Münchenstein: Hauptstrasse

Lingias da construcziun · Basel-Landschaft

Document

Numer
2160
Gener
Lingias da construcziun
Sutgener
Lingias da construcziun
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Chantun
Autoritad
BUD GSK
Approvà da
LR
Decidì
10-09-1970
En vigur dapi
10-09-1970

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Basel-Landschaft mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

LRB 2160_1970.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.

ES RT SENT

Me 2160. vom 10

Die Kommile

ion stimmt der Vorlage zu, Kommissioneprä«

beantragt Eint en und stellt Test,

5 Verkehrs bereits abgesprochen ist«

Fr

Ohne » Imleitungsmöglichkeit müsste man sich fragen,

Ganzen Text zeigen

ob die Korrektion im heutigen Zeitpunkt vorgenommen werden kann, = Dia des Siegfried ist über diese Vorlage enttäuscht. Seines Krachtens hätte man schon lange an den Ausbau der Ixpressetrasse T 18 gehen müssen, das Projekt zumindest im Drinslichkeiltsprogramm vorverlegen müssen, Nach dem jetzigen Projekt bleibt der Plaschenhals bei der "Trotte", Binige Werke sollen sich auch geweigert haben, an einem negehbaren Leitungstunnel sich zu beteiligen. Alle ülese Iragen

soll werden, Die Vorlage ist desralb an

die Strassenbaukommlesion zurückzuweisen. =“

zeichnet die Vorlage als an und für sich akzeptabel. Die sozialdemokratische Praktion stimmt ihr zu, Es fragt sich nur, ob wir für die Umleitung die Pr. 190 000.-- auf uns nehmen müssen. Seines Erachtens werden wir diese Mehrkosten tragen müssen, denn es ist schliesslich besser, das zu tun, was heute möglich ist, als überhaupt nichts zu tun. =

M, Boss tritt namens der freisinnigen Fraktion für die Vorlage ein. Münchenstein und Arleshelm warten schon gut 10 Jahre auf die Korrektion dieses Teilstückes, Die Frage des Werkleitungskanals wurde nit Vertretern säntlicher Werke besprochen. Diejenigen Werke, die Kabelleitungen einzulegen haben, sind bereit, die Mehrkosten zu Übernehmen, Andere

das Üsswerk, waren

noch nicht möglich,

dicht bleibt, Die Werke

vition,. = H, Race!

wirft die Trage auf, ob die Korrektion nieht bang mit der T 18 betrachtet werden muss. Ist sie vielleicht notwendig für den Bau der T 187 - Des Ps stellt fest, dass eine solche Korrektion imney auch Nachteile mit sich bringt. Die Anlieger haben während der

Bauzeit grosse Unzukömnlichkeiten in Kauf zu nehmen, - R gierungsrat P, Manz bezeichnet das Projekt als dringlich, weil man heute ngehnicht sagen Kann, ob in den Jahren

1375 = 1978 eine Münchensteins über die PT 18 möglich sein wird, Der Landrat wird sich im Frühjahr über diese Frage unterhalten können und die Unterlagen bekommen, Die heuti- 8® Korrektion muss unter dem Gesichtspunkt der Verkehrssicherheit betrachtet werden, Betreffend die T 18 wird der Landrat termingemäss das Vorlagenpaket bekommen. = Kommig« sionspräsident K, Fluhbacher nimmt die Gemeinde München“ stein wegen der "Trotte"in Schutz, da es ihm begreiflich scheint, dass eine Gemeinde mit einer solchen Intwi.cklung die wenigen alten Häuser, die sie noch hat, erhalten möchte. Es gibt bei der "Trotte" keinen Engpass, aber eine Kur«-

ve mit einem Radius von über SO m = DMe.lePß. Siegfried ENTE EEE BUS stehen

zieht seinen Rückweisungsantrag zurlcke Mit grosser Mehrheit wird beschlossen:

1. Das abgeänderte Projekt betreffend Korrektion Ger Hauptstrasse in der (Gemeinde Münchenstein mit einen Kostenvoranschlag von Fr, 2 704 000.4“. wird genehmigt, 2, Der erforderliche Nachtragskredit von Fr. 1 304 000, = zugunsten des bereits bestehenden Objektkredi« tes Nr. 7200.56 mit Fr. 1 400 000s-= wird Ze nehmigt,

4.

Allfällige, nachgewiesene Lohn- und Materialpreisaufschläge über der Preisbasis 1. Januar 1970 werden genehnigt.

Der mit der Inventarnummer 184 versehene Bau-

und Strassenlinienplan wird genehmigt, und der mit der Inventarnummer 506 als ungültig erklärt.

Die Gemeinde Münchenstein hat gemäss $ 2 des Ge- ‚setzes vom 29, November 1951 betreffend Abänderung von $ 8 des Gesetzes über das Strassenwesen vom %0. November 1916, entsprechend einem Verkehrsinteresse von 15 % und einer finanziellen Leistungsfähigkeit von 55 %, einen Beitrag von 8,25 % von Fr. 2 450 000.-- = Fr. 202 125.-= zu leisten,

An die Kosten der beiden Personenunterführungen hat die Gemeinde Münchenstein einen Beitrag von 50 % von Fr. 254 000.-- = Fr. 127 000,.-- zu leisten.

Der genaue Beitrag wird aufgrund der definitiven Bauabrechnung berechnet,

Für die von der Projektänderung betroffenen Liegenschaftsbesitzer werden die Korrektionspläne urd die Bau- und Strassenlinienpläne gemäss $ 40 des Gesetzes über die Enteignung vom 19. Juni 1950 und $ 37 des Baugesetzes vom 15. Juni 1967 während 30 Tagen auf der Gemeindeverwaltung Münchenstein öffentlich aufgelegt.

Soweit für die Durchführung des Bauvorhabens in Rechte an Grund und Boden sowie in Miet- und Pachtverhältnisse eingegriffen werden muss, wird die Baudirektion ermächtigt, das Enteignungsverfahren nach kantonalem Recht durchzuführen,

Massgebend ist die dem Projekt beigelegte Grunderwerbstabelle,

Schluss der Vormittagssitzung 12.15 Uhr. Der Lanäschreibers r

r Bi je er Lil AARAU