaute mit einer Grundfläche von höchstens 12.0 m2 und einer Gesamthöhe von höchstens 3.0 m gestattet. Die Erstellung von zusätzlichen oberirdischen Abstellplätzen für Motorfahrzeuge ist in diesem Bereich nicht zulässig .

Art. 12 Baubereich Velounterstand

Der Baubereich Velounterstand dient der Erstellung eines Velounterstands. Der Baubereich legt die Lage und die maximal zulässige Ausdehnung dieser Nebenbaute fest. Grenz- und Gebäudeabstände sowie Gebäudelänge kommen nicht zur Anwendung. 2

Die Veloabstellplätze sind ausreichend zu dimensionieren. Die definitive Anzahl der erforderlichen Abstellplätze ist im Baubewilligungsverfahren festzulegen .

12 weitere Artikel

Art. 13 Unterirdische Bauten

Unterirdische Bauten sind im gesamten Plangebiet zulässig . Die gemäss Art. 17 BauV geltenden Grenzabstände sind einzuhalten.

e

fr

Heiden I Überbauungsplan Hotel Heiden I Sonderbauvorschriflen

D.

Gestaltungsbestimmungen

Art. 14 Gestaltung der Bauten und Anlagen

Seite 5

Bauten und Anlagen sind gesamthaft und innerhalb des Plangebietes architektonisch aufeinander abgestimmt zu gestalten und haben sich für eine ästhetische Gesamtwirkung vorzüglich in ihre bauliche und landschaftliche Umgebung einzufügen. Sie sind insbesondere bezüglich Massstab, Dach- und Fassadengestaltung sowie Materialisierung, Farbgebung und Umgebungsgestaltung aufeinander abzustimmen.

Art. 15 Fassadengestaltung

Die Fassadengestaltung hat sich gut in das Ortsbild einzufügen. Die durch horizontale und vertikale Bänder strukturierte und grosszügig befensterte Ortbetonfassade der Hauptbaute Aist zu erhalten. Allfällige Fassadenänderungen / -ergänzungen (z. B. Absturzsicherungen etc.) sind im Detail derart auszubilden, dass die bestehenden klaren Fassadenstrukturierungen gewahrt bleiben.

2

3

Die Fassadenausbildung des Baubereichs C hat sich gut in den Fassadenausdruck der Nordfassade der Hauptbaute A einzugliedern und ist mit vertikalen Bändern zu strukturieren.

4

Die Fassadenausbildung der Baubereiche B und D kann sich durch eine eigenständige Gestaltung klar vom Hauptgebäude absetzen. 5

Die Baute im Baubereich E ist allseitig offen und filigran auszugestalten.

Die Baubehörde ist befugt, bezüglich Material- und Farbwahl Bemusterungen zu verlangen sowie weitere besondere Gestaltungsauflagen zu erlassen.

6

Art. 16 Dachgestaltung

1

Sämtlich Bauten sind mit einem Flachdach auszugestalten.

2

Mindestens 70 % der gesamten Dachfläche der Hauptbaute A ist mit Photovoltaikanlagen auszurüsten. Auf den Dachflächen der Baubereiche B und C sind Photovoltaikanlagen zulässig . Die übrigen, nicht begehbaren Dachflächen sämtlicher Hauptbauten sind ökologisch wirksam zu begrünen und als Retentionsfläche zu benutzen. Es gelten die Anforderungen der SIA-Norm 312 (ausgearbeitet im Jahr 2013).

Ausserhalb der Baubereiche Dachaufbauten sind nur technisch notwendige Dachaufbauten und Photovoltaikanlagen zulässig. Diese dürfen die festgelegte Gebäudehöhe um max. 0.5 m überragen (Kamine 2.0 m) und sind um die Mehrhöhe vom Dachrand zurückzuversetzen .

3

C •

r

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E.

