8_G_1_ Gesamtüberbauung "Stägmatten"
Plan d'utilisaziun spezial · Biel-Benken
Document
- Numer
- 1517
- Gener
- Plan d'utilisaziun spezial
- Sutgener
- Plan da surbajegiada totala
- Vischnanca
- Biel-Benken
- Chantun
- Basel-Landschaft
- Nivel
- Vischnanca
- Autoritad
- Gemeindeverwaltung
- Approvà da
- RR
- Decidì
- 09-05-1967
- En vigur dapi
- 09-05-1967
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Text
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Tara
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft
rat von Benken der
Diese Veberbauung
z sent den dazuge
En warden solle
Der Rerierungsrat sieht in Rrwigung:
Bein vorliegenden Projekt handelt es sich um eine Aus“ nahmeliberbruung im Sinne von Normblatt 2 9/83 Ziffer 2 der Gemeinde-Bausränung, Es gilt daher einerseits zu prüfen, 08 die Verfahrensvorschriften und Kritorien, wie gie das erwähnte Normblatt und die Legende zum Zonenplen enthalten, erfüllt sind. Andererseits müssen aber auch dis Bestimmungen des kane tonalen Baurssetzss beachtet werden:
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ı. Vom kantonalen Recht her steht Ger Cezantüberbauumng
"Stäematten" nichts entgegen.
2. Dia Erüf
tung der kommunalen Baursrschriften hat folgendes srgeben:
ung der Veberbauung in bezug nuf dle Einhal«
a) Dia Zormellen Yoraussstzungen fir die Erteilung siner igung sind erfüllt, Der Gemeinderat von Benken
hat, wie bereits erwähnt, der Gesantüberbauung am 25. Juni 1965 zugestimat und mit den beteiligten Crundeisentünsrn eine vertragliche Vereinbarung getroffen (öffentliche Urkunde vom 20. Mira 1967). Ferner wurde das 30-tägige Auflageverfahren von 23, September bis 22. Oktober 1966 ordnungsgemäss durchgefükrt. Einsprachen sind keine eingegangen.
Ausnahnebewi Li
b} In naterisiler Hineicht ist zu bemerken, dans dis Ausnahnekriterien Tür Gesantüberbauungen einschalten sind. Den Abweichunpen von den ordentlichen Zonenvorschrifien, wie
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eilung einer Ausnahmebewiilis egs und des lazusehtrenien Vertra
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ı/fı 1. Gestützt auf die Zonenvorschriften der Gemeinde Beaken (Normblatt ZR 9/63 Ziffer 2) wird die
Gesamtüberbauung "Stägmatten" in Benken im Sinne
der Erwägungen genehnilgt.
2, Masnpebend sind dis von Regierungsrat unter den heutigen Beschlussdatum unterseichneten und nit T 1/0
versehenen Vertrareine und der Gesamtüberbauungsvertrag.
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Mitteilung an den Gemeinderat von Benken (2),
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en das Grunäbuchamt Binninren
’ an die kantonale Planungsstelle (3),
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en die Baudirektion (3).
Der Lanäschreiber:
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