8_G_1_ Gesamtüberbauung "Stägmatten"

Plan d'utilisaziun spezial · Biel-Benken

Document

Numer
1517
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da surbajegiada totala
Vischnanca
Biel-Benken
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
09-05-1967
En vigur dapi
09-05-1967

Karte

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Datotecas

RRB_1517_19670509_anonym.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

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Tara

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft

rat von Benken der

Diese Veberbauung

z sent den dazuge

En warden solle

Der Rerierungsrat sieht in Rrwigung:

Bein vorliegenden Projekt handelt es sich um eine Aus“ nahmeliberbruung im Sinne von Normblatt 2 9/83 Ziffer 2 der Gemeinde-Bausränung, Es gilt daher einerseits zu prüfen, 08 die Verfahrensvorschriften und Kritorien, wie gie das erwähnte Normblatt und die Legende zum Zonenplen enthalten, erfüllt sind. Andererseits müssen aber auch dis Bestimmungen des kane tonalen Baurssetzss beachtet werden:

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ı. Vom kantonalen Recht her steht Ger Cezantüberbauumng

"Stäematten" nichts entgegen.

2. Dia Erüf

tung der kommunalen Baursrschriften hat folgendes srgeben:

ung der Veberbauung in bezug nuf dle Einhal«

a) Dia Zormellen Yoraussstzungen fir die Erteilung siner igung sind erfüllt, Der Gemeinderat von Benken

hat, wie bereits erwähnt, der Gesantüberbauung am 25. Juni 1965 zugestimat und mit den beteiligten Crundeisentünsrn eine vertragliche Vereinbarung getroffen (öffentliche Urkunde vom 20. Mira 1967). Ferner wurde das 30-tägige Auflageverfahren von 23, September bis 22. Oktober 1966 ordnungsgemäss durchgefükrt. Einsprachen sind keine eingegangen.

Ausnahnebewi Li

b} In naterisiler Hineicht ist zu bemerken, dans dis Ausnahnekriterien Tür Gesantüberbauungen einschalten sind. Den Abweichunpen von den ordentlichen Zonenvorschrifien, wie

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eilung einer Ausnahmebewiilis egs und des lazusehtrenien Vertra

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ı/fı 1. Gestützt auf die Zonenvorschriften der Gemeinde Beaken (Normblatt ZR 9/63 Ziffer 2) wird die

Gesamtüberbauung "Stägmatten" in Benken im Sinne

der Erwägungen genehnilgt.

2, Masnpebend sind dis von Regierungsrat unter den heutigen Beschlussdatum unterseichneten und nit T 1/0

versehenen Vertrareine und der Gesamtüberbauungsvertrag.

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Mitteilung an den Gemeinderat von Benken (2),

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en das Grunäbuchamt Binninren

’ an die kantonale Planungsstelle (3),

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en die Baudirektion (3).

Der Lanäschreiber:

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