Umgebungsgestaltung

Art. 17 Terrain- und Umgebungsgestaltung

Mit dem bestehenden Terrain ist schonend umzugehen. Notwendige Aufschüttungen und Abtragungen haben sich dem natürlichen Terrainverlauf anzupassen und sind entsprechend zu gestalten. Ungesicherte Böschungen dürfen nicht steiler als im Verhältnis 2:3 angelegt werden . Auf Stützmauern ist nach Möglichkeit zu verzichten . 2

An die Umgebungsgestaltung sind entsprechend dem halböffentlichen Charakter des Bauvorhabens hohe Anforderungen zu stellen. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist ein Umgebungsgestaltungsplan einzureichen, der detaillierte Aussagen über die Übergänge der Bauten an das bestehende und gestaltete Terrain sowie detaillierte Aussagen über die Ausgestaltung und Bepflanzung der Umgebung macht.

Art. 18 Grünbereich

1

Die im Plan bezeichneten Grünbereiche sind als Grünfläche zu sichern und in ihrer Ausdehnung bestmöglich zu erhalten. Terrainanpassungen und Stützmauern für die Erschliessung und die Bauten und Anlagen gemäss nachfolgendem Absatz sind zulässig. Der Grünbereich ist unter Berücksichtigung des angrenzenden Kurparks und des Siedlungsrandes im Norden hochwertig auszugestalten.

2

Bei sorgfältiger Gestaltung und guter Einpassung ins Terrain sind in Ergänzung zu Absatz 1 nachfolgende Bauten und Anlagen gestattet:

3

• • •

Art. 19

Nebenbaute gemäss Baureglement; Fusswege und Treppen; Kräutergärten; Sitzgelegenheiten; Sonnen- bzw. Liegedecks (max. Grösse: 16.0 m x 7.0 m); Versickerungs- und Retentionsanlagen .

Freihaltebereich Der Freihaltebereich ist von Bauten und Anlagen freizuhalten.

Sei te6

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F.

Allgemeines/ Verschiedenes

Art. 20 Energie

Sämtliche Neubauten innerhalb der Baubereiche sind in nachhaltiger Bauweise zu erstellen. Massgebend sind die aktuellen Standards des Energiegesetzes. 1

Art. 21 Lichtemissionen

1

Die übermässige Beleuchtung des Aussenraums ist untersagt. Verwendete Leuchten sind zum Boden hin zu richten. Die Beleuchtung ist bedarfsgerecht zeitlich zu begrenzen. Dem Schutz vor Lichtimmissionen auf der Nordseite des Hotels ist besonders Rechnung zu tragen, sowohl in Bezug auf die Beleuchtung der Grünflächen wie auch auf die Fernwirkung von Norden her. Beleuchtungsanlagen wie Skybeamer oder starke Objektbestrahlungen sind nicht zulässig. Reflektierende, blendende, blinkende, durch wechselnde Lichteffekte wirkende, bewegte und projizierte Reklamen sind unzulässig.

2

3

Mit dem Baugesuch ist ein Beleuchtungskonzept unter Berücksichtigung der Empfehlungen zur Vermeidung von Lichtemissionen (BAFU, 2021) einzureichen. Darin sind Massnahmen zur Minimierung der Lichtemissionen wie auch ein differenziertes Zeitmanagement der Beleuchtung aufzuzeigen.

Art. 22 Entwässerung

1

Sofern es der Untergrund zulässt, ist die örtliche Versickerung von anfallendem Meteorwasser (Platz- und Dachwasser) vorzusehen. Andernfalls sind geeignete Retentionsmassnahmen zu realisieren . Umgebungsflächen mit wasserundurchlässigen Materialien sind minimal zu halten. 2

Zusammen mit dem Baugesuch ist ein detailliertes Entwässerungskonzept einzureichen, das die vorgesehenen Versickerungs- und Retentionsmassnahmen sowie die geplante Entwässerung enthält.

Seite 7

Heiden I Überbauungsplan Hotel Heiden I Sonderbauvorschriften

G.

Schlussbestimmungen

Art. 23 Aufhebung bestehender Sondernutzungsplan

Mit dem Erlass des vorliegenden Überbauungsplans wird der bestehende Gestaltungsplan Kurhotel vom 09. Februar 1993 mit Änderungen vom 24. September 2002 aufgehoben.

Art. 24 Inkraftsetzung

Der Überbauungsplan Hotel Heiden tritt nach Eintritt der Rechtskraft des Genehmigungsentscheids des Departements Bau und Volkswirtschaft in Kraft.

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