1_Q_3_ Quartierplan In der Au

Plan d'utilisaziun spezial · Aesch (BL)

Document

Numer
56
Gener
Plan d'utilisaziun spezial
Sutgener
Plan da quartier
Vischnanca
Aesch (BL)
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
04-01-1972
En vigur dapi
04-01-1972

Karte

Der Kanton veröffentlicht für dieses Dokument keinen Perimeter. Die Karte zeigt Aesch (BL) mit den Bauzonen.Ganze Karte öffnen

Datotecas

RRB_0056_19720104_anonym.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Per Texterkennung aus einer gescannten Datei gelesen: Fehler sind möglich.

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates

des Kantons Basel-Landschaft

Nr. i vom

56 4. Januar 1972

Quartierplanung "In der Au" der Gemeinde Aesch

A. Die Einwohnergemeinde Aesch hat am 14. Januar 1971 die Quartierplanung "In der Au! - bestehend aus Quartierplan und dazugehörendem Reglement beschlossen. Der Quartierplan sieht die Erstellung von vier dreigeschossigen Mehrfamilienhäuser, vier zweigeschossigen Einfamilienhäuser, vier oberirdischen Garagen und 27 unterirdischen Autoabstellplätze

vor.

B. Die öffentliche Planauflage fand vom 25. Januar bis 24, Februar 1971 statt. Die Publikation erfolgte im Amtsblatt Nr. 3 vom 21. Januar 1971 und im amtlichen Anzeiger der Gemeinde Aesch vom 22. Januar 1971 . Die auswärtigen Grundeigentüner wurden mittels eingeschriebenem Brief vom 15. Januar 1971 (Postquittung) auf die Planauflage aufmerksam gemacht. Innert der Auflagefrist sind keine Einsprachen eingegangen.

Ganzen Text zeigen

C. Mit Schreiben von 1. September 1971 ersucht der Gemeinderat Aesch um die Genehmigung des Gemeindeversammlungsbeschlusses.

Der Regierungsrat zieht in Erwägung: I. Die der Genehmigung vorausgehende Ueberprüfung beschränkt sich laut $ 3 Absatz 2 des Baugesetzes auf die Rechtmässig-

keit und auf eine Ermessenskontrolle aus Gründen der Regionalplanung.

Il.

Unter dieser Einschränkung hat die Kontrolle der beschlossenen Quartierplanung folgendes ergeben: r l. Die formell-rechtlichen Voraussetzungen für die Genehmigung des Gemeindeversammlungsbeschlusses sind erfüllt. 2. In materiell-rechtlicher Hinsicht ist gegen die beschlossene Quartierplanung nichts einzuwenden.

3.69 - 60000

inden der R

die vor

gende Quartierp]

//: 1. Gestützt auf 9 3 Absatz 2 des kantonaler

gesetzes vom 15. Juni 1967 e von der

nuar 1971 beschlossene Quartierplanung "In der Quartierplan u Reglement

all

2. Massgebend sind die mit den

ol /0 (Ouarı ersehenen Quartierpläne und

plan) und

ern 1 und 2 dieses Beschlusses sine

rat des Kantons

für Gen Reg

in Amtsblatt zu veröffent]

Gemeinderat Aesch (3)

Grundbuchamt Arlesheim

iefbauant (3) Baupolizeiamt (2) Planungsant (6) Baudirektion (2)

+

du VIA

o

fi (A