Quartierplan Dürrhalde West II, Parz. Nr. 828

Plan d'utilisaziun · Urnäsch

Document

Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Urnäsch
Chantun
Appenzell Ausserrhoden
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Regierungsrat
Decidì
29-06-1993
En vigur dapi
29-06-1993

Karte

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Datotecas

CH73_01_GE_Quartierplan Dürrhalde West II, Parz. Nr. 828.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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illilll illlltl Protokoll des Regierungsrates

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Kanton Appenzell A.Flh" 29. Juni l-993

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Gemeinäe llt'näsbh: Quartierpfan Parzelle Nr. 828, Dürrhalde Genehmigung

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West II;

Dem Bericht der Baud.irektion vom 4. nehr:len:

Juni l-993 ist zu ent-

Mit. Schreiben vom l-6, ApriJ- 1993 ersucht der Gemeinderat Urnäsch um clie Genehmigiung einer Ergänzung und Anderung des Quartierplanes Dürrhalde West II. SachverhaLt

l-. Mit. d.er Ausscheidung einer Bauzone über die Farzelle Nr. 828 wird. auch der gleichzeitige Erlass einer Ergänzung und Anderung des bestehenden Quartierplanes Oürihatde West II notwendig. Gemäss rechtsgül.tigem Quartierplan befindet sich die Parzelle Nr. 828 ausserhaib der Umgrenzung des Plangebietes. Es handelt sich um eine Restfläche zw-ischen zweL auf einem PIan zusammengefassten Quartierplangebieten.

2" Da im südlich"en Teil des bestehenden Quartierplangebieies eine ueberbauung geplant ist, bei welcherr'wie sich ' nachträglich herausstellte, aus topografischen Gründen die Ersleliung von Garagien erschwert ist, sollen diese auf der nestil-äche erstellt werden, Die vorl-iegrende Quartierplanergänzung und -änderung legt fest,,.dass in dem neug-eschafienen Baugebiet nur Bauten für die Garaerstellt werden dürfen. Für die unterhalb des ' gierung Äfi4t_:-cüen Zufahrts\{egi€s liegenden G::undstücke ha.ben die Garagen und Parkplätze j-nnerhalb dieses neugeschaffenen eaugäbietes zu llegen. 3. Der Gemeinderat hat beschlossen' d^en Quartierplan nach den Verfahren für geringfügige Änderungen zu eriassen. Er,hat deshalb das Einverständnis der betroffenen unct anstossenden Grundeigentümer eingeholt.

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Erwäcrunqen

Die Quartierplanergänzungr' und -änderung hält der Zwecl<mäss igkeitsprüfung stand. a Der Bericht zur Vorprüfung gemäss Art.'47 EG zum RPG erfolgte am l-6. März ]-992. Die berührten kantonalen Verwaltungsstellen Sind niteinbezog:en worden. Es waren keine Bemerkungen anzubringen. 3. Der Gemeinderat wählte das Verfahren für geringfügige ilnderungen gemäss Art. 5L Abs. 3 EG zum RPg. Danach können geringfügige Aenderungen ohne öffentliche AufIage unä Zonenpfäne auch ohne Abstimmung vorgenonmen weiden, rllenn die von ihnen betroffenen Grundeigentümer und die Mehrheit der Eigentümer der angrrenzenden Grundsducfe sich rnit ihnen "ittt"t=tanden eftctärt iraben. Die wurde den betroffenen und Planergänzung und -änderung angrenäenden- Grundeigentümern angezeigt. Sie haben ihr Eiiverständnis zum Teilzonenplan mit ihrer Unterschrift bestätigt. Grundeigentümer äus dem bestehenden Quartierplangebiet, welche nicht zur Unterschrift eingeladen wurden, sind von der Aenderung nicht betroffen. Praxisgemäss werden Anderungen als geringfügig angesehen, wänn die zlJ ändernde Fläche 2tooo m2 nicht überschreitet. Im vorliegenden Fa}I umfasst die F]äche ca. 350 m2. Gegen das gewantte Verfahren ist nichts einzuL

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wenden

4. Das kommunale Erlassverfahren ist damit abgeschlossen. Aus materieller wie aus formeller Sicht steht einer plangenehnigrung d.urch den Regierungsrat nichts entgegen-

Die Baridirektion stelIt, gestützt auf Art. 6 Abs- L und Art. 50 Abs. 3 des EG zum RPG (bGS 72L.L) folgenden Antrag: l-. Der Quartierplan (Ergänzung Parzelle Nr. 828 und Änderung), DürrhäIde West II sei zu genehmigen. 2. Für die Genehmigung sei eine Gebühr von Fr. 25O--.- zu erheben

Beschluss: Zustimmung zu den Anträgen der Baudirektion. Amtsblatt (Ziffer L).

Auszug an

Baudirektion SekretarLat Baudirektion ZSB *

I(anlonales Planungsamt * eernäinderät Urnäsöh *rr * Beilager 1, Expl. aes qdartierplanes mit I

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Beilage: J. ExpI. des euart,j-erplanes mit

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Gqnehmigungsvermerk; Rechnung

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Versandt am