Teilzonenplan Kellen, Parz. Nrn. 405, 406, 564

Plan d'utilisaziun · Reute

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Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Reute
Chantun
Appenzell Ausserrhoden
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Departement
Decidì
05-06-2007
En vigur dapi
05-06-2007

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CH73_20_GE_Teilzonenplan Kellen, Parz. Nrn. 405, 406, 564.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

� 1 Appenzell Ausserrhoden

Y.fJR

Departement Bau und Umwelt

Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. 071 353 65 51 Fax 071 353 68 33 [email protected] www.ar.ch

Jakob Brunnschweiler

Regierungsrat Bau- und Umweltdirektor

Herisau, 5. Juni 2007

Gemeinde Reute Teilzonenplan Kellen Parz. Nr. 405,406,407 und 564; Genehmigung

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A.

Ausgangslage

1. Mit Schreiben des Gemeinderates Reute vom 23. Mai 2007 wird um Genehmigung des oben genannten Planungsinstrumentes ersucht. 2. Der Teilzonenplan beinhaltet eine geringfügige Erweiterung der Wohn- und Gewerbezone WG 2. 3. Der zur Genehmigung eingereichte Teilzonenplan wurde dem Vorprüfungsverfahren unterzogen. 4. Für geringfügige Zonenplanänderungen entfällt die öffentliche Auflage, wenn die von der Planänderung direkt betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer und die Mehrheit der Eigentümerinnen und Eigentümer der angrenzenden Grundstücke sich damit einverstanden erklärt haben. Die entsprechenden Un­ terschriften liegen vor. 5. Der Teilzonenplan Kellen Parz. Nr. 405, 406, 407 und 564 wurde am 5. Dezember 2006 vom Gemeinderat erlassen.

B.

Erwägungen

1. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 45 ff. des Baugesetzes (bGS 721.1) sind erfüllt. 2. Mit vorliegender Teilzonenplanänderung wird ermöglicht, dass Bauvorhaben auf den unmittelbar an der Bauzone angrenzenden, bebauten Parzellen nach der Regelbauweise beurteilt werden können. Der Abbruch und Wiederaufbau der Liegenschaften Assek. Nr. 271/270 kann nach Inkrafttreten der Teilzonenplanänderung nach der Regelbauweise beurteilt werden.

Seite 1, 8D TZPLMohrenKellen Genehmiqunq.doc

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V.fJR

3. Die im Rahmen der Vorprüfung verlangten Anpassungen wurden vollumfänglich berücksichtigt. 4. Aufgrund der Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung kann der vorliegende Teilzonenplan genehmigt wer­ den.

C.

Beschluss

1.

Der Teilzonenplan Kellen Parz. Nr. 405, 406, 407 und 564 wird genehmigt.

2.

Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 400.00 erhoben.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Reute (restliche Exemplare mit Genehmigungsvermerk) Sekretariat Departement Bau und Umwelt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Kantonaler Baukoordinationsdienst (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Kantonales Planungsamt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Rechnungswesen

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat (Regie­ rungsrat, Regierungsgebäude, 9102 Herisau) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 30 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, VRPG; bGS 143.1). Mitteilung im Amtsblatt Versandt am:

0 8. JUNI 2007

Departement Bau und Umwelt

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Jakob Brunnschweiler, Regierungsrat

Seite 2, BD TZPLMohrenKellen GenehmiQunQ.doc