Teilzonenplan Hinterhasli Parz. Nr. 20

Plan d'utilisaziun · Wolfhalden

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Gener
Plan d'utilisaziun
Vischnanca
Wolfhalden
Chantun
Appenzell Ausserrhoden
Nivel
Vischnanca
Approvà da
Departement
Decidì
11-07-2007
En vigur dapi
11-07-2007

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Datotecas

CH73_17_GE_Teilzonenplan Hinterhasle Parz. Nr. 20.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

� 1 Appenzell Ausserrhoden

Y.fJR

Departement Bau und Umwelt

Kasernenstrasse 17A 9102 Herisau Tel. 071 353 65 51 Fax 071 353 68 33 [email protected] www.ar.ch

Jakob Brunnschweiler

Regierungsrat Bau- und Umweltdirektor

Herisau, 11. Juli 2007

Gemeinde Wolfhalden Teilzonenplan Hinterhasle Parz. Nr. 20; Genehmigung

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A.

Ausgangslage

1. Mit Schreiben des Gemeinderates Wolfhalden vom 4. Juli 2007 wird um Genehmigung des oben genannten Planungsinstrumentes ersucht. 2. Gemäss rechtskräftigem Zonenplan der Gemeinde Wolfhalden verläuft die bestehende Zonengrenze durch das Gebäude Assek. Nr. 318. Mit dem Teilzonenplan Hinterhasle Parz. Nr. 20 soll die Zonenabgrenzung in diesem Bereich bereinigt werden. 3. Das Planungsinstrument wurde dem Vorprüfungsverfahren unterzogen. 4. Der Gemeinderat hat das Planungsinstrument am 1. Juli 2007 erlassen. 5. An Stelle der öffentlichen Auflage wurden alle direkt betroffenen Anstösser unter Ansetzung einer Einspra­ chefrist von 30 Tagen angeschrieben. Vom Einspracherecht wurde nicht Gebrauch gemacht.

B.

Erwägungen

1. Die formellen Voraussetzungen für eine Plangenehmigung gemäss Art. 45 ff. des Baugesetzes (bGS 721.1) sind erfüllt. Formell steht der Plangenehmigung durch das Departement Bau und Umwelt damit nichts entge­ gen. 2. Mit der Umzonung wird das mehrheitlich innerhalb der Bauzone befindliche Gebäude Assek. Nr. 318 und dessen Umschwung gesamtheitlich der Bauzone zugeführt. Die von der Umzonung betroffene Fläche (Land­ wirtschaftszone L / Bauzone W2 mit überlagerter Ortsbildschutzzone) beträgt 201 m2.

Seite 1, BD Tzp HinterhasleParz20.doc

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3. Das der Ortsplanung der Gemeinde Wolfhalden zugrunde liegende Konzept wird mit vorgesehener Einzo­ nung nicht in Frage gestellt. 4. Aufgrund der Rechts- und Zweckmässigkeitsprüfung kann eine Genehmigung des vorliegenden Teilzonen­ plans Hinterhasle Parz. Nr. 20 erteilt werden.

C.

Beschluss

1.

Der Teilzonenplan Hinterhasle Parz. Nr. 20 wird genehmigt (Art. 52 Abs. 2 BauG).

2.

Für die Genehmigung wird eine Gebühr von Fr. 800.00 erhoben.

3.

Mitteilung an: Gemeinderat Wolfhalden (restliche Exemplare mit Genehmigungsvermerk) Sekretariat Departement Bau und Umwelt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Kantonaler Baukoordinationsdienst (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Kantonales Planungsamt (1 Exemplar mit Genehmigungsvermerk) Rechnungswesen

Rechtsmittel: Gegen diesen Entscheid kann innert 20 Tagen seit der Zustellung beim Regierungsrat (Regie­ rungsrat, Regierungsgebäude, 9102 Herisau) schriftlich Beschwerde erhoben werden. Die Beschwerde hat einen Antrag sowie eine kurze Begründung zu enthalten. Der angefochtene Entscheid ist beizulegen (Art. 30 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, VRPG; bGS 143.1). Mitteilung im Amtsblatt Versandt am:

1 2. JULI 2(l07

Departement Bau und Umwelt

Jakob Brunnschweiler, Regierungsrat

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