80/ZPS/2/0_Zonenplan Siedlung Digitalisierung 2002

Plan d'utilisaziun · Grellingen

Document

Numer
1959
Gener
Plan d'utilisaziun
Sutgener
Plan da zonas
Vischnanca
Grellingen
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
03-12-2002
En vigur dapi
03-12-2002

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Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft vom 3. Dezember 2002

GLICHER PLAN | ACHGEFOHRT WERDEN

Nr. 1959

URSPRUN DARF NICHT N

Gemeinde Grellingen, Mutationen zum Zonenplan Siedlung

A. Die Gemeindeversammlung Grellingen hat am 6. März 2002 die Mutationen Zonenplan Siedlung beschlossenen. Es handelt sich dabei um geringfügige Mutationen, die sich im Zusammenhang mit der Digitalisierung des Zonenplanes aufgedrängt haben.

B. Während der Auflagefrist ist eine Einsprache von EEE einsersicht worden, die im Rahmen der Einspracheverhandlung vom 18. Juni 2002 zurückgezogen wurde. In der gleichen Angelegenheit wandte sich der Einsprecher am 16. Juli 2001 mit einer Beschwerde gegen den Gemeinderat an den Regierungsrat. Im Wesentlichen ging es dabei darum, dass Teile der Parzelle des Beschwerdeführers der Landwirtschaftszone zugeordnet wurden. Wegen der damals anstehenden Zonenplanmutation wurde das Beschwerdeverfahren sistiert. Mit der nun vorliegenden Mutation des Zonenplans wurde die Situation im Sinne des Beschwerdeführers bereinigt. Die Beschwerde von EEE kann folglich als gegenstandslos abgeschrieben werden.

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C. Mit Schreiben vom 1. November 2002 unterbreitet der Gemeinderat Grellingen die Mutationen zum Zonenplan Siedlung zur regierungsrätlichen Genehmigung. Die Prüfung des Planungsbeschlusses konnte mit positivem Ergebnis abgeschlossen werden. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten verwiesen.

Aufgrund dieses Prüfungsergebnisses und gestützt auf $ 2 des kantonalen Raumplanungsund Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat folgendes:

I: 1. Die von der Gemeindeversammlung Grellingen am 6. März 2002 beschlossenen Mutationen zum Zonenplan Siedlung werden genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt.

2. Massgebend sind die mit der Inventarnummer 80/ZPS/2/O (Mutationen zum Zonenplan Siedlung/ neuer digitalisierter Zonenplan) versehenen Exemplare des Planes.

3. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf $ 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

4. Die Beschwerde ug EEE om 15. suli 2001 wird infolge der Zonenplanmutation als gegenstandslos abgeschrieben.

Verteiler: - Gemeinderat Grellingen, 4203 Grellingen - (einschreiben)

Jermann Ingenieure + Geometer AG, Hauptstrasse 90, 4102 Binningen Landeskanzlei (Publikation)

Amt für Liegenschaftsverkehr

Bauinspektorat Laufental

Tiefbauamt

Vermessungs- und Meliorationsamt

Amt für Raumplanung (6)

Bau- und Umweltschutzdirektion

Der Landschreibers