74/QP/3/0_Quartierplan Mühlematten Süd

Lingias da construcziun · Zunzgen

Document

Numer
179
Gener
Lingias da construcziun
Sutgener
Lingias da construcziun
Vischnanca
Zunzgen
Chantun
Basel-Landschaft
Nivel
Vischnanca
Approvà da
RR
Decidì
04-02-2014
En vigur dapi
04-02-2014

Karte

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RRB_0179_20140204_OPGuen_ZunzgenQPMuehlematten_GK38871.pdfIn neuem Tab öffnen

Text

Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates des Kantons Basel-Landschaft Nr. 0179

vom 04. Februar 2014

Gemeinde Zunzgen, Quartierplanvorschriften "Mühlematten Süd" und Mutation Quartierplanreglement "Mühlematten" A. Die Gemeindeversammlung Zunzgen hat am 26. Juni 2013 den Quartierplan und das Quartierplanreglement "Mühlematten Süd" sowie die Mutation des Quartierplanreglementes "Mühlematten" beschlossen. Es handelt sich dabei um eine bestehende Quartierplanung, die an geänderte Verhältnisse angepasst werden soll. B. Einsprachen sind keine eingereicht worden. C. Mit Schreiben vom 4. November 2013 unterbreitet der Gemeinderat Zunzgen die oben genannten Beschlüsse zur regierungsrätlichen Genehmigung. Für weitere Einzelheiten wird auf die Akten und auf die nachfolgenden Erwägungen verwiesen. Der Regierungsrat macht darauf aufmerksam, dass es sich beim Umgebungsplan nicht um ein Planungsinstrument handelt, sondern um einen Nachweis, welcher die Umsetzung der verbindlichen Vorgaben aus den Quartierplanvorschriften im Rahmen des Baugesuchsverfahrens darstellt. Im verbindlichen Planinhalt des Quartierplans ist die Gefahrenzone "Überschwemmung, mittlere Gefährdung" festgelegt. Die zugehörigen Bestimmungen im Quartierplanreglement (§ 8 Absatz 1) nehmen auf die "Gefahrenzone Hochwasser (mittlere Gefährdung)" Bezug, meinen jedoch sinngemäss die "Gefahrenzone Überschwemmung". Gestützt auf § 2 des Raumplanungs- und Baugesetzes (RBG) vom 8. Januar 1998 beschliesst der Regierungsrat Folgendes: ://:

1. Die von der Gemeindeversammlung Zunzgen am 26. Juni 2013 beschlossenen Quartierplanvorschriften "Mühlematten Süd" sowie die Mutation des Quartierplanreglementes "Mühlematten" werden im Sinne der Erwägungen genehmigt und damit allgemeinverbindlich erklärt. 2. Massgebend sind die mit den Inventarnummern 74/QP/3/0 und 74/QP/2/1 (Quartierplan "Mühlematten Süd, Situation und Schnitte"), 74/QR/3/0 (Quartierplanreglement "Mühlematten Süd") sowie 74/QR/2/1 (Mutation Quartierplanreglement "Mühlematten") versehenen Exemplare des Planes und der Reglemente. 3. Die Gemeinde wird aufgefordert, bei der Veröffentlichung der Pläne und der Reglemente (im Internet und in Papierform) die regierungsrätlichen Eintragungen (Erwägungen) zu übernehmen. 4. Die Ziffer 1 dieses Beschlusses ist gestützt auf § 9 der Geschäftsordnung des Regierungsrates vom 15. Dezember 1992 im Amtsblatt zu veröffentlichen.

2

Verteiler: - Gemeinderat Zunzgen, 4455 Zunzgen - Stierli + Ruggli, Ingenieure und Raumplaner, Unterdorfstrasse 38, 4415 Lausen - Landeskanzlei (Publikation) - BUD, Bereich Raumentwicklung und Baubewilligung - Bau- und Umweltschutzdirektion

Die 2. Landschreiberin: